1.214.1 (ma32p): Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete, daß der deutsche Gesandte in Warschau mit der polnischen Regierung über den geplanten Notenwechsel wegen der Grenzzonenverordnung1 verhandelt habe2 und las den Entwurf für beide Noten vor. Die Polen drängen auf baldige Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen. Es sei zunächst in Aussicht genommen, nach dem Notenwechsel, am 15. April, eine Rechtskommission zusammentreten zu lassen, die über die Frage des Grenz- und Niederlassungsrechts verhandeln soll. Falls diese Verhandlungen befriedigend verlaufen, soll die Kohlenkommission etwa am 1. Mai wieder zusammentreten. Die Verhandlungen der anderen Kommissionen könnten dann anschließend vereinbart werden. Der Polnische Außenminister3 stehe grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß die Dispositionen über die Verhandlungen im einzelnen den Delegationsführern4 überlassen bleiben müßten. Der Reichsminister des Auswärtigen erbat die Zustimmung des Kabinetts zu diesen Vorschlägen.

1

Vgl. Dok. Nr. 454, P. 4.

2

Siehe die Berichte Rauschers aus Warschau vom 28. 3. und 1.4.28, in: ADAP, Serie B, Bd. VIII, Dok. Nr. 195 und 204.

3

Zaleski.

4

Hermes und Twardowski.

Reichsminister a.D. Dr. Hermes führte aus, er werde sich mit dem polnischen Delegationsführer alsbald nach Ostern in Wien treffen, um mit ihm das Vorgehen im Sinne der Vorschläge des Reichsaußenministers zu vereinbaren. Auch nach seiner Ansicht könnten die eigentlichen Handelsvertragsverhandlungen fortgesetzt werden, sobald sich ergibt, daß die Verhandlungen der Rechtskommission zu einem befriedigenden Ergebnis führen werden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte sich mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden, wies aber darauf hin, daß der Kabinettsbeschluß grundsätzlich aufrechterhalten werden müsse, nach dem die eigentlichen Handelsvertragsverhandlungen nur fortgesetzt werden sollen, wenn eine befriedigende Regelung der Niederlassungsfrage tatsächlich erzielt ist. Er wolle sich aber damit abfinden, daß es zur Wiederaufnahme der eigentlichen Handelsvertragsverhandlungen genügen soll, wenn nach dem Gange der Verhandlungen[1395] in der Rechtskommission bestimmte Aussicht besteht, daß die Niederlassungsfrage befriedigend geregelt werde. Die Verantwortung dafür, daß diese Voraussetzung vorliegen werde, werde die Handelsvertragsdelegation tragen. Staatssekretär Trendelenburg berichtete, daß der Wirtschaftsausschuß des Völkerbundes kürzlich in Genf auch über das Fremden- und Niederlassungsrecht verhandelt habe. Es sei beschlossen worden, keine Sonderregelung für die Grenzzonen zuzulassen. Polen habe diesem Beschluß nicht widersprochen. Es sei wegen seiner Grenzzonenregelung und wegen der Valorisierung seiner Zölle scharf angegriffen worden und werde wohl in beiden Fragen mit sich reden lassen.

Nach der Aussprache stellte der Reichskanzler Einmütigkeit des Kabinetts dahin fest, daß die Handelsvertragsdelegation befugt ist, die eigentlichen Handelsvertragsverhandlungen mit den Polen weiterzuführen, sobald sich aus den Verhandlungen der Rechtskommission ergibt, daß die Grenzzonenfragen befriedigend geregelt werden5.

5

Siehe hierzu das Telegramm Stresemanns an die Gesandtschaft in Warschau vom 4. 4. sowie die Antwort Rauschers vom 5.4.28, in: ADAP, Serie B, Bd. VIII, Dok. Nr. 210 und 217. – Fortsetzung der Kabinettsberatung: Dok. Nr. 463, P. 1.

[Ministerbesprechung]

Im Anschluß an die Kabinettssitzung fand eine Ministerbesprechung statt, an der die Minister und die mit Stimmrecht entsandten Vertreter der Minister teilnahmen.

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