2.111.1 (lut1p): 1. Bestellung des Vizegeneraldirektors der Deutschen Reichsbahngesellschaft.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

1. Bestellung des Vizegeneraldirektors der Deutschen Reichsbahngesellschaft.

Reichsverkehrsminister Dr. Krohne trägt vor, daß die Geschäftslage der Deutschen Reichsbahngesellschaft es dringend notwendig mache, innerhalb des Direktoriums den Posten eines Vizegeneraldirektors zu schaffen. Im Zusammenhang mit der langen Erkrankung des gegenwärtigen Herrn Generaldirektors Oeser habe sich diese Notwendigkeit deutlich gezeigt. Dieser Vizegeneraldirektor solle etwa die Stellung haben wie die Staatssekretäre innerhalb der Reichsministerien. Die Wahl der zuständigen Stellen der Reichsbahn sei auf den gegenwärtigen Reichsbahndirektionspräsidenten Dorpmüller in Essen gefallen. Er erbitte die Zustimmung des Kabinetts zu dessen Ernennung.

Reichskanzler Dr. Luther: Er sei mit dem Vorschlage des Herrn Reichsverkehrsministers und der Reichsbahngesellschaft durchaus einverstanden, lege aber Wert darauf, daß gleich in diesem Augenblick das Kabinett feststelle, daß ein jus succedendi mit der Bestellung zum Vizegeneraldirektor auf den Posten des Generaldirektors hiermit in keiner Weise ausgesprochen sei.

[375] Reichsverkehrsminister Dr. Krohne: Es sei allerdings die Auffassung des Beirats1 gewesen, daß der Inhaber des Vizegeneraldirektor-Postens infolge seiner Befassung mit allen Dienstobliegenheiten des Generaldirektors ganz besonders in der Lage sei, sich in all dessen Dienstobliegenheiten einzuarbeiten, und die Möglichkeit der Bewährung für diesen Posten in ganz besonderem Maße habe. Sollte er sich im Laufe der Zeit für den Posten des Generaldirektors als geeignet erweisen, und sollte später einmal dieser Posten freiwerden, so sei allerdings der Beirat von der Auffassung ausgegangen, in einem solchen Falle den Vizegeneraldirektor in erster Linie für die Bestellung zum Generaldirektor in Aussicht zu nehmen. Wenn aber die Auffassung des Reichskanzlers und des Reichskabinetts dahin gehe, dem Vizegeneraldirektor solche Aussichten nicht zu eröffnen, werde er selbstverständlich nicht versäumen, dies zur Kenntnis des Beirats der Reichsbahn zu bringen.

1

Gemeint ist offenbar der Arbeitsausschuß des Verwaltungsrats der Dt. RB-Gesellschaft (s. Reichsbahngesetz vom 30.8.24, RGBl. II, S. 888 ).

Reichskanzler Dr. Luther: Er bitte dringend, daß das Kabinett sich dafür ausspreche, daß der zu bestellende Vizegeneraldirektor nicht nur nicht darauf rechnen könne, später einmal zum Generaldirektor der Reichsbahn bestellt zu werden, sondern daß gleich festgestellt werde, daß der Vizegeneraldirektor für den Posten des Generaldirektors überhaupt nicht in Betracht komme. Er sei der Meinung, der Posten des Generaldirektors könne nicht nach technischen Gesichtspunkten, sondern in allererster Linie nach politischen Gesichtspunkten (wenn auch nicht parteipolitischen) besetzt werden. Wenn die Reichsbahn rein nach technischen Gesichtspunkten verwaltet werde, so werde die Gefahr immer größer, daß sie für die großen politischen Gesichtspunkte, nach denen die Reichsbahn trotz allem sich als Teil des großen ganzen deutschen Wirtschaftskörpers fühlen müsse, mehr und mehr das Verständnis verliere.

Das Kabinett schloß sich diesen Ausführungen des Herrn Reichskanzlers an und stimmte mit dieser Maßgabe der Ernennung des Reichsbahndirektionspräsidenten Dorpmüller zum Vizegeneraldirektor zu.

Herr Reichsverkehrsminister Dr. Krohne übernahm es, im Sinne dieses Kabinettsbeschlusses mit dem Beirat zu sprechen2.

2

Dorpmüller wird Anfang Juli 1925 auf Beschluß des Verwaltungsrats der RB-Gesellschaft zum „Ständigen Vertreter des Generaldirektors“ ernannt. Seine Ernennung zum Generaldirektor erfolgt nach dem Tode Oesers am 4.6.26. Vgl. diese Edition: Die Kabinette Marx III/IV (Ministerbesprechung vom 4.6.26, 16.15 Uhr).

Extras (Fußzeile):