2.240.2 (ma31p): 2. Mitteilungen des Reichspostministers.

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2. Mitteilungen des Reichspostministers.

Der Reichspostminister führte aus, daß im Verwaltungsrat der Reichspost jetzt teilweise sich eine Stimmung gegen die beabsichtigte Portoerhöhung geltend mache1. Es wäre zum Teil die Auffassung vertreten, die Reichspost könne sich durch Aufnahme von Anleihen helfen2. Er sei der Ansicht, daß die Reichspost[759] keinesfalls zur Deckung laufender Ausgaben Anleihen aufnehmen dürfe, besonders auch nicht im Auslande. Auch der Reichsbankpräsident Dr. Schacht habe sich entschieden besonders gegen die Aufnahme von Auslandsanleihen durch die Reichspost ausgesprochen.

1

Vgl. Dok. Nr. 231, Ministerbesprechung, P. 2.

2

Am 16.5.27 hatte der RK dem RbkPräs. geschrieben, daß in der Öffentlichkeit und besonders im RT gefordert werde, die RP solle statt der geplanten Gebührenerhöhung die bereits im Haushalt vorgesehene Anleihe von 300 Mio RM begeben. Der RPM habe dem RK nach einer Rücksprache mit dem RbkPräs. jedoch mitgeteilt, „daß die Unterbringung einer solchen Anleihe im Inland zur Zeit den größten Schwierigkeiten begegne, wenn nicht gar unmöglich sei“. Der RbkPräs. möge dem RK eine gutachtliche Äußerung der Rbk über diese Frage zugehen lassen (R 43 I /2203 , Bl. 168). In dem erbetenen Gutachten des Rbk-Direktoriums, das RbkPräs. Schacht am 17. 5. dem RK übersandte, heißt es: „Der Anlagemarkt für festverzinsliche Werte entbehrt zur Zeit völlig der Aufnahmefähigkeit. […] Die Auflegung einer großen Anleihe könnte heute nur mit 8% etwa zu pari oder mit 7% unter pari erfolgen. Dadurch würde den auf Senkung des Zinsfußes gerichteten, bis jetzt erfolgreichen Bestrebungen ein empfindlicher Stoß versetzt werden. Aber selbst unter solchen Bedingungen wäre die Unterbringung der Anleihe höchst zweifelhaft, und es würde sich schwerlich ein Bankenkonsortium finden, das sie fest übernähme. […] Es ist schließlich zu berücksichtigen, daß eine große Anzahl anderer höchst dringlicher Anleihewünsche nur mit Rücksicht auf diese Verhältnisse des Kapitalmarktes einstweilen zurückgestellt ist. Die Reichsbahn beabsichtigt einen erheblichen Posten ihrer Vorzugsaktien oder aber zweitstellige Obligationen zu begeben. Das Reich sieht sich genötigt, weitere Geldbeträge in Höhe von einigen 100 Millionen Mark baldmöglichst im Anleihewege flüssig zu machen. Preußen beabsichtigt, wesentlich über 100 Millionen Mark zu begeben. Sachsen und sicher auch andere Länder haben erheblichen Anleihebedarf. Unter diesen Umständen kann nur gesagt werden, daß diejenigen Stellen, die sich auf andere Weise als durch Anleihebegebung helfen können, verpflichtet sind, dies zu tun.“ (R 43 I /2003 , Bl. 169–171).

Ministerialrat Dr. Wachsmann führte aus, daß der Reichsminister der Finanzen die Auffassung des Reichspostministers durchaus teile. Der laufende Bedarf der Reichspost müsse aus Betriebsüberschüssen gedeckt werden. Wenn überhaupt die Aufnahme von Anleihen nicht zu umgehen sei, dann komme der Inlandsmarkt in Frage.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, er habe den Eindruck, daß der Verwaltungsrat der Reichspost die Verantwortung für die Entscheidung auf das Reichskabinett abwälzen wolle. Das müsse das Reichskabinett verhindern, es müsse deshalb seine Stellungnahme vorsichtig formulieren.

Der Reichskanzler stellte Übereinstimmung darüber fest, daß das Reichskabinett der Aufnahme einer Anleihe durch die Reichspost zur Deckung des laufenden Bedarfs dringend widerrate und daß das Reichskabinett einen derartigen Schritt nicht verantworten könne.

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