1.183.4 (lut2p): 2. Sparkommissar.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

2. Sparkommissar13.

13

Der RFM hatte in seiner Vorlage vom 18. 3. (I C 1953) beantragt, die Vertreter des RSparKom. (Saemisch) und des Rechnungshofs zu ermächtigen, ihre unter Umständen von den Auffassungen der Reichsressorts abweichenden Standpunkte im Reichsratssonderausschuß für die Vereinfachung der öffentlichen Verwaltung (vgl. Anm. 3 zu Dok. Nr. 279) vorzutragen. Zur Vorgeschichte und Begründung führte er u. a. aus: In der Sitzung des Reichsratssonderausschusses am 5./6. 3. hätten Ländervertreter dargelegt, daß bei den noch zu behandelnden Geschäftsbereichen des RIMin. und des RArbMin. „organisatorisch besonders wichtige Fragen anzuschneiden sein werden und daß sie deshalb im Interesse einer wirklich erschöpfenden sachlichen Behandlung der Fragen vor Eintritt in die Verhandlungen die Gewißheit haben müßten, daß von Reichssparkommissar sowohl wie von Rechnungshof ohne jede Bindung zu allen Fragen Stellung genommen werden dürfe“. Der RFM abschließend: Der RReg. müsse daran gelegen sein, „auch den Schein zu vermeiden, als ob sie der Arbeit des Ausschusses Hemmungen bereite. Andernfalls würde sie dem Ausschuß möglicherweise den Vorwand liefern, der Reichsregierung die Verantwortung für einen Mißerfolg der Ausschußverhandlungen zuzuschieben.“ (R 43 I /1950 , Bl. 411-413).

Der Reichsarbeitsminister hielt eine Lösung in der Richtung für möglich, daß man dem Sparkommissar die Vollmacht erteile, über Tatbestände Rede und Antwort zu stehen14.

14

Der RArbM hatte mit Schreiben an StSRkei vom 24. 3. Bedenken gegen die Erteilung zu weitgehender Vollmachten an den RSparKom. erhoben und weiter erklärt: „Ich würde in einem Entgegenkommen gegenüber dem Reichsratssonderausschuß ein Preisgeben von Rechten der Reichsregierung erblicken und warne vor der Schaffung eines Vorgangs, der es der Reichsregierung unmöglich machen würde, gleichartige Wünsche der übrigen Reichsratsausschüsse, aber auch der Ausschüsse des Reichstags, insbesondere des Sparausschusses und des Haushaltsausschusses, abzulehnen. Die Reichsregierung kann deshalb meines Erachtens nicht auf die Sicherung verzichten, die in der einheitlichen Vertretung ihrer Auffassungen nach außenhin liegt.“ (R 43 I /1950 , Bl. 416).

Der Reichsverkehrsminister äußerte Bedenken dagegen, da es nicht möglich sei, Tatbestände klar von gutachtlichen Auffassungen zu scheiden.

Ministerialdirektor Lothholz empfahl, das bisherige Verfahren15 einfach fortzusetzen. Eine entsprechende Erklärung könne abgegeben werden. Das bisherige Verfahren habe zu keinen Schwierigkeiten geführt.

15

Nach der Kabinettsvorlage des RFM (s. Anm. 13) hatte MinDir. Lothholz hierzu in der Sitzung des Reichsratssonderausschusses am 5./6. 3. auf Fragen der Ländervertreter mitgeteilt: Vor den Sitzungen des Ausschusses würden Besprechungen der Ressorts abgehalten, in denen unter Beteiligung des RSparKom. und des Rechnungshofs und „unter besonderer Berücksichtigung der von diesen gegebenen Anregungen eingehend und rein sachlich geprüft würde, welche Anregungen reichseitig zu den Tagesordnungen des Ausschusses zu geben seien“. Auch die Fassung dieser Anregungen erfolge stets im Einvernehmen mit den genannten beiden Stellen.

Der Reichswirtschaftsminister stellte sich auf den gleichen Standpunkt, hielt es aber für zweckmäßig, zuvor mit dem Interfraktionellen Ausschuß zu verhandeln.

Der gleichen Auffassung war der Reichsminister der Finanzen soweit der Reichsrat in Betracht käme. Bezüglich der Stellungnahme gegenüber dem Reichstag müsse die ganze Frage grundsätzlich entschieden werden.

[1329] Der Reichsminister des Innern führte aus, daß die Kernfrage doch die sei, ob der Kommissar Organ der Reichsregierung16 bleibe oder ein Organ des Reichsrats und Reichstags werde. Er sei der Meinung, daß der Kommissar Organ der Reichsregierung bleiben müsse; als solcher stehe er natürlich dem Reichsrat und Reichstag zur Verfügung.

16

Vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 347.

Der Reichskanzler stellte zur Erwägung, ob nicht folgende Erklärung abgegeben werden könne:

„Obwohl der Sparkommissar verfassungsmäßig ausschließlich Organ der Reichsregierung ist und mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß die Reichsregierung Organisationsänderungen hinsichtlich ihrer Spararbeit erwägt, erhebt die Reichsregierung zur Zeit keine Bedenken dagegen, daß der Sparkommissar über die von ihm getroffenen Feststellungen den Sparausschüssen des Reichsrats und des Reichstags Auskunft gibt.“

Staatssekretär Fischer bat um Feststellung, daß sichergestellt bleibe, daß nur die Reichsregierung dem Sparkommissar Aufträge erteilen könne.

Dies wurde in diesem Sinne festgestellt.

Der Reichsminister der Finanzen bezeichnete den Vorschlag des Reichskanzlers als ziemlich weitgehend. Er könne sich aber mit Rücksicht auf die Garantie, die in der Person des Herrn Saemisch liege, damit einverstanden erklären.

Der Reichswirtschaftsminister fragte, ob ein derartiger Beschluß des Kabinetts dem Reichstag und Reichsrat mitgeteilt werden solle oder ob dieses Vorgehen zunächst mit dem Interfraktionellen Ausschuß verhandelt werde. Die Erklärung selbst stelle ja wohl das Weitestgehende dar, was möglich wäre.

Der Reichskanzler schlug daraufhin vor, wie folgt zu verfahren:

Im Reichsrat könne zunächst gesagt werden, die Reichsregierung sei außerstande, vor Verhandlungen im Interfraktionellen Ausschuß der Regierungsparteien des Reichstags eine Erklärung abzugeben, sie sei aber heute schon und bis auf weiteres damit einverstanden, daß der Kommissar über die von ihm festgestellten Tatsachen Auskunft gebe. Für die Verhandlungen mit dem Reichstag seien dann diese Erklärung und sein Vorschlag zugrunde zu legen, wobei anheim zu geben sei, ob gesagt werden solle „getroffene Feststellungen“ oder „festgestellte Tatsachen“. Die Reichskanzlei werde den Interfraktionellen Ausschuß zu dieser Verhandlung einladen.

Das Kabinett stimmte diesem Vorschlag zu17.

17

Über diese Erklärungen und Verhandlungen nichts ermittelt. Das Reichskabinett beschäftigt sich mit Fragen der Sparaktion und der Stellung des Sparkommissars erst wieder in seiner Sitzung am 1.12.26. S. diese Edition: Die Kabinette Marx III/IV.

Extras (Fußzeile):