2.168.2 (ma11p): 2. Frage des Abkommens mit Frankreich und Belgien über Ablieferungen von Rheinschiffen und zur Regelung der Reparationskohlentransporte.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

2. Frage des Abkommens mit Frankreich und Belgien über Ablieferungen von Rheinschiffen und zur Regelung der Reparationskohlentransporte3.

3

Unter Führung der Gruppe Welker-Ott verhandelten die Rheinreedereien mit der frz.-belg. Rheinschiffahrtskommission in Düsseldorf (Kommission Vidal) über ein Abkommen, das die Ausführung der Reparationskohlentransporte durch die Rheinschiffahrt regeln soll und das als Ergänzung zum Abkommen über die Lieferung von Binnenschiffsneubauten an Frankreich und Belgien (s. Dok. Nr. 152, Anm. 1) gedacht ist. Der Entwurf des Transportabkommens sieht vor, daß Frankreich und Belgien ca. 70% der Frachtkosten für die Kohlentransporte bezahlen, während der Rest gegen Gutschrift auf Reparationskonto von der Rheinschiffahrt übernommen wird. Für diesen ungedeckten Teil der Frachtkosten verlangten nun die Rheinreeder eine bestimmte Entschädigungszusage der RReg. sowie das Recht der sofortigen Steuerverrechnung auch über den 15. 4. hinaus. In seiner diesbezüglichen Kabinettsvorlage vom 5. 4. tritt StS Müller (RMinWiederaufbau) dafür ein, den Wünschen der Rheinreeder entgegenzukommen, um dadurch den Abschluß des Transportabkommens zu ermöglichen. Zwar enthalte die Forderung sofortigen Kostenersatzes nach dem 15. 4. „eine Frage von schwerwiegender Entscheidung, die im Hinblick auf unsere Haltung gegenüber den Micumzechenverträgen und deren Verlängerung […] eingehend zu würdigen ist“. Sollte jedoch die RReg. seiner (StS Müllers) Ansicht beitreten, daß das geplante Kohlentransportabkommen eine Sonderregelung rechtfertige und daß unmittelbare Rückwirkungen auf die Micumverträge nicht gegeben seien, so wäre die frühere Entschädigungszusage an die Rheinschiffahrt (s. Dok. Nr. 155, P. 2) folgendermaßen zu erweitern: Die RReg. verpflichtet sich, nach Sanierung der Reichsfinanzen auch diejenigen Beträge bevorzugt abzudecken, die nach dem Kohlentransportabkommen mit der Kommission Vidal auf Reparationskonto gutgeschrieben werden. Für diese Aufwendungen soll zunächst eine Steueraufrechnung in ähnlicher Weise stattfinden, wie sie mit den Ruhrzechen bis zum 15. 4. vereinbart ist (R 43 I /41 , Bl. 65-67).

Der Reichsminister der Finanzen bat, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, da ein Teil des Gutachtens der Sachverständigen heute abend[539] (8. 4.) eintreffen werde, der andere Teil morgen zu erwarten sei, und man zweckmäßigerweise erst hören müsse, was in dem Gutachten enthalten sei.

Staatssekretär Müller widersprach der beantragten Absetzung und wies darauf hin, daß die Rhein-Reeder bis zum 10. 4. von der Reichsregierung eine Antwort haben müßten. Sonst würde voraussichtlich aus dem geplanten Abkommen mit Frankreich und Belgien nichts werden.

Gesandter Ritter (A.A.) vertrat dieselbe Auffassung wie Staatssekretär Dr. Müller. Auf Einwand des Reichsministers der Finanzen, daß es sich in dem vorliegenden Falle um einen echten Micumvertrag handele, erklärte er, daß keinesfalls von einem echten Micumvertrag gesprochen werden könne. Die Franzosen und Belgier hätten sich bereit erklärt, von den Kosten der Reparationskohlentransporte 70% zu tragen. Das sei etwas Neues.

Der Reichsminister der Finanzen Er habe vor allem auch Bedenken gegen die zeitlich nicht begrenzte Dauer der beabsichtigten Verträge4. Die Auffassung des Gesandten Ritter scheine ihm nicht ganz mit der Auffassung des Herrn Reichsministers des Auswärtigen übereinzustimmen. Er wolle versuchen, Minister Stresemann noch persönlich zu sprechen. Er schlage vor, daß, wenn bis heute (8. 4.) abend 7 Uhr weder vom Auswärtigen Amt noch vom Reichsfinanzministerium ein Widerspruch eingehe, die von Staatssekretär Dr. Müller in seinem Schreiben vom 5.4.24 […] gemachten Vorschläge5 als angenommen gelten sollten.

4

Das Transportabkommen zwischen der Kommission Vidal und den Rheinreedereien sollte bis zu einer anderweitigen Regelung der Reparationskohlentransporte in Kraft bleiben.

5

S. Anm. 3 am Schluß.

Das Kabinett stimmte dieser Regelung zu6. […]

6

Lt. Vermerk RegR Wiensteins ging ein Widerspruch gegen den Entschädigungsvorschlag StS Müllers bei der Rkei nicht ein. Am 25. 4. wird das Abkommen über die Reparationskohlentransporte zusammen mit dem Abkommen über die Lieferung von Binnenschiffsneubauten an Frankreich und Belgien unterzeichnet. Hierzu und zur abschließenden Entschädigung der Rheinschiffahrt für die mit den Abkommen übernommenen Lasten s. die Denkschrift des RFM vom 16.2.25 „Die Reparationslasten und Schäden der Privatwirtschaft des Ruhr- und Rheingebiets und ihre Erstattung durch das Reich“ (RT-Bd. 398 , Drucks. Nr. 568 , S. 8 f., 24 f.).

Extras (Fußzeile):