2.233.7 (ma31p): 7. Beteiligung Preußens am handelspolitischen Ausschuß der Reichsregierung.

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7. Beteiligung Preußens am handelspolitischen Ausschuß der Reichsregierung5.

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Siehe hierzu Dok. Nr. 192, P. 5.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß er keine Bedenken dagegen habe, daß der Handelspolitische Ausschuß in wichtigen Fällen den zuständigen Ministerialdirektor des Preußischen Handelsministeriums hinzuziehe, der dann mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehme.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft äußerte Bedenken hiergegen, glaubte jedoch, die Bedenken für den Fall zurückstellen zu können, daß der Ausschuß von Fall zu Fall einstimmig der Zuziehung des Vertreters des Preußischen Handelsministeriums, des Ministerialdirektors Bail, zustimmt6.

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In einem Schreiben an den StSRkei vom 30.5.27 führte REM Schiele aus, daß, wie schon seine Amtsvorgänger dargelegt hätten, gegen die Beteiligung Preußens am Handelspolitischen Ausschuß der RReg. wichtige Gründe sprächen. Die Hinzuziehung Preußens würde das Gleichgewicht der im Ausschuß vertretenen Reichsressorts (AA, RWiMin., REMin. und RFMin,) zerstören und die bisher gewährleistete „rückhaltlose Aussprache“ unter den Ausschußmitgliedern beeinträchtigen, und zwar um so mehr, „als die derzeitige Politik des preußischen Kabinetts derjenigen des Reichskabinetts vielfach zuwiderläuft“. Auch sei zu befürchten, daß „die industriellen Interessen“ im Ausschuß eine noch stärkere Berücksichtigung als bisher finden würden, wenn Preußen als seinen Vertreter den MinDir. des PrHandMin. in den Ausschuß entsenden könnte. Eine Teilnahme Preußens an den Ausschußberatungen könne schließlich zu Berufungen anderer Länder, besonders Bayerns, führen. Eine sachliche Notwendigkeit für die Beteiligung Preußens sei nicht zu erkennen, da die Länderregierungen bei den bisherigen Handelsvertragsverhandlungen stets ausgiebig Gelegenheit gehabt hätten, ihre Wünsche vorzubringen und sich über den Stand der Verhandlungen zu unterrichten (R 43 I /2306 , Bl. 120–122). Diesen Ausführungen des REM trat RIM v. Keudell bei (ebda., Bl. 127).

[745] Der Reichsminister des Innern und der Reichsminister der Finanzen sprachen sich grundsätzlich gegen eine Regelung dieser Frage im gegenwärtigen Augenblick aus. Die Regelung im gegenwärtigen Augenblick im entgegenkommenden Sinne bedeute die Gewährung einer Sonderkonzession an Preußen vor allgemeiner Regelung des Gesamtkomplexes der Streitpunkte zwischen dem Reich und Preußen; sie sei deshalb bedenklich.

Von einer endgültigen Beschlußfassung des Reichskabinetts wurde Abstand genommen7, zumal inzwischen Nachricht von der aggressiven Rede des Preußischen Ministerpräsidenten in der heutigen (12. Mai) Sitzung des Preußischen Landtags eingetroffen war8.

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Erst das Kabinett Müller II erklärte sich am 28.1.29 damit einverstanden, daß ein Vertreter Preußens mit beratender Stimme an den Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses der RReg. teilnehmen könne, sofern nicht von anderen Ländern die gleiche Forderung erhoben werde. Siehe diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 114, P. 3.

8

In seiner Rede vom 12. 5. im PrLT hatte der PrMinPräs. Braun der RReg. vorgeworfen, in einer Reihe von Fragen die berechtigten Forderungen Preußens mißachtet und die süddeutschen Länder bevorzugt zu haben; es entstehe der Eindruck, „daß von gewissen Reichsstellen eine bewußt antipreußische Politik getrieben wird“ (PrLT. 2. Wahlper., 14. Bd., Sp. 20081 ff.; vgl. Schultheß 1927, S. 95 f.). Am 17. 5. übermittelte der PrMinPräs. dem PrLT eine „Aufzeichnung über die hauptsächlichsten zur Zeit bestehenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Reich und Preußen“ (PrLT, 2. Wahlper., Drucks. Nr. 6478; Aktenexemplar in R 43 I /2306 , Bl. 108–110).

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