2.98.2 (cun1p): 2) [Gemeindefinanzen]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[312]2) [Gemeindefinanzen]

Der Herr Reichskanzler wies kurz auf die Notwendigkeit einer Sicherung der Finanzen der Gemeinden hin5.

5

Nach einer Besprechung mit dem RK am 9. 3. hatte OB Böß, der Vors. des Dt. Städtetages, am 12. 3. noch einmal schriftlich die dringende Bitte ausgesprochen, „daß von autoritativer Seite Vorsorge getroffen wird, daß die Verhandlungen über das Finanzausgleichsgesetz mit größter Beschleunigung wieder aufgenommen werden. Die Notlage der Gemeinden wird von Woche zu Woche schlimmer, ihre Finanzwirtschaft kann nicht aufrechterhalten werden, wenn nicht bald das Finanzausgleichsgesetz zustandekommt.“ (R 43 I /2357 , Bl. 37).

Der Herr Reichsminister der Finanzen gab einen kurzen Überblick über die gegenwärtige Lage der Gesetzgebung6.

6

Kempner vermerkte dazu am 15. 3., daß vor allem wegen der Opposition von SPD und Zentrum gegen die Erhöhung der Umsatzsteuer von 2 auf 2,5% der Gesetzentwurf nicht vorangekommen sei (vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 86). „Die Verhandlungen über die Erhöhung der Umsatzsteuer werden morgen wieder aufgenommen, doch ist der Erfolg recht zweifelhaft.“ (R 43 I /2357 , Bl. 39). Am 24. 4. erklärt MinDir. Popitz, „daß die Verhandlungen noch nicht weitergekommen seien.“ (R 43 I /2357 , Bl. 47). Nach letzten Beratungen am 12. und 14. 6. legt der 11. RT-Ausschuß am 16. 6. seinen 63seitigen Bericht vor, der eine Vielzahl von Abänderungen des Regierungsentwurfs vorsieht; u. a. wird die vorgesehene Umsatzsteuererhöhung abgelehnt und der Steueranteil der Gemeinden statt der bisherigen 5% und der vorgeschlagenen 25% auf 15% festgesetzt (RT-Drucks. Nr. 5969, Bd. 378 ). Am 18. und 19. 6. debattiert der RT nach einer einleitenden Rede des RFM über den Gesetzentwurf (RT-Bd. 360, S. 11445  – 11460 und S. 11496 ff.) und nimmt ihn in der Ausschußfassung an, als Gesetz verkündet am 23.6.23 (RGBl. I, S. 483  ff.).

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