2.128.3 (ma11p): 3. Erhöhung der Umsatzsteuer zu Gunsten des besetzten Gebiets..

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3. Erhöhung der Umsatzsteuer zu Gunsten des besetzten Gebiets.6.

6

Vgl. hierzu Dok. Nr. 92, Anm. 13.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß zunächst eingehende Ressortbesprechungen über diese Frage erforderlich seien7.

7

Am 6. 5. vermerkt Wienstein: Der Plan einer Erhöhung der Umsatzsteuer um ¼% zugunsten des besetzten Gebiets sei nach Mitteilung des RMinbesGeb. aufgegeben worden; die meisten beteiligten Ressorts hätten sich dagegen ausgesprochen (R 43 I /191 , Bl. 413 f.).

[…]

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