2.99.5 (ma11p): 5. [3. Steuernotverordnung.]

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5. [3. Steuernotverordnung.]

Der Reichsminister der Finanzen machte davon Mitteilung, daß die 3. Steuernotverordnung einer Erledigung entgegengehe. Die Parteien verlangten eine Erhöhung von 10 auf 15%4. Morgen nachmittag 3 Uhr werde er noch einmal mit den Parteiführern verhandeln, rechtlich sei die Sache für ihn erledigt, da die Ausschüsse gehört seien. Er glaube, morgen abend 6 Uhr dem Kabinett genauen Bericht erstatten zu können5.

4

Gemeint ist: eine Erhöhung des Aufwertungssatzes; vgl. Dok. Nr. 97.

5

S. Dok. Nr. 103, P. 6.

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