1.20.3 (ma12p): 3. Beamtenfragen.

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3. Beamtenfragen5.

5

Die Besoldungsneuregelung nach der VO über die 16. Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 24. 5. (vgl. Dok. Nr. 204, P. 1) war auf die Kritik der Beamtenverbände und der Parteien gestoßen. Bemängelt wurde allgemein die unzureichende Erhöhung der Gehälter in den unteren Besoldungsgruppen. Vgl. die Änderungsanträge der verschiedenen RT-Fraktionen zur Besoldungs-VO vom 24. 5. (RT-Drucks. Nr. 46 , 88, 89, 104, 140, 144, 205, 234 in RT-Bd. 382 ).

Ministerialdirektor v. Schlieben berichtete eingehend über die Verhandlungen im Hauptausschuß und über die Stellungnahme der einzelnen Parteien in der Besoldungsfrage6. In der Sozialdemokratischen Partei seien beispielsweise die Meinungen darüber geteilt, ob sich eine Erhöhung der Grundgehälter empfehle. Die Deutschnationale Partei sei für Erhöhung der Grundgehälter, dabei aber auch für die Erhöhung der sozialen Zulage bis zur Gruppe VI. Die Stellung der Deutschvölkischen sei nicht klar.

6

S. die Protokolle der Sitzungen des Haushaltsausschusses des RT vom 20. 6. und 24. 6. (R 43 I /2566 , Bl. 226-231).

Das Reichsfinanzministerium beabsichtige eine Erhöhung der Grundgehälter in den Gruppen I bis VI im Endgehalt um 6 M vorzunehmen. Ferner sei in Aussicht genommen eine eventuelle Erhöhung der sozialen Zulagen, insbesondere der Kinderzulagen.

Der Reichsarbeitsminister stellte die Frage, wie es mit der Erhöhung der Kriegsbeschädigtenbezüge stünde.

Ministerialdirektor v. Schlieben erwiderte, daß die Kriegsbeschädigten bereits besser gestellt seien und die geplante Erhöhung so geringfügig sei, daß sich eine Erhöhung der Kriegsbeschädigtenbezüge nicht ohne weiteres daraus ergeben müsse.

Der Reichspostminister ist der Ansicht, man solle die jetzigen Grundgehälter bestehen lassen, dafür jedoch eine Revision im Ortszuschlag vornehmen.

Ministerialdirektor v. Schlieben erklärte hierauf, daß ihm dieser Vorschlag psychologisch schwer tragbar erscheine, da dadurch auch die höheren Beamten entsprechend bedacht werden würden, und es solle ja gerade vermieden werden, daß den kürzlich erst bedeutend besser gestellten höheren Beamten nunmehr eine weitere Erhöhung zufalle.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß man zwar zur Zeit an eine Herabsetzung der Bezüge der höheren Beamten nicht herangehen wolle, daß aber eine Erhöhung in nächster Zukunft nicht in Frage kommen könne.

[738] Das Kabinett schloß sich dem Vorschlage des Reichsministers der Finanzen an, wonach in den Gruppen I bis VI eine Erhöhung im Endgrundgehalt um 6 M, nach rückwärts abfallend, vorgenommen werden solle. Ferner ist eine Erhöhung der Sozialzulage für die genannten Gruppen ins Auge gefaßt. In diesem Sinne wird das Reichsfinanzministerium mit den Parteien weiter verhandeln7.

7

Zum Beschluß des RT betr. Besoldungserhöhung s. Dok. Nr. 237, Anm. 1.

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