2.142.1 (ma11p): 1. Geschäftslage im Reichstage.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

1. Geschäftslage im Reichstage.

Der Reichskanzler berichtete über die Geschäftslage im Reichstage sowie über seine Besprechungen mit den Parteien, betreffend den Termin für die Neuwahlen zum Reichstage1. Er teilte ferner die Grundlinien der programmatischen Erklärung mit, mit welcher der Reichstag aufgelöst werden solle.

1

S. Dok. Nr. 140.

[459] Nach einer kurzen Erörterung stellte der Reichskanzler fest, daß das Kabinett mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden sei und den 4. oder 11. Mai als geeigneten Termin für die Neuwahl des Reichstages ansehe. Er werde in diesem Sinne den Herrn Reichspräsidenten unterrichten2.

2

In einer Erklärung vor dem RT am 13. 3. führt der RK u. a. aus: Die RReg. sei nach wie vor der Überzeugung, daß die auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassenen VOen ein einheitliches Ganzes darstellen, aus dem ohne Gefährdung der Währung, der Wirtschaft und des Reichshaushalts kein wichtiger Teil herausgebrochen werden könne. Die Maßnahmen der Reg. seien vom RT wochenlang erörtert und von den zuständigen Ressortministern eingehend begründet worden. Trotzdem beharrten die Oppositionsparteien auf ihrem Beschluß, ihre Anträge auf Aufhebung oder Abänderung der VOen entweder sofort im Plenum zur Abstimmung zu bringen oder sie in den Ausschüssen zur Beratung zu stellen. Die RReg. erachte dies zur Zeit als unerträglich und geeignet, die mühsam zustande gekommene Festigung unserer inneren Verhältnisse erneut zu erschüttern. Sie habe sich vergeblich bemüht, durch Verhandlungen mit den Parteien die Anerkennung ihres Standpunktes durchzusetzen. Damit in dieser Lage das Volk entscheiden könne, habe die RReg. beim RPräs. den Antrag auf Auflösung des RT gestellt. Diesem Antrag habe der RPräs. durch folgende VO vom 13. 3. entsprochen: „Nachdem die RReg. festgestellt hat, daß ihr Verlangen, die auf Grund der Ermächtigungsgesetze vom 13. Oktober und 8. Dezember 1923 ergangenen und von ihr als lebenswichtig bezeichneten Verordnungen zur Zeit unverändert fortbestehen zu lassen, nicht die Zustimmung der Mehrheit des Reichstags findet, löse ich auf Grund des Artikels 25 der Reichsverfassung den Reichstag auf.“ (RT-Bd. 361, S. 12828  f.; VO des RPräs. betr. Auflösung des RT vom 13.3.24: RGBl. I, S. 173 .)

Extras (Fußzeile):