2.30.4 (ma11p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Entschädigungszahlung an entlassene Arbeiter.

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[127]4. Außerhalb der Tagesordnung: Entschädigungszahlung an entlassene Arbeiter.

Der Reichsverkehrsminister berichtete, daß die Reichspost den Arbeitern, die zur Entlassung kämen4, Entschädigungen in der Höhe eines Monatslohns zahle. Das Reichsverkehrsministerium sei zu dem gleichen Verfahren finanziell nicht in der Lage. Verhandlungen vor dem Reichsfinanzministerium hätten zu keiner Einigung geführt. Es sei daher erforderlich, daß das Kabinett Stellung nehme.

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Die Entlassungen erfolgten im Zuge des Personalabbaus bei den Reichsverwaltungen auf Grund der Personal-Abbau-VO vom 27.10.23 (RGBl. I, S. 999 ). In besonders starkem Maß wurden hiervon die Arbeiter und Angestellten von RB und RP betroffen.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß Mittel für derartige Entschädigungsleistungen nicht zur Verfügung ständen; infolgedessen beständen nur zwei Möglichkeiten: a) die der allgemeinen Nichtbezahlung von Entschädigungen, b) die der ungleichmäßigen Behandlung der zu entlassenden Arbeiter bei der Reichspost und der Reichsbahn. Er halte die Ungleichmäßigkeit bei der Behandlung für das bedenklichste und glaube daher, daß nur eine Nichtzahlung in Betracht komme.

Der Reichskanzler hielt ebenfalls die Ungleichmäßigkeit für das schlimmere Übel, glaubte aber doch, daß man versuchen solle, einen Weg zu finden, der nicht so grausam wie die Nichtzahlung sei.

Es wurde beschlossen, allen zu entlassenden Arbeitern künftig eine Entschädigung in Höhe eines Wochenlohnes zu zahlen5.

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Nach der diesbezüglichen Verfügung des RFM vom 18. 12. kann das Übergangsgeld in Höhe eines Wochenlohnes entlassenen Arbeitern gewährt werden, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und wenigstens ein Jahr ununterbrochen bei einer Reichsdienststelle beschäftigt waren, „sofern nicht in der Person des einzelnen Arbeiters ein wichtiger Anlaß vorliegt, ihm diese Vergünstigung zu versagen“. (R 43 I /612 , Bl. 203 f.).

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