2.126.3 (ma11p): 3. Ausprägung von Reichssilbermünzen.

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3. Ausprägung von Reichssilbermünzen.

Der Reichsminister der Finanzen und Geheimrat Norden trugen die Vorlage des Reichsfinanzministeriums vor5. Geheimrat Norden wies darauf hin, daß die Rentenbank von der vorgeschlagenen Ausprägung von Silbermünzen inflationistische Wirkungen befürchte. Diese Bedenken seien nicht begründet, da der gesamte Umlauf an Zahlungsmitteln im Reiche (Reichsbanknoten, Rentenmark, Goldanleihe und Notgeld) mit  2½  Milliarden Mark weniger als die Hälfte des Vorkriegsumlaufs betrage6. Im übrigen werde das vorhandene Notgeld weiter aufgerufen und eingezogen. Schließlich sei zu berücksichtigen, daß das Reich nur soviel des zu prägenden Hartgeldes ausgeben könne, als der Verkehr aufzunehmen in der Lage sei. Hierdurch sei jedoch ein inflationistisch wirkendes Übermaß ausgeschlossen.

5

Der GesEntw., der der RReg. am 1. 3. vom RFMin. übermittelt wurde, sieht u. a. vor: Der RFM wird ermächtigt, Reichssilbermünzen zum Nennwert von 1, 2, 3 und 5 Mark herstellen zu lassen. Der Gesamtbetrag soll bis auf weiteres 10 Mark pro Kopf der Bevölkerung nicht übersteigen; er kann mit Zustimmung des RR auf 15 Mark erhöht werden. Eine Mark in Silbermünzen wird einer GM gleichgestellt (R 43 I /1252 , Bl. 127-129).

6

Vgl. Statistisches Jahrbuch für das Dt. Reich 1924/25, S. 313.

Staatssekretär Trendelenburg widersprach dem in der Vorlage vorgesehenen Umfang des auszugebenden Hartgeldes aus Währungsgründen und bat, die Gesamtausgabe auf 5 Goldmark pro Kopf der Bevölkerung oder 300 Millionen insgesamt zu beschränken.

Der Reichsminister der Finanzen wandte ein, daß sowohl die Reichsbank als auch das Reichswirtschaftsministerium der Vorlage bei den Ressortberatungen zugestimmt hätten, erklärte sich jedoch im Interesse einer schleunigen Erledigung der Vorlage bereit, dem Bedenken des Reichswirtschaftsministeriums Rechnung zu tragen.

Der Reichskanzler stellte danach die Zustimmung zur Vorlage mit der Maßgabe fest, daß zunächst, entsprechend der vom Reichswirtschaftsministerium[418] geforderten Einschränkung, Hartgeld auszuprägen, zu einer Überschreitung dieser Menge jedoch die Zustimmung des Reichsrats einzuholen sei7.

7

In der Regierungsvorlage an den RT vom 5. 3. ist der Betrag an auszugebenden Silbermünzen auf höchstens 5 Mark pro Kopf begrenzt; dieser Betrag kann mit Zustimmung des RR bis auf 10 Mark erhöht werden. Zusätzlich ist die Bestimmung aufgenommen, daß die Münzen nur in dem Maße in den Verkehr gegeben werden sollen, in dem andere Zahlungsmittel zurückgezogen werden (RT-Drucks. Nr. 6589, Bd. 380 ). Das Gesetz über die Ausprägung neuer Reichssilbermünzen wird am 20.3.24 verkündet (RGBl. I, S. 291 ).

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