1.139.7 (ma32p): 7. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilung des Reichswehrministers über einen Besuch des Prinzen Heinrich von Preußen auf dem Kreuzer „Berlin“.

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7. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilung des Reichswehrministers über einen Besuch des Prinzen Heinrich von Preußen auf dem Kreuzer „Berlin“.

Der Reichswehrminister machte Mitteilung von dem Ergebnis seiner Untersuchung über den in der Öffentlichkeit stark kommentierten Besuch des Prinzen Heinrich von Preußen auf dem Kreuzer „Berlin“. Er führte aus, daß er den Kommandanten des Kreuzers13 zur Berichterstattung nach Berlin befohlen habe. Der Sachverhalt sei folgender: Der Kreuzer „Berlin“ habe Ende November 1927 einige Tage vor Eckernförde zur Ergänzung seiner Ausrüstung für die Ausreise gelegen. Beim Kommandanten des Kreuzers sei von dritter Seite angeregt worden, dem Großadmiral Prinz Heinrich von Preußen Gelegenheit zu geben, die neuen Einrichtungen des Kreuzers ansehen zu dürfen. Der Kommandant habe bei der ihm vorgesetzten Dienststelle, dem Inspekteur für das Bildungswesen14, angefragt, ob dagegen Bedenken bestünden. Da von dort Einwendungen gegen den Wunsch nicht erhoben worden seien, sei der Anregung Folge gegeben und der Besuch habe am 24. November um die Mittagszeit stattgefunden. Nach der Besichtigung der Einrichtungen habe der Gast einer Einladung des Kommandanten zur Teilnahme an seinem Mittagessen in der Kommandantenkajüte, bei dem außer den beiden Herren nur noch zwei Offiziere zugegen gewesen seien, Folge geleistet. Beim Abschied von Bord habe Prinz Heinrich an einen dienstlich auf Deck beschäftigten Teil der Mannschaft einige kurze Worte gerichtet, in denen er unter Bezug auf seinen eigenen Besuch in Ostasien den Ausreisenden glückliche Heimkehr gewünscht habe. Bei dieser Sachlage habe er keinen Anlaß, das Verhalten des Kommandanten des Kreuzers „Berlin“ zu beanstanden, da er gegen die Bestimmungen nicht verstoßen habe. Bedenken könnten nur wegen des Verhaltens des Inspekteurs für das Bildungswesen bestehen. Er beabsichtige, im gleichen Sinne Vortrag beim Herrn Reichspräsidenten zu halten. Der Kommandant werde sofort zu seinem Schiff zurückkehren.

13

Kolbe.

14

Wülfing v. Ditten.

Der Reichswehrminister erklärte weiter, daß er beabsichtige, alsbald eine entsprechende Mitteilung an die Presse gelangen zu lassen und dabei auch zum Ausdruck zu bringen, daß er eine Anordnung erlassen werde, wonach Ansprachen[1182] auf Kriegsschiffen im Inlande nur von solchen Personen gehalten werden dürften, die dem Reichswehrminister verantwortlich seien.

Der Reichsarbeitsminister bat zu erwägen, ob der Erlaß eines solchen Ansprachenverbots nicht unterbleiben könne.

Der Reichsminister der Justiz äußerte sich im ähnlichen Sinne. Er befürchtete, daß man in weiten Kreisen der Öffentlichkeit in einem solchen Verbot, zumal im gegenwärtigen Augenblick, eine besondere Spitze gegen die Mitglieder des ehemaligen Kaiserhauses erblicken werde und daß die Diskussion in der Öffentlichkeit dadurch neue unerwünschte Nahrung finden werde.

Der Reichswehrminister erwiderte, daß er von diesen Bedenken gern Kenntnis nehme und es sich noch einmal überlegen wolle, ob das Ansprachenverbot erforderlich sei15.

15

Kurz danach erschien in der Presse eine amtliche Mitteilung, in der entsprechend den obigen Ausführungen des RWeM das Ergebnis der Untersuchung über den Besuch des Prinzen Heinrich auf dem Kreuzer „Berlin“ bekanntgegeben wurde; ein Hinweis auf die vom RWeM erwähnte Ansprachenregelung war in der amtlichen Pressemitteilung nicht enthalten („Tägliche Rundschau“ Nr. 595 vom 21. 12.; DAZ Nr. 595/596 vom 22.12.27). Vgl. dazu: Egelhaaf 1927, S. 241 f.; Geßler, Reichswehrpolitik in der Weimarer Zeit, S. 438; Raeder, Mein Leben, Bd. 1, S. 210 f.; Dülffer, Weimar, Hitler und die Marine, S. 95, Anm. 17.

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