1.31.1 (ma12p): 1. Handelsvertragsverhandlungen mit Spanien.

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1. Handelsvertragsverhandlungen mit Spanien.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß es unbedingt nötig sei, mit Spanien einen Handelsvertrag zu schließen1. Die Schwierigkeiten lägen in der Frage der Zölle für spanische Weine. Der deutsche Botschafter2 dürfe nicht an feste Zollsätze bei den Verhandlungen gebunden werden. Er schlage vor,

1

In der Kabinettsvorlage des RWiM vom 1. 7. heißt es: Die Geltungsdauer des vorläufigen dt.-span. Handelsabkommens vom 15.1.23 (RGBl. II, S. 219 ) sei nach mehrfacher Verlängerung am 30.6.24 abgelaufen. „Die Span. Reg. hat in Verhandlungen mit der Dt. Botschaft in Madrid den Abschluß eines unbefristeten Handelsabkommens vorgeschlagen und dabei den Fortfall des Valutazuschlages sowie weitere Zollermäßigungen angeboten. Dagegen hat sie Zugeständnisse in der Bemessung des Zolls für eine Anzahl Waren gefordert. Diese Forderungen sind auf dem Gebiete der Weineinfuhr besonders weitgehend und bedeutsam. Die Frage, in welchem Maße diesen Forderungen entsprochen werden kann, wird wegen ihrer weittragenden Bedeutung für die dt. Wirtschaft und ihre Beziehungen zu den weinbauenden Ländern vom Reichsministerium zu entscheiden sein.“ (R 43 I /1117 , Bl. 23). In einer Ressortbesprechung am 1. 7. hatte das REMin. gegen die Gewährung von Einfuhrerleichterungen für spanische Weine nachdrücklichen Widerspruch erhoben, da der dt. Weinbau ein solches Zugeständnis nicht ertragen könne (Vermerk Kieps vom 1. 7., R 43 I /1117 , Bl. 22).

2

Langwerth v. Simmern.

a)

das Angebot Spaniens auf Führung von Handelsvertragsverhandlungen anzunehmen,

b)

den deutschen Botschafter in Madrid mit der Führung der Verhandlungen zu beauftragen,

c)

den deutschen Botschafter dahin zu instruieren, daß er möglichst viel bei der Führnug der Verhandlungen heraushole.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Er werde nur aus allgemeinpolitischen Erwägungen heraus einem Handelsvertrag zustimmen können, durch den sich fraglos die Lage der deutschen Winzer noch mehr verschlechtern[856] müsse. Man müsse überlegen, ob man nicht den deutschen Winzern in der Frage der Weinsteuer und in der Kreditfrage entgegenkommen könne. Was die Kreditfrage anbelange, so sei er sich allerdings darüber klar, daß das Reich in dieser Angelegenheit wenig tun könne und daß es hauptsächlich Sache der Reichsbank sei, hier zu helfen.

Staatssekretär Zapf: Die Weinsteuer könne nicht ermäßigt werden. Eine Ermäßigung der Weinsteuer käme im übrigen auch den ausländischen Weinen zugute und würde daher den inländischen Winzern gegenüber dem ausländischen Wettbewerb keinen Vorteil gewähren3. Auf die Frage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, ob man nicht auf dem Gebiete der übrigen Steuern den Winzern entgegenkommen könnte, erklärte Staatssekretär Zapf, daß eine Sonderstellung der Winzer auf dem Gebiete der direkten Steuern nicht möglich sei. Im übrigen seien tatsächlich die Winzer schon berücksichtigt worden bei der Abschlagszahlung der Einkommenssteuer für 1923 und bei der Bewertung ihres Vermögens bei der Vermögenssteuer.

3

Der letzte Satz lautete ursprünglich: „Wenn man sich überhaupt zu einer Ermäßigung der Weinsteuer entschließen sollte, dann müsse auch die auf ausländischen Weinen ruhende Steuer herabgesetzt werden.“

Ministerialrat Sommer (Pr. Handelsministerium) vertrat die Auffassung, daß man mit Spanien zu einem Abkommen gelangen, jedoch den Winzern steuerliche Erleichterungen und Erleichterungen in der Kreditfrage zubilligen müsse.

Der Reichsarbeitsminister An dem Zustandekommen des Handelsvertrages bestehe ein großes Interesse. Vor dem Kriege habe Deutschland für ungefähr 150 Millionen Mark Waren in Spanien eingeführt. Es werde für Deutschland ganz unmöglich sein, Reparationen zu bezahlen, wenn es nicht künftighin seine Ausfuhr steigern könne.

Auch der Reichskanzler vertrat die Auffassung, daß an dem Zustandekommen eines Vertrages für uns großes Interesse bestehe.

Der Reichsminister des Innern vertrat dieselbe Auffassung. Er führte weiter aus, daß nach seiner Kenntnis der Dinge die Winzer Kredite hauptsächlich zur Schädlingsbekämpfung verlangten.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, man müsse versuchen, auf dem Kreditwege den Winzern zu helfen. Man müsse ferner versuchen, den Winzern auch in sonstiger Weise zu helfen. Über diese Fragen müsse zwischen den beteiligten Ressorts noch verhandelt werden. Gegen diesen Vorschlag erhob sich kein Widerspruch.

Der Reichskanzler stellte sodann fest, daß das Kabinett für die Führung der Verhandlungen mit Spanien zum Zwecke des Abschlusses eines Handelsvertrages sei.

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