2.55.12 (ma11p): 12. Außerhalb der Tagesordnung: Lage in Thüringen.

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12. Außerhalb der Tagesordnung: Lage in Thüringen.

Staatssekretär Bracht berichtete über den Stand der thüringischen Verhandlungen17. Der von der Reichsregierung vorgeschlagene Ausschuß für Thüringen18 sei von beiden dortigen Parteigruppen beanstandet worden, von der Thüringischen Regierung sowie von den vereinigten bürgerlichen Parteien. Darauf seien gewisse formale Abänderungen zugestanden.

17

Nach Ausweis der Akten hatten zuletzt am 8. 1. zwischen RK Marx, RIM Jarres und den thür. Ministern Frölich, Hartmann und Greil Verhandlungen in der Rkei stattgefunden. Erörtert wurden dabei die Berichte der nach Weimar entsandten Reichskommissare (vgl. Dok. Nr. 47, Anm. 11) sowie der Entwurf einer Vereinbarung zwischen der RReg. und der thür. Landesreg. Der Text der von der RReg. vorgelegten Vereinbarung wurde in der Form gemildert, um der thür. Reg. die Zustimmung zu erleichtern. Die endgültige Stellungnahme der thür Reg. hierzu sollte am 10. 1. erfolgen (Aufzeichnung der Rkei in R 43 I /2314 , Bl. 392).

18

Der Entwurf der zwischen der RReg. und der thür. Reg. abzuschließenden Vereinbarung sieht die Einsetzung eines fünfköpfigen Ausschusses vor. Anstellungen, Beförderungen, Entlassungen usw. soll die thür. Landesreg. bis zu ihrer Neubildung nur mit Zustimmung dieses Ausschusses vornehmen können (vgl. Dok. Nr. 61, Ziff. I).

Nunmehr habe die Thüringische Regierung durch den Ministerpräsidenten Frölich telephonisch mitgeteilt, daß sie die von der Reichsregierung vorgeschlagene Regelung nicht annehmen könne, sondern einen Gegenvorschlag übermitteln werde. Es sei anzunehmen, daß der Gegenvorschlag eine Ablehnung des Vorschlages der Reichsregierung darstellen werde. Er rege nunmehr an, da der Vorschlag der Reichsregierung die äußerste Grenze des Entgegenkommens dargestellt habe, sich auf den Gegenvorschlag der Thüring. Regierung nicht einzulassen, sondern daraus lediglich die Ablehnung des Vorschlages der Reichsregierung festzustellen und den gefaßten Beschlüssen entsprechend dem Herrn Reichspräsidenten die Regelung der Angelegenheit auf Grund des Art. 48 RV vorzuschlagen.

Der Reichskanzler berichtete über die am gleichen Tage stattgehabten Vorstellungen einer Abordnung der vereinigten bürgerlichen Parteien und stellte sodann fest, daß das Ministerium im Sinne des Vorschlages des Staatssekretärs Bracht ihn ermächtige, an den Herrn Reichspräsidenten heranzutreten19.

19

Ein Eingreifen des Reichs in Thüringen auf Grund Art. 48 RV ist nicht erforderlich. Mit Schreiben vom 13. 1. an das RIMin. teilt der thür. Gesandte Münzel mit, daß das thür. StMin. sich heute mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Thüringen und dem Reich einverstanden erklärt habe (R 43 I /2314 , Bl. 381). Text der Vereinbarung: Dok. Nr. 61.

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