2.251.2 (mu21p): 2. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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2. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Der Reichswehrminister als Vorsitzender knüpfte an die Kabinettsberatungen vom 2. Juli 1929 über den gleichen Gegenstand an und verlas die im Briefe des Herrn Reichskanzlers an den Herrn Ministerialdirektor der Reichskanzlei vom 4. Juli d. Js. […] niedergelegte Stellungnahme des Reichskanzlers zur Frage der Bindung der Schweinezölle und eines etwaigen Rücktritts des deutschen Verhandlungsleiters2.

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Siehe Dok. Nr. 241.

Darauf bat der Reichsminister für die besetzten Gebiete gleichfalls einen Brief zur Sache verlesen zu können, den Herr Hermes nach der letzten Kabinettssitzung an ihn gerichtet habe. Auch dieser Brief […] wurde verlesen3.

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Siehe Dok. Nr. 250.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß keiner der in der letzten Kabinettssitzung erwähnten dreimaligen Kabinettsbeschlüsse auf Ablehnung einer Erhöhung der Schweinezölle im Zusammenhang mit den deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen gefaßt worden sei. Es sei durchaus zutreffend, was Herr Hermes in seinem soeben verlesenen Briefe ausgeführt habe, nämlich, daß dem deutschen Verhandlungsleiter bisher niemals[817] eine bindende Instruktion für den zur Zeit geltenden Schweinezoll von 16 M erteilt worden sei. Tatsächlich sei den Polen eine derartige Bindung bisher auch niemals angeboten worden, wohl aber habe das Reichskabinett selbst in allerletzter Zeit die Bindung an den Satz von 16 RM insofern gelockert, als es den Schweden-Vertrag zum 15. Februar gekündigt habe. Diese Kündigung habe nämlich die Wirkung, daß der Satz von 16 M mit Ablauf des Vertrages ohne weiteres auf 18 M heraufgehe. Bei dieser Sachlage vermöge er nicht einzusehen, warum der deutsche Verhandlungsleiter gerade im jetzigen Augenblick den Polen gegenüber den Zoll von 16 M fest anbieten solle. Ein derartiges Vorgehen sei völlig unmotiviert und werde zu großen Konflikten mit den agrarisch interessierten Teilen des Reichstags führen. Bei den soeben abgeschlossenen agrarpolitischen Auseinandersetzungen im Reichstage sei soviel erreicht worden, daß er hoffe, in der Spätsommertagung mit wesentlichen neuen Zolländerungswünschen nicht mehr hervortreten zu müssen4. Er halte es sogar nicht für ausgeschlossen, daß er mit einem Schweinezoll von 18 RM, mit dem man sich durch die Kündigung des Schwedenvertrages ja bereits einigermaßen abgefunden habe, endgültig durchkommen werde. Jedenfalls sei er mit seinem Agrarreformprogramm auf bestem Wege. Es sei ein geradezu unmögliches Beginnen, jetzt noch starr auf dem Zoll von 16 M zu beharren und dadurch den deutschen Verhandlungsleiter zum Rücktritt zu zwingen sowie den Reichstag zu verprellen, wo doch die Reichsregierung allen Grund habe, für eine gesicherte Mehrheit zur Erledigung der im Vordergrund des Interesses stehenden großen Reparationsprobleme zu sorgen. Nach seiner Meinung könne Herr Hermes, wie er es ja selbst angeboten habe, die Verhandlungen mit Polen am 1. August in Warschau wieder aufnehmen, ohne gerade die Frage der Schweinezölle sofort in den Vordergrund zu schieben. In den bisherigen Verhandlungen seien genügend andere Streitpunkte offen geblieben, über die zunächst weiter verhandelt werden könne. Wenn die Polen ihn jedoch alsbald nach Wiederaufnahme der Verhandlungen nach den Schweinezöllen fragen sollten, so könne er ihnen ruhig darlegen, wie die Verhältnisse zur Zeit lägen, d. h. ausführen, daß der Zoll gegenwärtig auf 16 M gebunden sei, daß er aber nach Ablauf des Schweden-Vertrages auf 18 M steigen werde und daß die Reichsregierung bei dieser Sachlage noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen habe, zumal da ja auch im Spätsommer noch Reichstagsverhandlungen zur Sache bevorstünden. Mit derartigen Darlegungen könne er einer Bindung auf einen bestimmten Zollsatz, die er keineswegs abzulehnen brauche, ausweichen. Im übrigen werde eine derartige kritische Frage von den Polen ja auch nicht gleich am ersten Tage nach Wiederaufnahme der Verhandlungen gestellt werden, sondern erst nach 8–14 Tagen, also gegen den 15. August, d. h. zu einer Zeit, wo man unmittelbar vor oder sogar schon in den neuen Reichstagsverhandlungen stehe, die dem Kabinett eine klarere Entscheidung ermöglichen würden, als dies heute möglich sei. Wenn das Kabinett es aber vorziehen sollte, Herrn Hermes die neuen Verhandlungen am 1. August[818] nicht wieder aufnehmen zu lassen, müsse das Kabinett die Angelegenheit vertagen, bis die endgültige Entscheidung über die Höhe der Schweinezölle gefallen sei.

