1.46.1 (ma32p): 1. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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1. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen1.

1

Siehe hierzu die Kabinettsvorlage des AA (StS v. Schubert) vom 26.8.27 (R 43 I /1106 , Bl. 314–318), abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 140; Aufzeichnung des MinDir. Ritter vom 29. 8., in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 152. Zur Vorgeschichte siehe ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 83 und 123.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß er sich auf der bevorstehenden Tagung des Völkerbundsrates2 dem polnischen Außenminister3 gegenüber mit einer durch die Lage gebotenen Zurückhaltung äußern wolle. Die jetzt erlassene polnische Verordnung über Einführung von Maximal-Einfuhrzöllen4, die trotz vorheriger Intervention des deutschen Gesandten in Warschau5 erlassen worden sei, dürfe ihn seines Erachtens nicht veranlassen, dem polnischen Außenminister in Genf die früher zugesagten Auskünfte6 nicht zu erteilen. Allerdings werde er gleichzeitig bei diesen Verhandlungen erklären müssen, daß die deutsche Regierung verlange, daß bei Wiederaufnahme der Verhandlungen das Inkrafttreten der Verordnung bis zum Abschluß der Verhandlungen suspendiert werde.

2

46. Tagung des Völkerbundsrats vom 1. bis 15.9.27 in Genf.

3

Zaleski.

4

Die poln. VO über Maximalzölle vom 11.8.27 sah eine 100%ige Erhöhung sämtlicher Zollsätze ab 26.12.27 vor; die VO richtete sich vornehmlich gegen Deutschland. Siehe Schultheß 1927, S. 401; ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 152.

5

Rauscher.

6

Gemeint ist die Bekanntgabe des dt. Verhandlungsangebots hinsichtlich der Einfuhr poln. Agrarerzeugnisse und poln. Kohle nach Deutschland.

Die zu erteilende Auskunft könne nur sehr allgemein gehalten sein und sich nur auf grundsätzliche Bemerkungen beschränken. Bezüglich der Kohle[900] wolle er sagen, daß wir zu einem Einfuhrkontingent bereit seien, das über der in den Delegationsverhandlungen zuletzt genannten Menge liege. Bezüglich der Einfuhr von Agrarprodukten seien wir zu einer Regelung bereit, die die Rücksichten auf unsere eigene Land- und Forstwirtschaft zulasse und die polnischen Zugeständnisse für die deutsche Einfuhr nach Polen rechtfertige. Zahlen könnten wir natürlich nicht nennen, bevor wir das Ausmaß der polnischen Zugeständnisse nicht kennten.

Das Kabinett erklärte sich mit dem Vorgehen des Reichsministers des Auswärtigen einverstanden7.

7

Die von der poln. Reg. erbetene Auskunft über das dt. Verhandlungsangebot wurde zunächst nicht erteilt. – Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 328, P. 3.

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