2.82.9 (mu21p): 9. Behandlung der dem Reichstag vorliegenden Anträge betreffend Rentnerversorgung.

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9. Behandlung der dem Reichstag vorliegenden Anträge betreffend Rentnerversorgung7.

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Es handelte sich um acht Anträge, die bis auf einen bereits im Juni und Juli gestellt worden waren und in der Mehrzahl für die Rentner ein gesetzliches Versorgungsrecht verlangten (RT-Drucks. Nr. 88 , 120, 141, 151, 192, 231, 245, 514, Bde. 430, 432).

[RK, RArbM und RWiM sind für eine dilatorische Behandlung der Anträge.]

Auf Grund der Aussprache erklärte sich der Reichsarbeitsminister bereit, am 11. Dezember vor der Plenarsitzung nach Möglichkeit mit den hinter der Regierung stehenden Parteien Fühlung zu nehmen und in interfraktionellen Besprechungen auf die Parteien mäßigend einzuwirken. Im übrigen wolle er im Ausschuß des Reichstags eine Erklärung ungefähr des Inhalts abgeben, daß zur Zeit eine gesetzliche Regelung angesichts der Finanzlage des Reichs nicht möglich sei8.

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Die Anträge wurden am 11. 12. sofort dem 9. Ausschuß überwiesen (RT-Bd. 423, S. 713 ).

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