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Durch die RT-Beschlüsse vom 26. 6. waren die Zölle für Butter, Getreide und Kartoffeln geändert worden, vgl. dazu RT-Bd. 425, S. 2933  ff.

Ministerialdirektor Dr. Ritter meinte, daß Herrn Hermes eine Fortführung der Verhandlungen auf der jetzigen Basis ohne feste Bindung an einen bestimmten Schweinezoll nicht möglich sein werde5. Herr Hermes selbst habe in der vorigen Kabinettssitzung erklärt, daß die Polen spätestens am achten Tage von ihm das Angebot einer festen Bindung auf einen bestimmten Schweinezoll fordern würden. Ein Ausweichen werde alsdann nicht möglich sein. Ein Zollsatz von 18 RM werde von den Polen rundweg abgelehnt werden.

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Die gleiche Ansicht vertrat Hermes in einem Schreiben an Ritter: „Ich kann nicht mit dem polnischen Verhandlungsführer die volle Wiederaufnahme der Verhandlungen für Anfang August vereinbaren, um diesem dann nach wenigen Tagen erklären zu müssen, daß ich in der entscheidenden Frage der polnischen Zollwünsche, ihm nichts zu sagen, in der Lage sei“ (11. 7.; R 43 I /1108 , Bl. 249-252, hier: Bl. 251).

Im übrigen sei die Frage, ob nach dem 15. Februar der Satz von 18 RM Gültigkeit erlangen werde, noch durchaus offen, da ja die Reichsregierung die Wirkungen der Kündigung des Schweden-Vertrages durch den Abschluß eines neuen Schweden-Vertrages aufheben wolle.

Der Reichsverkehrsminister meinte, daß bei der Beurteilung der deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen zweierlei zu unterscheiden sei:

1. eine sachliche Seite,

2. eine persönliche Seite.

Anlangend die persönliche Seite, so habe er bereits gleich nach dem Ausscheiden des früheren Verhandlungsleiters, Staatssekretärs a. D. Lewald, erklärt, daß es unmöglich sei, zu seinem Nachfolger eine in erster Linie agrarisch eingestellte Persönlichkeit zu bestellen6. Er habe vorausgesehen, daß eine derartig orientierte Persönlichkeit niemals mit einem fremden Lande, das selbst in erster Linie Agrarwünsche zu vertreten habe, über einen Handelsvertrag sich einigen könne. Hinzu komme, daß Herr Hermes damals, als er zum Nachfolger von Herrn Lewald bestellt worden sei, noch nicht Bauernführer war. Dieses neue Amt habe seine Eignung als Führer für die Verhandlungen mit Polen noch weit mehr beeinträchtigt. Obschon er noch heute an diesem Urteil festhalte, müsse er doch sagen, daß ein Wechsel in der Person des Verhandlungsleiters gerade im jetzigen Augenblick zu den größten Schwierigkeiten führen werde, denn sachlich werde die Tatsache, daß der Wechsel wegen der Meinungsverschiedenheiten über den Schweinezoll erfolge, dazu führen, daß sich im Reichstage eine höchst unerwünschte, gefährliche agrarische Opposition bilde. Sein Vorschlag gehe daher dahin, die Fortsetzung der deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen zunächst zu vertagen, keinesfalls aber dürfe, wenn die Verhandlungen jetzt wieder aufgenommen werden sollten, eine Bindung hinsichtlich der Schweinezölle eingegangen werden, denn sonst sehe er nicht, wie man im Augenblick über die ohnehin überaus großen agrarpolitischen Schwierigkeiten im Reichstag hinwegkommen könne.

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Ein entsprechender Schriftwechsel zwischen Stegerwald und Pünder vom 15./23.11.1927 befindet sich in R 43 I /1107 , Bl. 7 f..

[819] Der Reichswehrminister erklärte, daß er vollkommen dem Standpunkt des Reichsernährungsministers beitrete. Wenn man Herrn Hermes jetzt zum Rücktritt treibe, könnten sehr große außen- und innenpolitische Schwierigkeiten die unmittelbare Folge sein.

