2.193.3 (ma31p): 3. Mitteilungen des Reichskanzlers über Liquidationsschäden.

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3. Mitteilungen des Reichskanzlers über Liquidationsschäden.

Der Reichskanzler teilte mit, daß im Zusammenhange mit dem bekannten Haager Schiedsspruch im Reichstage davon gesprochen werde, daß die Liquidationsgeschädigten Ansprüche gegen das Reich in Höhe von 5 Milliarden Mark geltend machen wollten5. Falls auch nur annähernd diese Ansprüche befriedigt werden müßten, so würde das für das Reich eine ungeheuere Belastung bedeuten. Gerade im Zusammenhang mit der vielfach in der Öffentlichkeit vertretenen Auffassung, die Reparationsverpflichtungen könnten von Deutschland doch unschwer getragen werden, sei diese Erkenntnis von Bedeutung.

5

Nach Art. 297 i des VV war das Reich verpflichtet, die Vermögensverluste von Reichsangehörigen zu entschädigen, die durch Einbehaltung oder Liquidation dt. Eigentums in den all. und assoz. Staaten entstanden waren. Da die Vergütungen, die das Reich aufgrund der bisherigen Entschädigungsgesetze und -richtlinien gezahlt hatte, verhältnismäßig gering waren, forderten die Verbände der Liquidationsgeschädigten, aber auch die politischen Parteien immer nachdrücklicher eine verbesserte und abschließende Regelung der Liquidationsentschädigung. Bevor die RReg. an eine solche Neuregelung heranging, von der eine erhebliche Mehrbelastung des Reichshaushalts zu erwarten war, versuchte sie die Anrechnung der Entschädigungszahlungen auf Reparationskonto zu erreichen. Zu diesem Zweck hatte die RReg. dem für die Auslegung des Dawes-Plans zuständigen Schiedsgericht im Haag die Frage vorgelegt, ob die Reparationsannuitäten des Dawes-Plans auch die Entschädigungen umfaßten, die das Reich den liquidationsgeschädigten Reichsangehörigen in Durchführung des VV nach dem 1.9.24 gezahlt hatte oder noch zahlen würde. In seinem Spruch vom 29.1.27 hatte das Schiedsgericht jedoch festgestellt, daß die im Dawes-Plan fixierten Reparationsannuitäten die Liquidationsentschädigungen nicht enthielten, daß die Entschädigungszahlungen demnach auch nicht auf die dt. Reparationsleistungen angerechnet werden könnten (Text des Haager Schiedsspruchs in R 43 I /797 , Bl. 255–259). Die DDP-Fraktion hatte daraufhin am 3.2.27 im RT einen Antrag eingebracht, in dem die RReg. unter Hinweis auf die „ungünstige Entscheidung des Haager Schiedsgerichts“ ersucht wurde, unverzüglich Möglichkeiten für eine gerechte Entschädigung „der durch Liquidation ihres Eigentums seitens der ehemals feindlichen Staaten geschädigten deutschen Staatsbürger“ zu prüfen und „einen die Endabfindung dieser Staatsbürger regelnden Gesetzentwurf vorzulegen“ (RT-Bd. 413 , Drucks. Nr. 2947 ). Zur Geschichte der Liquidationsentschädigung vgl. Politisches Jahrbuch 1927/28, S. 627 ff.; RT-Bd. 421 , Drucks. 3855, S. 1 ff.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, er wolle in der nächsten Woche dem Reichskabinett eine Vorlage über Liquidationsschäden zuleiten6. Grundsätzlich müsse er bemerken, daß es dringend notwendig sei, daß das Reparationsproblem[572] in der deutschen Öffentlichkeit, besonders auch in der deutschen Presse wenigstens einigermaßen gleichmäßig behandelt werde. Besonders die Linkspresse stelle die Situation so dar, als ob es für Deutschland eine Kleinigkeit sei, die Reparationslasten zu tragen. Er wolle in nächster Zeit Vorschläge über eine einheitliche Behandlung des Reparationsproblems machen.

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Am 21.3.27 vermerkte MinR Vogels, daß der RFM im Einvernehmen mit dem Kabinett und den Regierungsparteien einstweilen davon abgesehen habe, Mittel für die Liquidationsgeschädigten in den Haushaltsplan für 1927 einzustellen, da eine abschließende Entscheidung über Form und Umfang der Entschädigung der Liquidationsgeschädigten vor der Verabschiedung des Reichshaushalts für 1927 nicht möglich sei. Der RFM habe dem RT jedoch die baldige Vorlage eines Vorschlags bestimmt in Aussicht gestellt (R 43 I /797 , Bl. 314). Erst am 1. 7. legte der RFM dem Kabinett einen GesEntw. zur endgültigen Regelung der Liquidations- und Gewaltschäden (Kriegsschädenschlußgesetz) vor. Dieser GesEntw. wurde in der Ministerbesprechung vom 11. 7. besprochen; siehe Dok. Nr. 272, P. 2.

Der Reichskanzler vertrat die Auffassung, daß dieses Vorgehen sehr zweckmäßig sei; es werde erforderlich sein, sich gerade mit diesem Thema eingehend in einer Kabinettssitzung zu befassen.

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