2.94.5 (lut1p): 5. Tarifarische Bindungen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft durch Handels- und ähnliche Verträge.

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5. Tarifarische Bindungen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft durch Handels- und ähnliche Verträge.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers wurde beschlossen, daß alsbald nach Rückkehr des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahn Oeser vom Urlaub der Reichskanzler mit diesem unter Zuziehung der Fachminister die Streitfälle zwischen der Reichsregierung und der Reichsbahn6 besprechen solle. Im Anschluß[308] daran solle dann eine weitere Besprechung unter Zuziehung des Herrn v. Siemens in der Reichskanzlei stattfinden7.

6

S. die Kabinettsvorlage des RVM vom 4. 5. (Dok. Nr. 81).

7

Über diese Besprechungen fanden sich Aufzeichnungen nicht bei den Akten der Rkei. Zur Besprechung mit Oeser dort lediglich der handschrl. Vermerk Luthers vom 6. 7. (s. das Referentengutachten Grävells zur Eisenbahntariffrage vom 2. 7.): „Ich habe mit GenDir. Oeser gesprochen.“ (R 43 I /1050 , Bl. 201). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 113, dort bes. Anm. 6.

Staatssekretär Weismann regt die Beteiligung Preußens bei der zweiten Besprechung an.

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