Staatssekretär Dr. von Schubert glaubte demgegenüber, dringend davor warnen zu müssen, die Handelsvertragsverhandlungen erneut ins Stocken kommen zu lassen. Diese Verhandlungen seien nunmehr mehr als viereinhalb Jahre im Gange, und es habe in der rückliegenden Zeit wiederholt ähnliche Situationen wie die jetzt vorliegende gegeben. Man habe sie stets durch eine dilatorische Taktik überbrückt. Der Enderfolg bei allen diesen Episoden sei aber der gewesen, daß sich die deutschen Chancen für einen günstigen Vertrag stets weiter verschlechtert hätten.

Das Auswärtige Amt halte es auch jetzt für den einzig richtigen Weg, möglichst bald kontinuierlich weiter zu verhandeln mit dem Ziele, schnellstens zum Abschluß zu kommen. Reichsminister Stresemann habe den Polen auf ihr Drängen hin namens der Reichsregierung ausdrücklich zugesagt, daß nunmehr auch während der Sommermonate energisch weiterverhandelt werden solle, um endlich zum Abschluß zu kommen7. Das Auswärtige Amt sei auch überzeugt, daß eine zögerliche Taktik die Hoffnung auf einen guten Handelsvertrag weiter verschlechtere und daß letzten Endes die Landwirtschaft den Schaden davon haben werde. Zudem laufe man Gefahr, daß ein Handelsvertrag mit Polen überhaupt nicht zustande käme.

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Die Aufzeichnung des AA für den polnischen Geschäftsträger vom 7.6.29 enthält eine entsprechende Zusage (R 43 I /1108 , Bl. 174-176).

Der Reichsminister des Innern verwies auf seine Ausführungen in der letzten Kabinettssitzung, in der er schon damals die Vertagung bis zur Rückkehr des Reichskanzlers beantragt habe. Nach seiner Meinung stehe das Kabinett vor grundlegenden Entscheidungen, die in Abwesenheit des Reichskanzlers nicht getroffen werden könnten. Die Entscheidung erfordere ein vollbesetztes Kabinett und könne in einer Sitzung wie der heutigen, in der vier Minister fehlten, nicht getroffen werden. Eine Vertagung bis Mitte August sei unvermeidlich. Herrn Hermes Anfang August Scheinverhandlungen in Warschau führen zu lassen, sei überflüssig. Ebenso sei es verfehlt, ihn jetzt zum Rücktritt zu treiben.

Der Reichsminister der Finanzen gab zu bedenken, ob eine Vertagung der Angelegenheit nicht die Gefahr des endgültigen Abbruchs der Verhandlungen durch die Polen heraufbeschwöre.

Ministerialdirektor Dr. Ritter hielt eine Nichtwiederaufnahme der Verhandlungen angesichts der den Polen durch das Auswärtige Amt gegebenen schriftlichen Zusagen über eine kontinuierliche Fortsetzung der Verhandlungen auch während der Sommermonate für äußerst schwierig. Er würde es aber für erträglich halten, wenn man den Polen gegenüber die gegebene Zusage zurücknähme, statt mit den Verhandlungen zu beginnen und dann mangels einer Instruktion zu den wichtigsten Punkten nach wenigen Tagen wieder zum Abbruch gezwungen zu sein. Er mache übrigens darauf aufmerksam, daß die Situation bei dem für die Polen noch wichtigeren Zollsatz für Schweinefleisch[820] ganz ähnlich liege wie bei dem Zoll für lebende Schweine. Denn der Schweinefleischzoll von 32,– RM, der im Schweden-Vertrage stehe, erhöhe sich nach dessen Ablauf automatisch auf 45,– RM.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft glaubte, in Aussicht stellen zu können, daß der Fall Hermes sich möglicherweise in naher Zukunft dadurch werde lösen lassen, daß es Herrn Hermes gelinge, Präsident des Genossenschaftsverbandes zu werden. Seine Aussichten für diesen Posten seien groß. Wenn ihm die Erreichung des Zieles gelinge, werde er ohnehin zur Niederlegung seines Amtes als Verhandlungsleiter genötigt sein. Unter diesen Umständen glaube er, auf seinen Vorschlag zurückkommen zu sollen, Hermes am 1. August die Verhandlungen wieder aufnehmen zu lassen.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß das Kabinett nach seiner Meinung zur Zeit an Herrn Hermes als Verhandlungsleiter festhalten müsse, denn es sei politisch unmöglich, ihn aus seinem Amt mit der Begründung ausscheiden zu lassen, daß er sich nicht auf den Zoll von 16 RM habe verpflichten wollen. Andererseits müsse auch den schriftlichen Zusagen an die Polen und den wirtschaftspolitischen Gründen der Industrie, die eine beschleunigte Fortsetzung der Verhandlungen notwendig machten, Rechnung getragen werden. Er habe die Hoffnung, daß es praktisch möglich sei, Herrn Hermes am 1. August die Verhandlungen so wieder aufnehmen zu lassen, wie der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft es vorgeschlagen habe, d. h. unter Vermeidung einer Bindung hinsichtlich der Schweinezölle. Herr Hermes werde es sicherlich möglich machen können, der Frage der Schweinezölle auszuweichen, ohne eine Bindung negativ abzulehnen.

