2.26.3 (cun1p): 3a) Zuschüsse zur Milchversorgung.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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3a) Zuschüsse zur Milchversorgung.

Reichsernährungsminister Dr. Luther beantragt die Bereitstellung von Zuschüssen in der Höhe von insgesamt 3 Milliarden Mark, um im Rahmen einer individuellen Wohlfahrtspflege in den Großstädten die Milchversorgung der kleinen Kinder von 1 – 2 Jahren sicherzustellen.

Reichsminister Dr. Hermes glaubt, daß in diesem Vorschlage eine neue Aktion auf Verbilligung der Lebensmittel enthalten sei, der er nicht zustimmen könne. Er schlage vor, das System der Kinderspeisungen auszubauen. Im übrigen glaube er, daß die Frage noch nicht kabinettsreif sei. Er schlage eine besondere Besprechung im Reichsfinanzministerium vor.

Minister Brauns ist der Auffassung, daß eine Verbilligungsaktion keinesfalls eingeleitet werden dürfe. Zu wählen sei ausschließlich der Weg der Wohlfahrtspflege. Für diesen Weg sei aber sein Ministerium ausschließlich zuständig. Er bitte daher um eine spezielle Entscheidung über die Zuständigkeitsfrage3.

3

Mit Schreiben vom 21.12.22 stellt der RIM die Kompetenzansprüche des RArbM in Frage und bittet den REM, das RIMin. als die für Kleinkinderfürsorge und Gesundheitswesen zuständige Behörde an der weiteren Behandlung der Angelegenheit zu beteiligen. Eine Zentralisierung im RArbMin. sei zudem problematisch. „Wie bei der Beratung im Reichskabinett zutreffend hervorgehoben wurde, sollte den Gemeinden überlassen bleiben, in welcher Weise nach den örtlichen Verhältnissen und Erfahrungen die Verteilung verbilligter Milch an die Kinder zu erfolgen hätte. Auch stünde es wohl kaum im Einklang mit dem von der RReg. wiederholt betonten Bestreben, Maßnahmen, deren Durchführung unbedenklich dezentralisiert und den Ländern überlassen werden kann, von Reichs wegen einheitlich durchzuführen.“ (R 43 I /1261 , Bl. 203).

Der Reichskanzler bemerkt, daß es sich in dem Antrage des Herrn Reichsernährungsministers einmal um eine grundsätzliche Frage handele, nämlich, ob man dem Gedanken, der sich in der Vorlage des Reichsernährungsministers ausdrücke, weiterhin Fortgang geben wolle und außerdem um eine Frage der Ausführung des Gedankens, nämlich, wie können die Mittel aufgebracht werden und wer ist für Behandlung der Frage letzten Endes zuständig. Er schlage vor, zunächst die grundsätzliche Frage im Kabinett zu behandeln, die besonderen Fragen aber einer Besprechung zwischen den in Frage kommenden Ressorts zu überlassen.

Das Kabinett ist der Auffassung, daß grundsätzlich dem Antrage des Herrn Reichsernährungsministers Fortgang gegeben werden solle. Die besonderen Fragen sollten in einer Besprechung zwischen dem Herrn Reichsfinanzminister, dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und dem Herrn Reichsarbeitsminister eingehend erörtert werden4.

4

Über den Fortgang der Beratungen fanden sich keine Angaben in den Akten. Am 23. 3. erklärt Luther vor dem RT, daß im Jan. und Febr. 1923 je 1 Mrd. M zur Verbilligung der Milch aufgewandt und für die Monate März bis Mai je 3,2 Mrd. M vorgesehen seien (RT-Bd. 359, S. 10376 ).

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