1.153.2 (lut2p): 2. Der deutsche Traktorenbau.

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[1230]2. Der deutsche Traktorenbau.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trug den Sachverhalt vor5.

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In der Vorlage des REM vom 16. 2. wurde zugunsten der dt. Traktorenindustrie folgende Stützungsaktion vorgeschlagen: Es solle unter Mitwirkung dt. Großbanken und der Landwirtschaft eine Finanzierungsgesellschaft für den Absatz von Traktoren gegründet werden. Die Gesellschaft würde dem Produzenten den Kaufpreis bei Lieferung an den Landwirt bar bezahlen, während der Landwirt zunächst 20%, nach den nächsten beiden Ernten je 40% des Kaufpreises an die Finanzierungsgesellschaft zu entrichten hätte. Um die Aufnahme der erforderlichen Geldmittel, die im Wege des Warenwechselkredits zu beschaffen wären, zu ermöglichen, müßte das Reich eine Bürgschaft im Umfang von 20% des bei den einzelnen Geschäften etwa eintretenden Ausfalls mit einer Höchstbegrenzung auf 15 Mio RM übernehmen. Der Plan sehe außerdem einen Kredit des Reichs von 10 Mio RM an die Traktorenindustrie vor. Hiervon müßten die Firmen Hanomag und Stock-Motorpflug A.G., die 75% des dt. Traktorenbaus repräsentierten, 8,5 Mio RM erhalten (R 43 I /1410 , Bl. 184-189 und 654, R 43 I /654 , Bl. 220-229).

Staatssekretär Dr. Hagedorn machte ergänzende Ausführungen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte seine grundsätzliche Bereitwilligkeit zu einer Kreditgewährung und zur Übernahme einer Bürgschaft. Er erklärte jedoch, nur einen Kredit von 6 Millionen Mark bewilligen zu wollen, es dürfe ferner an die Stock-Motorpflug A.G. nur dann ein Kredit gegeben werden, wenn sie diesen Kredit nicht zur Abdeckung alter Bankschulden benutze, sondern zur Verstärkung ihrer Betriebsmittel.

Das Kabinett stimmte darauf der Vorlage des Reichsministers für Ernährung u. Landwirtschaft mit den vom Reichsminister der Finanzen vorgetragenen Abänderungen zu.

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