Staatssekretär Dr. von Schubert erklärte, er fürchte, daß sich diese Erwartung des Herrn Reichswirtschaftsministers nicht erfüllen werde. Er glaube vielmehr bestimmt, daß Herr Hermes bereits sehr bald wegen der Frage der Schweinezölle von den Polen gestellt werde und dadurch in eine höchst unangenehme Lage geraten würde. Unter diesen Umständen wäre es doch sehr zu begrüßen, wenn vor dem 1. August die Sache noch einmal in einer Vollsitzung des Kabinetts beraten werden könnte.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft unterstützte die Ausführungen des Herrn Reichswirtschaftsministers, indem er darauf hinwies, daß auch er ein Interesse daran habe, die Verhandlungen nicht allzulange hinauszuziehen. Im Augenblick sei der Stand der Schweinepreise in Deutschland relativ hoch, und er werde geringere Schwierigkeiten von seiten der Landwirtschaft in den Polen-Fragen zu befürchten haben, so lange der Preis für Schweinefleisch so günstig liege wie jetzt.

Der Reichsminister der Finanzen sagte, wenn er die in der Debatte vorgetragenen Gründe und Gegengründe für eine Fortsetzung der Verhandlungen oder deren Vertagung richtig abwäge, so sei es wohl der beste Vorschlag, Herrn Hermes am 1. August die Verhandlungen wieder aufnehmen zu lassen. Die Differenz wegen der Schweinezölle werde dann wohl nicht vor dem 15. August von den Polen provoziert werden. Dann aber könne das Kabinett besser endgültig Stellung nehmen wie jetzt, da dann sowohl das Kabinett vollzählig[821] beisammen, wie auch die ganze Situation besser geklärt sein werde. Herrn Hermes müsse nur aufgegeben werden, daß er den Polen gegenüber eine Bindung auf die Schweinezölle nicht rundweg ablehne.

Mit diesem Vorschlag war das Reichskabinett einverstanden. Die erforderliche Instruktion an Herrn Hermes soll durch das Auswärtige Amt erteilt werden8.

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Nach dieser Ministerbesprechung bedauerte Hermes den Kabinettsbeschluß und daß er selbst nicht noch einmal gehört worden sei. Im Gegensatz zu Äußerungen gegenüber Eisenlohr halte er jetzt Vorbesprechungen mit dem poln. Delegationsführer v. Twardowski zur vollen Wiederaufnahme der Verhandlungen nicht mehr für angebracht. „Um nicht mißverstanden zu werden, betone ich ausdrücklich, daß ich mit meiner Stellungnahme nicht zum Ausdruck bringen will, daß die Bindung landwirtschaftlicher Zollsätze eine unerläßliche Voraussetzung für das Zustandekommen des deutsch-polnischen Handelsvertrags darstellt. Ich möchte nur erneut die Notwendigkeit betonen, deutscherseits klare Verhältnisse zu schaffen, um in den neuen Verhandlungen klar und konkret operieren zu können und sich nicht dem Vorwurf der Verschleppung auszusetzen“ (Hermes an Ritter, 11. 7.; R 43 I /1108 , Bl. 249-252, hier: Bl. 251f). Auf die Zusendung des Protokolls der Ministerbesprechung erwiderte der RK: „Was die Verhandlungen über den deutsch-polnischen Handelsvertrag angeht, so finde ich mich mit der Kabinettsentscheidung ab. Sie bedeutet eine Vertagung. Ich fürchte, daß sich in Bälde die Unvereinbarkeit der Leitung der Vertragsverhandlungen mit der Führung der Bauernagitation herausstellen wird. Ich hoffe, daß es in der Zwischenzeit nicht zum Abbruch der Verhandlungen kommt. Herr Minister Hermes hat von den Ministern die Aufgabe bekommen zu lavieren. Das versteht er ja“ (11. 7.; R 43 I /1108 , Bl. 247). Nachdem von polnischer Seite mit Rücksicht auf die Agrardebatte des RT verlangt worden war, mit der Erörterung der offenen polnischen Zollforderungen zu beginnen (Verbalnote vom 18. 7.), sollte von Deutschland der Verhandlungsbeginn (25. 7.) verschoben werden, da die Stellungnahme der RM wegen der Ferien nicht herbeizuführen war (Vermerk in der Rkei vom 24. 7.; R 43 I /1108 , Bl. 256).

[Pressecommuniqué.]

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