1.137.2 (ma12p): 2. Aufwertung.

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2. Aufwertung.

Der Reichsarbeitsminister teilte mit, daß in seinem Ministerium ein neuer Vorschlag ausgearbeitet werde, der weiter ginge als die vom Reichsminister der Finanzen beabsichtigten Maßnahmen6, dabei jedoch dem Reiche keine[1159] höheren Kosten verursachen werde. Er werde in den nächsten Tagen diesen Vorschlag vorlegen können7 und bitte daher, heute in der Aufwertungsfrage zu keiner Beschlußfassung zu kommen. Notwendig sei allerdings, daß möglichst jetzt schon eine Mahnung an die Parteien ginge, sich im Wahlkampf in der Aufwertungsfrage nicht zu weit vorzuwagen. Diese Mahnung dürfe sich nicht auf negative Kritik beschränken, sondern müsse positive Vorschläge enthalten.

6

In R 43 I /2454 , Bl. 263-272 finden sich „Richtlinien zur Aufwertungsfrage“, die vom RFMin. ausgearbeitet und als „vorläufiger Entwurf“ gekennzeichnet sind; Datum und Anschreiben fehlen. In einer Aufzeichnung Grävells hierzu vom 5. 11. heißt es: „Die vom RFMin. ausgearbeiteten Richtlinien zur Aufwertungsfrage enthalten keine neuen Gesichtspunkte. Das RFMin. hält an seinem Almosenvorschlage fest, indem es eine Aufwertung in Form eines zum Teil sogar vererbbaren Rentenanspruchs einem unter bestimmten sozialen Gesichtspunkten ausgewählten Teil von Selbstzeichnern der Kriegsanleihe gewähren will [vgl. Dok. Nr. 271, Anm. 3]. Dem Drängen nach einer höheren Hypothekenaufwertung scheint sich das RFMin. nicht mehr ganz verschließen zu wollen. Eine positive Stellungnahme hat es nicht eingenommen, sondern sich darauf beschränkt, die dagegen sprechenden Gesichtspunkte aufzuführen. – Was den Sozialplan des RFMin. anlangt, so gestatte ich mir, nochmals darauf hinzuweisen, daß er weder praktisch, noch rechtlich, noch politisch eine Lösung darstellt, und zwar a) praktisch deshalb nicht, weil er nur eine Übergangsmaßnahme darstellt, und die Frage, was mit den übrigen Anleihen und der restlichen Kriegsanleihe werden soll, nicht regelt. Die Annullierung dieser Anleihen auszusprechen, wagt offenbar auch das RFMin. nicht; b) rechtlich deshalb nicht, weil er in einem Maße Treu und Glauben im Geldverkehr untergräbt, daß daraus für die Zukunft die größten Schäden entspringen werden; c) politisch deshalb nicht, weil er weder die Massen noch die Parteien, zumal im gegenwärtigen Zeitpunkt, befriedigt. Über den Plan, den das RArbMin. nach den Mitteilungen des RArbM ausarbeitet, ist mir noch nichts bekannt.“ (R 43 I /2454 , Bl. 262).

7

Der Aufwertungsvorschlag des RArbMin. war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß für die Unterrichtung der Parteien eine Ausarbeitung in seinem Ministerium schon vorläge. Er werde diese in den nächsten Tagen dem Kabinett unterbreiten8. Mit der Vertagung der Erörterung der Aufwertungsfrage sei er einverstanden.

8

Eine andere Ausarbeitung des RFMin. zur Aufwertungsfrage als die in Anm. 6 erwähnte war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

Es wurde beschlossen, die Aufwertungsfrage am Donnerstag [6. 11.] vormittag, 11 Uhr, im Kabinett zu behandeln9.

9

Auf der TO der Kabinettssitzung vom 6. 11., zu der die Rkei am 4. 11. einlädt, stehen die Punkte: 1) Aufwertungsfrage, 2) Preis- und Lohnfragen (R 43 I /1318 , Bl. 271). Das Protokoll der Kabinettssitzung vom 6. 11. war in den Akten der Rkei jedoch nicht zu ermitteln. Über diese Sitzung wird in einer WTB-Meldung bekanntgegeben: Das Kabinett befaßte sich mit einer Reihe dringender Fragen, deren Lösung auf gesetzlichem Wege durch die Auflösung des RT verhindert worden ist. Die Verhandlungen führten zu folgendem, einstimmig festgestellten Ergebnis: In der auf Antrag des RFM bereits grundsätzlich beschlossenen Steuerermäßigung erblickt die RReg. nur einen Teil der Reformarbeiten, die sofort in Angriff genommen werden müssen, nachdem durch die Verwirklichung der 800-Mio-Anleihe die Ausführung des Sachverständigen-Gutachtens gesichert ist. Ein Teil der erforderlichen Maßnahmen kann auf dem Verwaltungswege schon jetzt getroffen werden, ein anderer soll soweit vorbereitet werden, daß er durch die künftige RReg. dem neuen RT vorgelegt werden kann. Im Verwaltungswege sollen die Schutzbestimmungen und Milderungen auf dem Gebiet des Personalabbaus durchgeführt werden, die der RT in Aussicht genommen hatte. Insbesondere soll mit dem Ablauf dieses Kalenderjahres der allgemeine Abbau eingestellt werden. Die RReg. wird ihre Bestrebungen auf Senkung der Preise fortsetzen. Außerdem beabsichtigt die RReg. eine maßvolle allgemeine Aufbesserung der Beamtengehälter. Zur Aufwertungsfrage heißt es, daß jetzt auch die Möglichkeit gegeben sei, „der Milderung der durch den Kriegsausgang und die Geldentwertung hervorgerufenen Nöte näherzutreten. Dabei kann nunmehr über die früher in Aussicht genommene Begrenzung auf die bedürftigen Kreise im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen hinausgegangen werden. Spekulative Gewinne sollen dabei ausgeschlossen werden.“ (vgl. „Die Zeit“ vom 8. 11.; Schultheß 1924, S. 103).

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