2.38.2 (ma31p): 2. Presseerörterungen über die Ernennung des Oberreichsanwalts Dr. Werner.

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2. Presseerörterungen über die Ernennung des Oberreichsanwalts Dr. Werner.

Der Reichskanzler berichtete den Inhalt der anliegenden Aufzeichnung des Unterzeichneten vom 25. d. M.3.

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In einer Aufzeichnung für den RK vom 25.6.26 teilte MinDir. Pünder mit: StS Joël habe ihn und andere Beamte der Rkei gebeten, beim RK eine berichtigende Presseerklärung zu einer Notiz des „Berliner Tageblatts“ vom 23. 6. zu erwirken. Die Notiz lautete: „Gegen die Ernennung des neuen Oberreichsanwalts Dr. Werner waren, wie bekannt, von demokratischer Seite Einwendungen erhoben worden. Wir können hierzu noch folgendes mitteilen: Auch im Reichskabinett wurden starke Bedenken gegen seine Ernennung geltend gemacht. Es wurde die Forderung gestellt, daß der in Aussicht genommene Dr. Werner die Frage beantworten möge, ob er mit dem Herzen zur Republik stehe. Eine derartige Feststellung lag nahe bei der Ernennung des Leiters der obersten Strafverfolgungsbehörde des Reiches, der, wie kaum ein anderer juristischer Beamter, in besonderem Maße zum Schutz der Republik berufen ist. Diese Forderung wurde auch protokollarisch festgelegt. In der nächsten Sitzung des Reichskabinetts wurde dann mitgeteilt, daß Dr. Werner die an ihn gestellte Frage, ob er mit dem Herzen zur Republik stehe, bejaht habe. Darauf wurden die Bedenken gegen seine Ernennung zurückgezogen.“ In seiner Aufzeichnung stellte Pünder fest, daß diese Notiz des „Berliner Tageblatts“ unrichtig sei, wie sich aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 20. 5. (Dok. Nr. 4, P. 1) ergäbe. Doch schlug Pünder vor, von einer berichtigenden Presseerklärung abzusehen. „Wenn wir jetzt amtlich erklärten, es sei nicht beschlossen, Herrn Werner zu fragen, ob er mit dem Herzen zur Republik stehe, so würde das für einen großen Teil der Presse zweifellos einen überaus erwünschten Ausgangspunkt zu erneuten Angriffen gegen die Reichsregierung darstellen.“ (R 43 I /1212 , Bl. 29–30).

Entsprechend dem Vorschlage des Reichskanzlers wurde beschlossen, von einer berichtigten4 Pressenotiz im Falle Werner abzusehen, dagegen eine allgemeine Pressenotiz durch W.T.B. zu verbreiten, in der auf die in der letzten Zeit[92] mehrfach beobachteten unrichtigen Pressemitteilungen über Kabinettsbeschlüsse hingewiesen werden solle. […]

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Es muß heißen: berichtigenden.

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