2.231.3 (ma31p): 1. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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1. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete über den Stand der Verhandlungen mit Polen. Durch ein neues Arbeiterschutzgesetz wolle Polen die Möglichkeit schaffen, gegen alle ausländischen Arbeiter, Werkmeister und Unternehmer vorzugehen. Dadurch würde der Abschluß eines Niederlassungsvertrages mit Polen unmöglich werden12. Die Aussichten für den Abschluß von Verträgen mit Polen seien auch dadurch verschlechtert, daß der Abschluß einer Anleihe mit Bankiers der Vereinigten Staaten in Höhe von 70 Millionen Dollar bevorzustehen scheine. Es frage sich, ob Deutschland sich an dieser Anleihe beteiligen solle, um dadurch einen Druck auf Polen ausüben zu können. Weiter[736] sei zu erwägen, ob sich Deutschland an dem Stabilisierungskredit für die Bank Polski beteiligen solle, der dieser ähnlich wie der Belgischen Staatsbank von den Notenbanken Englands, Frankreichs und der Vereinigten Staaten gewährt werden solle. Er schlage vor, den Reichsbankpräsidenten Schacht hierzu zu hören. Diesem Vorschlage wurde zugestimmt.

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Siehe dazu den Bericht des dt. Gesandten in Warschau, Rauscher, an das AA vom 5.5.27, in: ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 129.

Exzellenz Lewald berichtete, daß die polnische Presse in schärfster Weise gegen eine finanzielle Unterstützung Polens durch Deutschland Stellung genommen habe.

Die Verhandlungen über die polnische Frage wurden sodann bis zum Erscheinen des Reichsbankpräsidenten Schacht ausgesetzt13.

13

Schacht erschien während der Beratung des folgenden Tagesordnungspunktes.

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