1.125 (ma12p): Nr. 337 Der Reichskanzler an den Reichsbankpräsidenten. 19. Oktober 1924

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[1128] Nr. 337
Der Reichskanzler an den Reichsbankpräsidenten. 19. Oktober 1924

R 43 I /2441 , Bl. 91-93 Durchschrift

[Niederlegung des Amts des Reichswährungskommissars durch Schacht; Dank der Reichsregierung]

Sehr geehrter Herr Reichsbankpräsident!

In Übereinstimmung mit Ihrem gefälligen Schreiben vom 11. d. Mts.1 sehe ich in der Gewinnung der verstärkten Goldgrundlage für die Reichsbank den Abschluß eines Zeitraumes außerordentlicher währungspolitischer Maßnahmen. Ich kann mich deshalb der Richtigkeit Ihrer Auffassung nicht verschließen, daß die Voraussetzungen hinfällig geworden sind, unter denen die Reichsregierung am 12. November 1923 das Amt eines Reichswährungskommissars geschaffen hat. Ich stimme deshalb der Niederlegung dieses Amtes durch Sie, sehr verehrter Herr Reichsbankpräsident, zu und bin mit Ihnen der Ansicht, daß die der Reichsregierung obliegenden währungspolitischen Angelegenheiten künftig wieder allein durch die allgemein dafür zuständigen Stellen erledigt werden müssen. Dabei lege ich aber größtes Gewicht auf die Feststellung, daß gerade diese Tätigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen der Reichsregierung und der Reichsbankleitung bedarf. Ich vertraue darauf, sehr verehrter Herr Präsident, daß Sie in diesem Sinne der Reichsregierung stets und in vollem Umfang Ihre Hilfe leihen werden.

1

Am 11. 10. hatte RbkPräs. Schacht dem RK geschrieben: „Mit Wirkung vom 11. d. M. hat die RReg. das Bankgesetz vom 30. August 1924 in Kraft gesetzt [RGBl. II, S. 383 ] und damit eine Entwicklung in der Währungspolitik zum Abschluß gebracht, die uns aus der hemmungslosen Inflation in stabile Verhältnisse zurückgeführt hat. Die Reichsbank hat die Herrschaft über den Zahlungsverkehr zurückgewonnen und erhält nach Durchführung der inzwischen ebenfalls abgeschlossenen Dawes-Anleihe eine so verstärkte Goldbasis, daß die Stabilität der Reichsmark auch für die weitere Zukunft als gesichert angesehen werden kann. Unter diesen Umständen glaube ich, daß das von der RReg. am 12. Oktober v. J. [richtig: am 12. November v. J.] – also genau vor einem Jahre – geschaffene Amt des Reichswährungskommissars gegenstandslos geworden ist. Aus diesem Grunde beehre ich mich Ihr Einverständnis damit zu erbitten, daß ich dieses Amt mit dem heutigen Tage niederlege.“ (R 43 I /2441 , Bl. 86; hier auch die Entwürfe zu dem oben abgedruckten Antwortschreiben des RK; das Reinkonzept ist auch von RFM Luther abgezeichnet).

Namens der Reichsregierung spreche ich Ihnen gleichzeitig, sehr verehrter Herr Präsident, den aufrichtigsten Dank für Ihre hingebungsvolle und erfolgreiche Arbeit als Reichswährungskommissar aus. Ich bin mir dabei bewußt, daß seit dem Tage, an dem Sie die Leitung der Reichsbank übernommen haben2, Ihr Amt als Reichsbankpräsident und Ihre Betätigung als Reichswährungskommissar von einander nicht mehr zu trennen sind. In dieser zusammengefaßten Tätigkeit haben Sie durch die zielsichere und feste Kreditpolitik der Reichsbank in einer der wesentlichsten Richtungen die Aufrechterhaltung der Währung während der Übergangszeit bewirkt. Ebenso ist es[1129] Ihr hohes Verdienst und das Ergebnis Ihrer ganz persönlichen Arbeit, daß durch die Schaffung der Golddiskontbank der deutschen Wirtschaft eine Erleichterung zuteil wurde, die ihr auf der Grundlage der Rentenmark allein in gleichem Ausmaß nicht gewährt werden konnte. Auch Ihre Arbeit am Zustandekommen des Sachverständigengutachtens, an den Vorarbeiten zu und innerhalb der Londoner Konferenz und endlich an dem Erfolg der 800-Millionen-Anleihe wird in der deutschen Geschichte unvergessen dastehen.

2

Schacht war am 22.12.23 zum RbkPräs. ernannt worden; vgl. Dok. Nr. 35, Anm. 1.

Alle diese Erfolge waren nur möglich, nachdem die ungeheure Inflation durch die Schaffung der Rentenmark zum Stillstand gebracht worden war. Als die Deutsche Regierung vor der Herausgabe der Rentenmark am 15. November v. Js. zur Durchführung der von ihr beschlossenen Maßnahmen der verantwortlichen Mitarbeit eines hervorragenden Banksachverständigen bedurfte, haben Sie sich, sehr verehrter Herr Präsident, wenige Tage vor diesem 15. November mit schnellem Entschluß dem öffentlichen Dienste zur Verfügung gestellt. Der großen Bedeutung dieser Ihrer Mitwirkung für die sachgemäße Durchführung der Einführung der Rentenmark und der Erhaltung des Wertes des neuen Zahlungsmittels gedenkt die Reichsregierung mit Anerkennung und Dankbarkeit.

Mit aufrichtiger Hochschätzung bin ich, sehr verehrter Herr Reichsbankpräsident,

Ihr

ergebenster

gez. Marx

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