2.64.1 (mu21p): Aussprache über die politische Lage.

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Aussprache über die politische Lage.

Der Reichskanzler teilte mit, daß die Sozialdemokratische Fraktion sich nunmehr auch für Vertagung der außenpolitischen Debatte und Vorwegnahme der Beratung über das Panzerschiff ausgesprochen habe1.

1

Vgl. Dok. Nr. 63.

Er erklärte, daß nach seiner Ansicht die Vorwürfe wegen der Auftragserteilung für das Panzerschiff in Höhe von 32,2 Millionen Reichsmark unbegründet seien2. Das Reichswehrministerium sei nach Vorschrift des § 24 der Haushaltsordnung3 und nach geltender Praxis vorgegangen. Ausbezahlt seien[225] bisher nur 6 Millionen RM. Für Nichtinnehaltung der Bestellungen seien, wie üblich, Reugelder vorgesehen worden.

2

Über die von der Marineleitung eingegangenen Verpflichtungen für das Panzerschiff „Ersatz Preußen“ hatte es in einer Erklärung vom 13. 11., die von Groener unterzeichnet worden war, geheißen: „Die durch den Haushalt 1928 verfügbaren Etatsmittel von 9,3 Millionen sind im Augenblick bis zur Höhe von 6 Millionen verausgabt. Die Genehmigung der ersten Baurate legt der Marineleitung die Verpflichtung auf, über die Vergebung des Gesamtobjekts zu verhandeln und die größeren Teile zu vergeben, wozu sie nach § 24 der RHO ermächtigt und aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet war. Die hieraus sich ergebenden Bindungen belaufen sich einschließlich der bereits verausgabten 6 Millionen auf 32,3 Millionen, die erst mit Bewilligung der einzelnen Jahresraten in den folgenden Haushaltsjahren fällig werden“ (R 43 I /606 , Bl. 127).

3

Siehe RGBl. 1923 II, S. 17  ff.: § 24 lautet: „Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche Dritter oder Verbindlichkeiten Dritter weder begründet noch aufgehoben. – Verträge der im § 8 Abs. 2 genannten Art dürfen endgültig erst abgeschlossen werden, nachdem erstmals die Mittel zur Deckung der aus ihnen dem Reiche erwachsenden Ausgaben durch den Haushaltsplan bewilligt worden sind. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Reichsministers der Finanzen. – Die Vorschrift des Abs. 2 gilt nicht für im Rahmen der laufenden Verwaltung abgeschlossene, ihrer Natur nach regelmäßig wiederkehrende Verträge.“ § 8 Abs. 2 lautet: „Ausgaben zur Erfüllung von Verträgen, durch die das Reich zur Leistung von Zahlungen über ein Rechnungsjahr hinaus verpflichtet wird, sind bei der erstmaligen Anforderung von Mitteln nach Inhalt und Dauer des Vertrags zu erläutern. Die Verträge sind für die Verhandlungen im Reichsrat und im Reichstag bereitzuhalten.“

Zur Sache werde, nachdem der Reichskanzler die Antwort der Reichsregierung auf die Interpellation Stoecker u. Gen. erteilt habe4, nur der Reichswehrminister als Ressortvertreter sprechen5. Der Herr Reichspräsident habe sich in der Unterredung vom gestrigen Tage, in erster Linie aus staatspolitischen Gründen, unbedingt für den Weiterbau des Panzerschiffs ausgesprochen und habe ernstlich die Frage seines Rücktritts erörtert, falls der Weiterbau vom Reichstag abgelehnt werde. Über die Stimmabgabe der Reichsminister, die zugleich Abgeordnete seien6, bei der bevorstehenden Abstimmung im Reichstag habe der Herr Reichspräsident entgegen anderslautenden Pressemitteilungen keine Äußerung getan.

4

In dieser Interpellation der KPD-Fraktion (RT-Drucks. Nr. 357, Bd. 431 ) war verlangt worden, die RReg. solle sich dafür verantworten, daß sie nicht den zuständigen neugewählten RT über die Verwendung der Mittel habe entscheiden lassen.

