2.45.4 (mu21p): 4. Todesstrafe.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 6). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

4. Todesstrafe.

Der Reichskanzler führte aus, daß seine Parteifreunde an ihn mit dem Wunsch herangetreten seien, der Reichsminister der Justiz möge bei weiteren Verhandlungen des Reichstagsausschusses erklären, daß er seine Stellungnahme zur Abschaffung der Todesstrafe nicht nur für sich persönlich, sondern auch im Namen der Reichsregierung wiederhole14. In der Regierungserklärung sei bereits zur Todesstrafe Stellung genommen15, dann habe die Reichsregierung die Länder aufgefordert, bis zur Entscheidung über diese Frage keine Todesurteile zu vollstrecken16. Nach seiner Ansicht sei eine Mehrheit für die Abschaffung der Todesstrafe im Kabinett vorhanden.

14

Ein entsprechendes Schreiben hatte der SPD-Abgeordnete Rosenfeld am 18. 10. an den RK gerichtet (SPD: Nachlaß Müller  O II), nachdem bei der Behandlung des § 33 des Entwurfs des Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs – der Paragraph behandelt die Strafformen – der RJM in der achten Sitzung des Strafgesetzbuchausschusses am 18. 10. erklärt hatte, daß er die Todesstrafe ablehne. Daraufhin wurde von der KPD festgestellt, daß er nur im eigenen und nicht im Namen der RReg. gesprochen habe. SPD und KPD sprachen sich gegen, die BVP für die Todesstrafe aus.

15

RT-Bd. 423, S. 45 .

16

Nach der Regierungserklärung Müllers wurde die Todesstrafe erstmalig wieder am 21.6.30 in Ravensburg vollstreckt (vgl. die Ausführungen des MdR Landsberg und des RJM Bredt am 21.6.30, RT-Bd. 428, S. 5654 ).

[166] Der Reichsverkehrsminister hielt die Mehrheit nicht nur im Kabinett, sondern auch im Reichstag für sicher. Im Zentrum sei etwa die Hälfte der Abgeordneten für, die andere Hälfte gegen die Todesstrafe. Er selbst befürworte die Todesstrafe in bestimmten Fällen. Es sei ihm zweifelhaft, ob ein Kabinettsbeschluß über diese Frage jetzt zweckmäßig sei. Das Kabinett könne sich gegebenenfalls seinerzeit mit dem Beschlusse des Reichstags abfinden.

Der Reichsminister der Justiz berichtete, daß er bei seinen Erklärungen ausdrücklich vorbehalten habe, daß die Todesstrafe in Fällen staatlicher Notwehr eingeführt werden könne17. Bisher sei im Reichstagsausschuß der Wunsch noch nicht geäußert worden, daß das Kabinett zu der Frage Stellung nehme. Wenn dies geschähe, würde das Kabinett nicht schweigen können. Es gehe nicht an, daß er in dieser wichtigen Frage erkläre, das Kabinett habe noch nicht Stellung genommen.

17

Siehe Niederschrift der Ausschußsitzung vom 18.10.28.

Der Reichswirtschaftsminister schloß sich den Ausführungen des Reichsverkehrsministers an. In der Deutschen Volkspartei sei etwa nur ein Viertel der Abgeordneten für Abschaffung der Todesstrafe.

Auch der Reichspostminister sprach sich gegen einen Kabinettsbeschluß aus und behielt sich seine Stellungnahme vor, bis er mit seinen Parteifreunden Fühlung genommen habe18.

18

Über die Stellungnahme der bayerischen Regierung teilte der Vertreter der RReg. München am 24.1.29 mit, in der Justizdebatte des LT habe Justizminister Gürtner mitgeteilt, daß die bayerische Regierung die Todesstrafe als absolute Strafe beseitigen und auch bei Mord mildernde Umstände gelten lassen wolle, als Strafandrohung solle die Todesstrafe jedoch bestehen bleiben (R 43 I /2253 , Bl. 302-304). – In der Ministerbesprechung vom 4.3.29 teilte der RJM mit, daß Gürtner nach Berlin zu kommen beabsichtige, um die Haltung der RReg. für den Fall zu erfahren, daß Bayern die Todesstrafe an einem Doppelmörder vollstrecke. Das RKab. wünschte, daß der RJM sich mit einem Hinweis auf die Regierungserklärung beschränke. – Am 11. 3. teilte der Vertreter der RReg. München mit, daß die bayerische Regierung in zwei Fällen – darunter der Doppelmörder – die Todesstrafe in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt habe (R 43 I /2254 , Bl. 140).

Der Reichskanzler stellte in Aussicht, auf die Anfrage seiner Parteifreunde wegen der Abschaffung der Todesstrafe zu antworten, daß eine Entscheidung des Reichsministeriums noch nicht möglich sei, weil die Reichsminister zuvor mit ihren Fraktionen Fühlung nehmen wollten; dagegen könne gesagt werden, daß ebenso wie im Reichstag auch im Reichskabinett eine Mehrheit für Abschaffung der Todesstrafe vorhanden sei19.

19

Der RK unterrichtete den Abgeordneten Rosenfeld am 20. 10. und fügte hinzu, in der RReg. scheine wie im RT eine Mehrheit gegen die Todesstrafe zu bestehen (SPD: Nachlaß Müller  O II). – Im Strafgesetzbuch-Ausschuß wurde in den weiteren Besprechungen über die Todesstrafe, am 23. und 24. 10., von seiten der RReg. keine Stellung genommen.

Extras (Fußzeile):