1.203.1 (ma32p): Bericht über Phoebus.

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Bericht über Phoebus1.

1

Vgl. Dok. Nr. 441, 442 und 443.

Der Reichskanzler teilte den Abgeordneten das von der Reichsregierung beabsichtigte Verfahren und die voraussichtliche Inhaltsdisposition des von der Regierung zu erstattenden Berichts mit. Er wies auf die außerordentlich großen außenpolitischen Gefahren dieser Angelegenheit hin.

Abg. Hermann Müller erklärte sich vorbehaltlich der Kritik an dem Regierungsbericht mit dem beabsichtigten Verfahren einverstanden. Der Bericht dürfe bezüglich der wirtschaftlichen Maßnahmen keine Lücke haben und müsse die nötigen Garantien für die Zukunft enthalten.

Abg. Heimann erbat möglichst baldige Vorlegung des Berichts.

Der Reichskanzler ermächtigte hierauf den Abg. Heimann, auf Anfrage im Haushaltsausschuß zu erklären, daß der Regierungsbericht spätestens Montag [12. 3.] vormittag in den Händen der Mitglieder des Haushaltsausschusses sein werde2, so daß der Ausschuß am Dienstag die Angelegenheit beraten könne.

2

Siehe dazu Dok. Nr. 446, Anm. 2.

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