5

Siehe RT-Bd. 423, S. 431  ff. Die Rede des RWeM scheint vorher dem RK vorgelegen zu haben (R 43 I /606 , Bl. 127: im Text grüne Anstreichungen).

6

Die Kabinettsmitglieder mit Ausnahme des RWeM und des RPM gehörten dem Parlament an. Von den Staatssekretären war Schmid Mitglied der DVP-Fraktion.

Staatssekretär Dr. Meissner bestätigte, daß der Herr Reichspräsident auch mit anderen Persönlichkeiten über diese Frage nicht gesprochen habe.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß die Sozialdemokratische Fraktion voraussichtlich verlangen werde, daß die ihr angehörenden Reichsminister mit der Fraktion stimmten7. Er habe die Absicht, die Entscheidung auch über seine Abstimmung der Sozialdemokratischen Fraktion zu überlassen, wenngleich er die gewichtigen Gründe, die für die Stimmenthaltung des Reichskanzlers in dieser Frage sprächen, nicht verkenne. Vielleicht könne eine Lösung dadurch gefunden werden, daß bei Stimmenthaltung des Reichskanzlers einer der Minister, die ihre Stimme im gegenteiligen Sinne abzugeben beabsichtigten, „abgepaart“ werde. Bedenklich8 sei, daß die Stimmabgabe des Reichskanzlers gegen das Panzerschiff natürlich auch ihre Folgen hinsichtlich der Bewilligung der 2. Rate für den Bau haben werde.

7

Der Fraktionszwang für alle Angehörigen der SPD-Fraktion wurde in deren Sitzung im Anschluß an die Plenumssitzung vom 14. 11. festgelegt.

8

Dieser Satz ist im Protokoll ausgestrichen und wurde in den protokollauszug in R 43 I /606 , Bl. 128-132, hier: Bl. 129 nicht aufgenommen.

Der Reichsminister der Justiz erklärte, daß die demokratischen Reichsminister sich der Stimme enthalten würden und begründete diesen Entschluß. Er befürwortete Stimmenthaltung des Gesamtkabinetts.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß die Minister der Deutschen Volkspartei gegen den sozialdemokratischen Antrag stimmen würden. Er betonte, es müsse alles vermieden werden, was dazu führen könne9, die Koalitionsfreudigkeit der gegenwärtig gemeinsam regierenden Parteien zu zerstören. Den Reichswehrminister bitte er, die in der vertraulichen Denkschrift über das Panzerschiff ausgeführten militärischen Gesichtspunkte in der öffentlichen[226] Debatte aus außenpolitischen Gründen nur mit äußerster Vorsicht anzuwenden10.

9

Danach zunächst: „aus diesem Anlaß eine Erschütterung des Koalitionsgedankens der gegenwärtig regierenden Parteien eintrete“.

10

Ein Exemplar dieser Denkschrift befindet sich im Nachlaß Pünder  116. Auszugsweise ist sie abgedruckt bei Schüddekopf „Heer und Republik“, S. 251. – Der von den Kommunisten im Plenum am 14. 11. vorgetragene Wunsch, die Denkschrift solle vorgelegt werden (RT-Bd. 423, S. 323 ), wurde vom RK mit der Begründung abgelehnt, daß sich der Inhalt auf die Landesverteidigung beziehe und sich nicht zur Weitergabe eigne (a.a.O., S. 332).

Dies wurde vom Reichswehrminister zugesagt.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß für die Abstimmung der Zentrumsfraktion das Verhalten der sozialdemokratischen Minister von ausschlaggebender Bedeutung sein werde11. Er legte deshalb dringend dem Reichskanzler Stimmenthaltung nahe.

11

Die Zentrumsfraktion beauftragte v. Guérard festzustellen, welche Folgerungen die Minister der SPD ziehen würden, nachdem sie vom Fraktionszwang der SPD erfahren hatte (Meldung vom 14. 11. in der MNN vom 15. 11.).

