1.103.1 (ma32p): Phoebus-Film-Gesellschaft.

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Phoebus-Film-Gesellschaft.

Staatsminister Saemisch trug zunächst, entsprechend seinem schriftlichen Bericht an den Reichskanzler2, die Sachlage bezüglich der Phoebus-Film-Gesellschaft vor. Er ergänzte diesen Bericht dahin3, daß die Behauptung, Direktor von Schroetter von der Lignose A.G. habe eine Vermittlungsprovision von[1083] 10 000 RM erhalten, trotz gegenteiliger Aussagen der Beteiligten im Laufe seiner Untersuchung durch die Buchprüfung bestätigt worden sei. Ebenso habe sich durch die Prüfung der Bücher bestätigt, daß Frau Ekimoff insgesamt Bezüge von monatlich 1000 RM erhalten habe.

2

Mit Begleitschreiben vom 9.11.27 an den RK hatte Saemisch einen „vorläufigen Bericht“ über das Ergebnis seiner Untersuchung in der Phoebus-Angelegenheit übermittelt; siehe Dok. Nr. 336, Anm. 1.

3

Siehe dazu den „ergänzenden Bericht“, den Saemisch mit Schreiben vom 1.12.27 dem RK übermittelte (R 43 I /603 , Bl. 109–115).

Der Reichswehrminister schilderte hierauf die Entstehung des Reichskredits in Höhe von 3 Millionen RM für die Phoebus-Film-Gesellschaft im Jahre 19264. Als Kapitän Lohmann ihm ein Schreiben an den Reichsminister der Finanzen Reinhold zur Unterschrift vorgelegt habe, das einen derartigen Reichskredit befürworten sollte, habe er dabei gemeldet, daß der damalige Reichskanzler Luther, der Reichsfinanzminister Reinhold und der Reichsminister a. D. Koch sich für einen derartigen Kredit bereits ausgesprochen hätten. Er habe daraufhin den Brief an Reichsminister Reinhold unterschrieben und sich nachträglich mündlich sowohl bei Herrn Reinhold wie bei Herrn Koch davon überzeugt, daß die Angaben des Kapitäns Lohmann in dieser Hinsicht zutreffend waren.

4

Mit Schreiben vom 26.3.26 war der Direktion der Dt. Girozentrale mitgeteilt worden, daß das RWeMin. (Chef der Marineleitung) die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Rückzahlung eines Kredits von 3 Mio RM übernehme, den die Girozentrale der Phoebus-Film AG eingeräumt habe. Auf dieser Bürgschaftserklärung befanden sich unter dem Vermerk „Einverstanden“ die Unterschriften des damaligen RFM Reinhold, des RWeM Geßler und des Chefs der Marineleitung Zenker (Text der Bürgschaftserklärung im Schreiben des RK Marx an RM a. D. Reinhold vom 13.12.27, R 43 I /603 , Bl. 130–131). Vgl. dazu Dok. Nr. 336.

Alle übrigen Maßnahmen des Kapitäns Lohmann hinsichtlich der Phoebus-Film-Gesellschaft seien ihm bis zum Zeitpunkt der Presseveröffentlichungen völlig unbekannt gewesen; er sehe in ihnen den schwersten Vertrauensbruch, den er in seiner Amtszeit erlebt habe.

Staatsminister Saemisch erläuterte hierauf anhand seines schriftlichen Berichtes die mit dem Bau des Tankdampfers „Hansa“ zusammenhängenden Vorgänge.

Der Reichswehrminister bemerkte hierzu, daß der Bau nicht nur dieses Tankdampfers, sondern auch von sieben weiteren Tankschiffen in der Tat vom Reichswehrministerium für notwendig gehalten worden sei und gehalten werde.

Staatsminister Saemisch berichtete sodann über den Erwerb von Aktien des Berliner Bankvereins durch Kapitän Lohmann. Hier sei ein besonders empfindlicher Schaden entstanden, da die an dem Berliner Bankverein neben Lohmann beteiligten Banken auf Kosten Lohmanns sehr unerfreuliche Finanzoperationen anläßlich der Erhöhung, und später Herabsetzung, des Aktienkapitals vorgenommen hätten.

Staatsminister Saemisch erläuterte sodann das Zustandekommen der „Navis A.G.“ und der „Travemünder Yachthafen-Gesellschaft“5.

5

Abkürzung „Trayag“; vgl. dazu Dok. Nr. 336.

Der Reichswehrminister führte hierzu aus, daß die Tätigkeit beider Gesellschaften von ihm und dem Chef der Marineleitung durchaus gedeckt werde, da sie den Bau, die Unterhaltung und weitere technische Entwicklung der für die deutsche Flotte unbedingt notwendigen, durch den Friedensvertrag aber verbotenen Schnellschiffe zu fördern bestimmt seien.

[1084] Bezüglich der Casparwerke bemerkte der Reichswehrminister daß hier eine von ihm keineswegs gebilligte Doppelarbeit gegenüber dem Reichsverkehrsministerium vorliege.

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß man berücksichtigen müsse, daß die Zwangsbestimmungen des Friedensvertrages von Versailles die Wehrmacht zu mancherlei Verschleierungsmaßnahmen zwängen, aus denen nur zu leicht Mißstände, wie die jetzt aufgedeckten, entständen.

Die weitere Beratung der Angelegenheit wurde, nachdem der Reichskanzler dem Staatsminister Saemisch den Dank des Reichskabinetts für seine aufopferungsvolle und erfolgreiche bisherige Arbeit in dieser Angelegenheit ausgesprochen hatte, auf Freitag, den 25. November 11 Uhr vorm. vertagt6.

6

Siehe Dok. Nr. 352.

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