2.88.2 (ma11p): 2. Entwurf einer Verordnung über die Vereinfachung der Genossenschaftsbildung und die Förderung der Ödlanderschließung.

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2. Entwurf einer Verordnung über die Vereinfachung der Genossenschaftsbildung und die Förderung der Ödlanderschließung.

Das Kabinett stimmte der Vorlage zu4.

4

Der VOEntw. wurde am 1. 2. als Kabinettsvorlage vom REM und RArbM übersandt. In der Begründung wird ausgeführt: Seit Jahren verlange die Öffentlichkeit die schleunige Urbarmachung des umfangreichen Moor- und Ödlandes. Die Ödlanderschließung liege nicht nur im Interesse der Volksernährung, sie sei auch ein wichtiges Mittel zur Besserung der Arbeitsmarktlage, da sie Arbeitsgelegenheit für Erwerbslose schaffe. In letzter Zeit hätten einige Länder beschlossen, sich stärker als bisher mit der Urbarmachung auch des in privater Hand befindlichen Ödlandes zu befassen. Die vorliegende VO wolle nun die Hindernisse beseitigen, die sich aus dem umständlichen und zeitraubenden Verfahren ergäben, das für die Gründung von Bodenverbesserungsgesellschaften vorgesehen sei. Der Entwurf legt die Feststellung der Satzung von Bodenverbesserungsgesellschaften in die Hand der obersten Landesbehörden; er regelt des weiteren die Enteignung von Ödland, das urbar gemacht werden soll (R 43 I /1284 , Bl. 115-119). Zur weiteren Beratung des Entwurfs s. Dok. Nr. 103, P. 4.

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