1.57.1 (ma12p): 1. Ratifikation des Übereinkommens von Washington über den Achtstundentag.

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1. Ratifikation des Übereinkommens von Washington über den Achtstundentag.

Der Reichsarbeitsminister teilte mit, daß im Reichstag verschiedene Anträge auf Ratifikation des Washingtoner Abkommens über den Achtstundentag vorlägen1. Es ergebe sich die Frage, ob und wann diese Interpellationen verhandelt werden sollen. Er glaube, daß es notwendig werden würde, diese möglichst bald zu behandeln und schlage für diesen Fall die vorgelegte Regierungserklärung vor (siehe Anlage)2.

1

S. die Interpellation der SPD-Fraktion vom 21. 7. (RT-Drucks. Nr. 343, Bd. 383 ) und der KPD-Fraktion vom 3. 7. (RT-Drucks. Nr. 319, Bd. 383 ). Vgl. auch Dok. Nr. 257, P. 4.

2

Die diesem Protokoll beiliegende Regierungserklärung lautet: „Die RReg. hat die Ratifikation des Übereinkommens von Washington über den Achtstundentag niemals grundsätzlich abgelehnt. Die jetzige dt. Gesetzgebung über die Arbeitszeit [gemeint ist die „VO über die Arbeitszeit“ vom 21.12.23, RGBl. I, S. 1249 ] ist von der RReg. stets als eine Notgesetzgebung betrachtet und gekennzeichnet worden, an der sie von vornherein nicht länger festhalten wollte, als es die ganz außerordentlich schwierige Lage Deutschlands erfordert. Unsere Verluste, Lasten und Bindungen infolge des Krieges sind soviel schwerer als die aller anderen großen Staaten, unsere wirtschaftliche Zukunft ist so ungeklärt, daß niemand von Deutschland ein Vorangehen in der Frage der Ratifizierung erwarten kann. Das gilt umsomehr, als der Inhalt des Übereinkommens und demnach auch das Maß der Bindung bisher in Gesetz und Praxis der einzelnen Länder eine sehr verschiedene Auslegung gefunden haben. Deutschland ist gern bereit, mit den übrigen in Betracht kommenden Staaten eine Klärung hierüber herbeizuführen. Insbesondere wäre dabei festzustellen, daß aus der Ratifizierung für Deutschland nicht Bindungen entstehen, die den Wiederaufbau Deutschlands und eine loyale Durchführung des Dawesplans und der von Deutschland übernommenen Reparationsverpflichtungen in Frage stellen oder gar die Gefahr erneuter Sanktionen herbeiführen würden. Nach den neuesten Erklärungen, die seitens wichtiger Industriestaaten zu der Ratifikationsfrage abgegeben worden sind, besteht begründete Hoffnung, daß solche Verhandlungen zu einem brauchbaren Ergebnis führen werden. Unter diesen Voraussetzungen würde sich auch Deutschland zu einer Ratifikation des Washingtoner Übereinkommens bereit finden können.“

[939] Der Reichskanzler und der Reichsminister der Finanzen erhoben aus allgemein politischen Gesichtspunkten Bedenken gegen die Behandlung des Achtstundentages vor der Behandlung der Gesetze betr. Durchführung des Sachverständigengutachtens; der Reichsverkehrs- und der Reichspostminister wiesen auf die Folgen für die Betriebe der Eisenbahn und Post hin und glaubten, einer Regelung der Arbeitszeit im Sinne des Washingtoner Abkommens nur zustimmen zu können, wenn dadurch die Betriebe nicht gezwungen würden, von den in letzter Zeit beschrittenen Wegen abzugehen. Eine gewisse Bewegungsfreiheit müsse vorhanden sein.

Der Reichswirtschaftsminister glaubte, diese auch für die Industrie beanspruchen zu sollen. Die Einführung eines schematischen Achtstundentages sei unmöglich3.

3

In einer Eingabe der Fachgruppe Bergbau im RdI (Unterschriften: Hugenberg, Hölling) vom 21. 8. an den RK heißt es: „Der dt. Bergbau muß einer Regelung der Arbeitszeitfrage auf Grund des Washingtoner Abkommens und dessen Ratifizierung durch das Reich auf das entschiedenste widersprechen. Eine schematische Begrenzung der allgemeinen Arbeitszeit hat eine Verkürzung der im Bergbau heute geltenden Schichtzeit im Gefolge. Die letzten Monate, in denen unter Verlängerung der Siebenstundenschicht unter Tage gearbeitet wurde, haben bewiesen, daß selbst die längeren Schichten die Vorkriegsleistung trotz inzwischen erfolgten weitgehenden technischen Ausbaus der Gruben nicht gebracht haben. Die Durchführung des Sachverständigengutachtens setzt beim gesamten Bergbau eine Leistungssteigerung voraus. […] Der dt. Bergbau erwartet von der RReg., daß sie nach den klar erkannten wirtschaftlichen Notwendigkeiten ohne Rücksichtnahme auf innerpolitische Beweggründe die Ratifizierung des Washingtoner Abkommens ablehnt und sich nicht scheut, dem dt. Volk mit aller Offenheit und Deutlichkeit zu sagen, daß es angesichts der gewaltigen Belastungen aus dem Sachverständigengutachten keinen anderen Ausweg gibt, als mehr und länger zu arbeiten als die übrigen Völker, wenn Deutschland nicht zugrunde gehen soll.“ (R 43 I /2073 , Bl. 219f).

Der Reichsminister der Finanzen beantragte, im Falle der Behandlung und der Abgabe einer Regierungserklärung den Inhalt des Schlußsatzes der Vorlage hinter dem Wort „herbeizuführen“ einzufügen. Außerdem glaube er, vor einer Beschlußfassung über den Verhandlungszeitpunkt zunächst noch einmal mit der Sozialdemokratischen Partei zu verhandeln [!].

Der Reichsarbeitsminister erklärte sich bereit, die Verhandlungen mit der Sozialdemokratischen Partei zu führen; er bat außerdem um Feststellung, daß das Kabinett einig darin sei, daß vor Abschluß der Londoner Konferenz die[940] Frage der Ratifikation des Achtstundentagabkommens im Reichstag nicht verhandelt werde. Inzwischen solle die Agitation für einen Volksentscheid in dieser Frage4 tunlichst zurückgedämmt werden.

4

Vgl. hierzu Dok. Nr. 253, P. 3.

Der Reichskanzler stellte die Auffassung des Kabinetts in diesem Sinne fest; für den Fall der Verhandlungen wurde die vorgelegte Regierungserklärung mit der Maßgabe genehmigt, daß der Inhalt des letzten Satzes hinter das Wort „herbeizuführen“ eingefügt wird5.

5

Die Regierungserklärung wird erneut in der Kabinettssitzung vom 27. 8. erörtert; s. Dok. Nr. 288, P. 4.

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