1.35.5 (ma12p): 3. [Gedenkfeier für die Opfer des Weltkrieges.]

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3. [Gedenkfeier für die Opfer des Weltkrieges.]

Der Reichsminister des Innern teilte bez. der Feier des 3. August25 mit, daß General v. Seeckt aus prinzipiellen Gründen abgelehnt habe, die alten Regimentsfahnen zur Verfügung zu stellen. Er habe heute sämtliche Verbände von rechts bis links versammelt und von ihnen die Erklärung erhalten, daß sie bereit seien, an der Feier teilzunehmen, ohne Mitführung von Fahnen oder Symbolen26. Die Feier werde vor dem Reichstag stattfinden, an zwei Masten würden je eine Reichsflagge und eine Reichskriegsflagge gehißt, eine Reichswehrkompanie werde Aufstellung nehmen, die beiden Feldpröpste würden Gedenkreden halten, der Reichspräsident habe zugesagt, eine kleine Ansprache zu halten27, zwei Minuten Verkehrsstillstand sei vorgesehen, und damit sei die Feier für Berlin beendet. Eine Abendfeier sei nicht geplant. Die Verbände hätten[873] ferner die Erklärung abgegeben, daß sie nicht beabsichtigten, Sonderfeiern abzuhalten.

25

Vgl. hierzu Dok. Nr. 242, P. 7.

26

Bei der Besprechung mit Vertretern der Verbände am 9. 7. im RIMin. über die Ausgestaltung der Gedenkfeier am 3. 8. hatte der RIM u. a. ausgeführt: „Die einzelnen Organisationen dürften, falls sie an der Veranstaltung teilnähmen, keine Fahnen mitbringen. […] Die Fahnen der alten Armee wolle der Chef der Heeresleitung zu der Feier nicht herausgeben, da diese an den verschiedensten Stellen aufbewahrt seien und es kaum möglich sei, sämtliche, zum Teil in Kirchen befestigten Fahnen rechtzeitig herbeizuschaffen.“ (Aufzeichnung Wiensteins vom 10. 7., R 43 I /710 , Bl. 135). In einem Schreiben an den RIM vom 7. 7. hatte der PrMinPräs. gegen die in Aussicht genommene Verwendung der Fahnen der alten Armee starke Bedenken geäußert. „Es kann kaum ausbleiben, daß die öffentliche Entfaltung dieser Abzeichen, an die sich so viele Gefühlsmomente knüpfen, die Innehaltung des Charakters der Feier als einer reinen Totenfeier bedeutend erschweren wird. Die Entfaltung der Fahnen wird überaus große Menschenmengen anziehen und so die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, was bei dieser von der RReg. veranstalteten Feier die besondere Aufgabe der Pr. Reg. sein wird, unter Umständen unmöglich machen. Der ganze Zweck der Feier wäre dann in sein Gegenteil verkehrt.“ (R 43 I /710 , Bl. 136; hier weitere Vorgänge betr. Gedenkfeier vom 3.8.24).

27

Text der Ansprache des RPräs. anläßlich der Gedenkfeier für die dt. Opfer des Weltkrieges am 3. 8. in: Schultheß 1924, S. 56 f.

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