1.106.3 (ma32p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Geschäftslage im Reichstag.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Geschäftslage im Reichstag.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei berichtete über das Ergebnis der Beratungen des Ältestenrats des Reichstags vom 23. November. Danach hat der Ältestenrat im wesentlichen folgendes beschlossen:

a) Am Donnerstag und Freitag der kommenden Woche soll die Interpellation der Sozialdemokraten zur Wirtschaftslage auf die Tagesordnung des Plenums[1090] gesetzt werden. Die Parteien erwarten, daß für die Regierung der Reichswirtschaftsminister und der Reichsarbeitsminister sprechen werden4.

4

Die sozialdemokratische Interpellation zur Wirtschaftspolitik der RReg. (RT-Bd. 418 , Drucks. Nr. 3650 ) wurde in den Plenarsitzungen des RT am 1., 2. und 3.12.27 behandelt (RT-Bd. 394, S. 11741  ff., 11765 ff., 11803 ff.); für die RReg. sprachen RWiM Curtius und RArbM Brauns.

b) Besoldungsreform. Das Land Preußen beabsichtigt, seine Besoldungsreform so beschleunigt zu verabschieden, daß am 15. Dezember die Gehaltsnachzahlungen erfolgen können5. Demzufolge will der Reichstag die Reichsbesoldungsreform so beschleunigt erledigen, daß das Reichsgesetz jedenfalls vor dem preußischen Gesetz fertig wird. Der Haushaltsausschuß soll seine Beratungen im Laufe der kommenden Woche beenden6.

5

Die Gehaltsnachzahlungen waren erforderlich, weil die Besoldungsreform mit ihren Gehaltserhöhungen rückwirkend zum 1.10.27 in Kraft treten sollte.

6

Die Beratungen des Haushaltsausschusses des RT über den Entwurf des Besoldungsgesetzes (RT-Bd. 419 , Drucks. Nr. 3656 ), die am 3.11.27 begonnen hatten, wurden erst am 10. 12. beendet (Niederschriften in RT-Bd. 420 , Drucks. Nr. 3765 , Beilage).

c) Reichshaushalt 1928. Der Reichsminister der Finanzen wird den Reichshaushalt 1928 mit größter Beschleunigung an den Reichsrat bringen7. Dieser will seine Etatsberatungen am 4. Dezember beginnen und sie innerhalb einer Woche erledigen8. Der Reichstag legt größten Wert darauf, unmittelbar anschließend die erste Lesung des Haushalts vorzunehmen, um sie noch vor dem 17. Dezember, das ist der voraussichtliche Beginn der Weihnachtspause, zu erledigen.

7

Der Reichshaushaltsplan für 1928 sowie der GesEntw. über die Feststellung des Reichshaushaltsplans wurden vom RFM am 24.11.27 dem RR zugeleitet (RR-Drucks. Nr. 154).

8

Zur Stellungnahme des RR zum Reichshaushalt siehe Dok. Nr. 376, P. 1.

d) Liquidationsschädengesetz. Von demokratischer Seite war die Forderung aufgestellt worden, die demokratische Interpellation zur Sache9 baldigst im Plenum zu beraten. Demgegenüber hat der Staatssekretär in der Reichskanzlei vorgebracht, daß die Schwierigkeiten in der Sache weniger in der Gestaltung des Gesetzes wie in der Frage der Finanzierung lägen und daß die Regierung bemüht sei, die Finanzierungsfrage mit dem Reparationsagenten zu ordnen10. Unter diesen Umständen hat der Ältestenrat davon Abstand genommen, die Materie jetzt im Plenum behandeln zu lassen11.

9

In der Interpellation der DDP vom 18.10.27 wurde die RReg. u. a. gefragt, aus welchen Gründen sie ihre Zusage bisher nicht erfüllt habe, den Entwurf des Kriegsschädenschlußgesetzes dem RT beschleunigt vorzulegen (RT-Bd. 419 , Drucks. Nr. 3670 ).

10

Vgl. hierzu Dok. Nr. 309, Anm. 2. Einen Plan für die Finanzierung der sich aus dem Kriegsschädenschlußgesetz ergebenden Entschädigungsleistungen übersandte der RFM mit Schreiben vom 21.11.27 an die Staatsministerien der Länder. Die Vorlage eines solchen Finanzierungsplans war vom RR für dessen Beratungen über den Entwurf des Kriegsschädenschlußgesetzes erbeten worden (R 43 I /798 , Bl. 331–335).

11

Nach der Verabschiedung des Entwurfs des Kriegsschädenschlußgesetzes durch den RR am 15. 12. (Niederschriften des RR 1927, § 680) wurde der GesEntw. noch am 15.12.27 dem RT vorgelegt (RT-Bd. 420 , Drucks. Nr. 3830 ); die Begründung wurde am 3.1.28 nachgereicht (RT-Bd. 421 , Drucks. Nr. 3855 ). Zur weiteren Beratung im Kabinett siehe Dok. Nr. 409.

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