Der Reichsminister des Innern erklärte demgegenüber, daß die sozialdemokratischen Minister durch Stimmenthaltung ihre Autorität in der Partei und somit die Möglichkeit verlieren würden, für den Wehrgedanken, den sie zu fördern bereit seien, nützlich zu wirken. Bezüglich der Denkschrift des Reichswehrministers stellte er zur Erwägung, ob nicht das Augenmerk der Wehrmacht weniger auf den Schutz der Küste als auf ein Durchstoßen des polnischen Korridors im Ernstfalle gerichtet werden könne. Er appellierte nochmals an den Reichswehrminister, um ihn zur Einstellung des Baues des Panzerschiffs zu bewegen, gerade um die große Koalition und damit eine Förderung des Wehrgedankens zu erleichtern.

Demgegenüber führte der Reichswehrminister aus, daß der Gedanke, den polnischen Korridor zu überrennen, angesichts der polnischen Aufmarschpläne als abwegig bezeichnet werden müsse. Im Ernstfalle werde die Reichswehr völlig davon in Anspruch genommen sein, eine Abschnürung Schlesiens zu verhindern und Berlin zu schützen. Ostpreußen könne also auf dem Landwege nicht geholfen werden. Er müsse die Erklärung abgeben, daß, wenn das Panzerschiff nicht gebaut werde, Deutschland seine Hilflosigkeit in der Ostsee besiegele. Man solle dann lieber die ganze Marine abschaffen.

Der Reichsminister der Finanzen bezeichnete es als untunlich für die sozialdemokratischen Reichsminister, sich der Abstimmung zu enthalten, während andere Minister mit ihren Fraktionen stimmten. Nur wenn sämtliche Mitglieder des Reichskabinetts der Abstimmung fernblieben, könnten auch die sozialdemokratischen Reichsminister sich dem anschließen.

Der Reichsminister des Auswärtigen regte an, ob nicht der Reichskanzler für seine Person sich der Stimme enthalten könne, da er nach § 56 der Reichsverfassung für die Richtlinien der Politik verantwortlich sei und andererseits bei etwaiger Abstimmung im Kabinett doch noch immer eine Mehrheit für den Weiterbau des Panzerschiffs eintreten würde.

Der Reichskanzler bezweifelte, ob er einen solchen Vorschlag in der Fraktion zur Annahme bringen können werde. Sollte die Sozialdemokratische Fraktion[227] verlangen, daß der Reichskanzler mit ihr stimme, so müsse das Kabinett entscheiden, ob es sich damit abfinden könne; anderenfalls sei er zum Rücktritt bereit.

Die Reichsminister des Innern und der Justiz rieten von einem förmlichen Kabinettsbeschluß aus Gründen der Autorität des Reichskanzlers ab12. Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, daß der Reichskanzler der Sozialdemokratischen Fraktion die Möglichkeit seiner Stimmenthaltung als eine Anregung aus dem Kabinett in Vorschlag bringen möge.

12

Der Satz lautete zunächst: „Die RM des Innern und der Justiz rieten von einem förmlichen Kabinettsbeschluß der den RK [in der Vorlage irrtümlich: RT] beauftragt, eine Stimmenthaltung bei der Fraktion zu beantragen, aus Gründen der Autorität des RK ab.“

Das Reichskabinett erklärte sich des weiteren nach Vornahme einiger Abänderungen mit dem vom Reichskanzler vorgelegten Entwurf einer Beantwortung der Interpellation Stoecker und Genossen, Nr. 357 der Drucksachen des Reichstags, in der anliegenden Fassung einverstanden13.

13

Aus dem vorgelegten Entwurf war ein Hinweis auf die Regierungserklärung gestrichen worden und ebenso, daß der RFM wegen der Sach- und Rechtslage kein Veto habe einlegen können (R 43 I /606 , Bl. 120).

Es wurde beschlossen, die Beratung über die politische Lage am Donnerstag, dem 15. November 1928, 11 Uhr vormittags, fortzusetzen14.

14

Siehe Dok. Nr. 65, P. 1.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

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