2.152.5 (ma31p): 5. Mitteilungen des Reichsministers der Finanzen.

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5. Mitteilungen des Reichsministers der Finanzen.

a) Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß bei der Bewilligung der Weihnachtsgratifikation für die Beamten im Haushaltsausschuß sich eine Stimmenmehrheit für die Einbeziehung der Arbeiter in die Gratifikation ergeben habe17. Nach seiner Ansicht sei das nicht angängig; man müsse auf die Tarifverträge verweisen, die den Arbeitern bereits Zulagen gebracht hätten.

17

Siehe dazu Dok. Nr. 145, Anm. 2.

Das Reichskabinett teilte die Auffassung des Reichsministers der Finanzen.

[444] b) Der Reichsminister der Finanzen teilte ferner mit, daß im Nachtragsetat für 192618 vom Reichstag an den von der Reichsregierung vorgesehenen Ausgaben 1 Million gestrichen worden sei, daß jedoch auf der anderen Seite die Ausgaben ganz ungeheuer, und zwar insgesamt um 153 Millionen Mark, vermehrt worden seien19. Insbesondere seien aus Anlaß der Beratung des Ostprogramms ganz ungeheuerliche Forderungen auch für die anderen Grenzgebiete aufgetaucht, die auch von den einzelnen Ausschüssen und vom Plenum in 2. Beratung bewilligt worden seien20. Er vertrete den Standpunkt, daß an dem ursprünglich vorgesehenen Betrag von 32 Millionen Mark für das Ostprogramm festgehalten werden müsse und bitte um die Ermächtigung, mit den Parteiführern, eventuell auch der Oppositionsparteien, in diesem Sinne zu sprechen und sie zugleich darauf hinzuweisen, daß das jetzige Verhalten in bezug auf Bewilligung von Ausgaben nicht angängig sei. Er beabsichtige ferner, bei der dritten Lesung des Nachtragsetats für 1926 eventuell eine Erklärung in dem Sinn abzugeben, daß es so nicht weitergehe und daß die Parteien sich selbst einen Zwang in der Bewilligung von Ausgaben auferlegen müßten21.

18

Der GesEntw. über den Nachtragshaushalt 1926 war am 4.11.26 dem RT vorgelegt worden (RT-Bd. 410 , Drucks. Nr. 2626 ).

19

Über Art und Umfang der vom RT bei der 2. Lesung des Nachtragshaushalts beschlossenen Ausgabenerhöhungen berichtete der Abg. Keil in der RT-Sitzung vom 15. 12. (RT-Bd. 391, S. 8550  f.).

20

Für „besondere Maßnahmen zur wirtschaftlichen und kulturellen Förderung der östlichen Grenzgebiete Preußens“ („Ostprogramm“, „Verwaltungsprogramm“, „Sofortprogramm“) waren im Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts Ausgaben von 32 Mio RM vorgesehen (vgl. Dok. Nr. 86). Nachdem die Parteien schon während der Beratungen im Ostausschuß und im Haushaltsausschuß des RT die Einstellung zusätzlicher Mittel beantragt hatten (Materialien in R 43 I /1797 ), beschloß das Plenum des RT bei der 2. Lesung des Nachtragsetats am 9. 12., die Ausgaben für das Ostprogramm auf 48 Mio RM zu erhöhen; davon sollten 2 Mio für die Grenzgebiete der Provinz Schleswig-Holstein, 2 Mio für die östlichen Gebietsteile Bayerns und 3 Mio für die Grenzgebiete Sachsens verwendet werden (RT-Bd. 291, S. 8399  ff.; RT-Bd. 412 , Drucks. Nr. 2857 ).

21

In der RT-Sitzung vom 15. 12., noch während der 2. Beratung des Nachtragsetats, kritisierte RFM Reinhold die „Bewilligungsfreudigkeit des Reichstags“. Der RT beschließe Mehrausgaben, ohne sich um die Lage der Reichsfinanzen zu kümmern und ohne für ausreichende Deckungsmöglichkeiten zu sorgen. Er, Reinhold, werde sich „nicht dazu hergeben, ein Defizit im Reichshaushalt eintreten zu lassen“. Zugleich appellierte Reinhold an den RT, das Ostprogramm wieder auf den ursprünglichen Betrag von 32 Mio RM zu reduzieren (RT-Bd. 391, S. 8551  ff.). Zur 3. Lesung des Nachtragshaushalts beantragten Zentrum, DDP und DVP, die Ausgaben für das Ostprogramm von 48 auf 41 Mio herabzusetzen und den Betrag ausschließlich für die östlichen Grenzgebiete Preußens zu verwenden. Auf Drängen des RFM nahm der RT diesen Antrag am 17.12.26 an (RT-Bd. 391, S. 8646 ).

Nach Schluß der 3. Lesung belief sich die vom RT bewilligte Ausgabensumme des Nachtragsetats auf 905 Mio RM; das waren 103 Mio mehr als in der Regierungsvorlage vorgesehen. Endfassung: Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für 1926 vom 8.1.27 (RGBl. II, S. 1 ).

Das Reichskabinett war hiermit einverstanden.

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