2.110 (mu21p): Nr. 110 Empfang des Präsidiums des Reichslandbundes beim Reichskanzler, 23. Januar 1929

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[380] Nr. 110
Empfang des Präsidiums des Reichslandbundes beim Reichskanzler, 23. Januar 1929

R 43 I /2541 , Bl. 18 f.

Anwesend: Müller, Stresemann, Curtius, Dietrich; StS Pünder; MinDir. Ritter, Posse, Heukamp; MinDirig. Wachsmann. Vom Reichslandbund: die Präsidenten Schiele, Hepp, Bethge; die Direktoren Kriegsheim, v. Sybel. Protokoll: MinR Feßler.

[Notlage der Landwirtschaft.]

Reichsminister a. D. Schiele gab zunächst eine eingehende Darstellung der Not der Landwirtschaft und überreichte eine Aufzeichnung über die Forderungen, die zur Linderung dieser Not an die Reichsregierung gestellt werden1. Er sah das dringendste Erfordernis in Maßnahmen zur Besserung der Preise für die landwirtschaftlichen Produkte, da die Landwirtschaft monatlich durch die unzulänglichen Preise einen Verlust von 100 bis 150 Millionen RM erleide2. Die Kreditfrage sei demgegenüber von sekundärer Bedeutung3.

1

Auf Anforderung der Rkei sandte die Direktion des Reichslandbundes am 24.1.1929 eine Fassung, die „gegenüber dem dem Herrn Reichskanzler überreichten Original einige unwesentliche redaktionelle Änderungen aufweist.“ Die Darstellung begann mit einem Hinweis auf die gefahrvolle Lage der Landwirtschaft, gegen die schnellwirkende Maßnahmen zu ergreifen seien. „Diese Wirksamkeit kann nur durch ineinandergreifende, sich gegenseitig ergänzende Maßnahmen auf dem Gebiet der Absatzregulierung und der Zoll- und Handelspolitik erzielt werden“ (R 43 I /2541 , Bl. 20-23).

2

In der Aufzeichnung des Reichslandbundes wurde Absatzregulierung und Einfuhrdrosselung bei Schweinen, Rindvieh, Milch- und Molkereiprodukten, Getreide und Mehl, sowie bei Kartoffeln verlangt. Bei den Schweinen sollte der Preis gesichert und die Verordnungszölle für Schmalz und Speck aufgehoben werden (R 43 I /2541 , Bl. 21-23).

3

Zu Kreditfragen wurde in der Aufzeichnung stichwortartig festgestellt: „Erweiterung und schnelle Durchführung der Umschuldung. Verlängerung der von öffentlicher Hand gegebenen Kredite und der Golddiskontbank-Kredite ohne Erhöhung des Zinssatzes. – Einwirkung auf die Preußische Staatsregierung wegen Maßnahmen gegen die Erhöhung des Zwischenzinses der Preußenkasse“ (R 43 I /2541 , Bl. 21-23, hier: Bl. 21f).

Direktor v. Sybel erläuterte anschließend die Bedeutung der öffentlichen Lasten für die Landwirtschaft4. Bei einem jährlichen Verlust von etwa 1½ Milliarden RM sei die Steuerbelastung von 800 bis 900 Millionen im Jahre unerträglich, wenn sie auch gegenüber den von anderen Berufsständen zu tragenden öffentlichen Lasten wesentlich zurückstände. Bei dieser Sachlage müßte jede Steuererhöhung vermieden und müßten die Realsteuern scharf abgebaut werden.

4

In der Aufzeichnung hieß es dazu: „Keine Steuererhöhungen; Realsteuersenkung (desgl. Rentenbankgrundschuld-Zinsen). Das Steuervereinheitlichungsgesetz wird dieser Forderung nicht gerecht. – Verteilung der Reichsüberweisungen nach einem auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinden Rücksicht nehmenden Schlüssel (wie es jetzt z. B. England beabsichtigt).“ (R 43 I /2541 , Bl. 21-23, hier: Bl. 23).

Präsident Hepp wies in allgemeinen Ausführungen auf die starke Erregung in der Landbevölkerung hin. Wenn diese damit beginne, mit Steuerstreik, Käuferstreik, Anbaustreik und ähnlichem Vorgehen zu drohen, so sei[381] dies ein Zeichen, daß sie, durch die Ungunst der Entwicklung proletarisiert, bei ihrem Existenzkampf dem Beispiel der Arbeitermassen zu folgen gewillt sei.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft nahm im einzelnen eingehend zu den Vorschlägen Stellung, die auf eine Erhöhung des landwirtschaftlichen Preisniveaus hinzielen. Er wies auf die Schwierigkeiten hin, die durch die bestehenden Handelsverträge der Erfüllung von Zollwünschen entgegenständen und erklärte, daß er zunächst mit Entschiedenheit versuche, auf dem Gebiet der Viehpreise eine Besserung der Verhältnisse herbeizuführen; dann werde er sich den Maßnahmen zur Hebung der Getreidepreise zuwenden.

Reichsminister a. D. Schiele hielt es für nötig, nicht nur in einzelnen, sondern in allen angeregten Richtungen möglichst gleichzeitig vorzugehen und stellte die Forderung auf, daß bei den Handelsvertragsverhandlungen mit Polen keine Zugeständnisse gemacht würden, die eine Belastung des deutschen Schweinemarktes zur Folge haben würden5. Der Zollanfall aus polnischer Schweineeinfuhr müsse zur Erleichterung der Ausfuhr deutscher Schweine verwendet werden. Die Vieh- und Fleischeinfuhr allgemein bringe der deutschen Landwirtschaft einen jährlichen Verlust von 350 Millionen RM. Der Roggenpreis sei zu gering. Durch Ankauf und Lagerung der Überschußmengen müsse der Markt entlastet werden. Zur Regulierung des Weizenpreises müsse der Scheuer-Konzern eingesetzt werden. Der Mehlzollsatz des französischen Handelsvertrages sei möglichst bald entsprechend dem Verhältnis zum Weizenzoll zu erhöhen6.

5

Dazu wurde in der Aufzeichnung des Reichslandbundes bemerkt: „Kein über das Berliner Protokoll hinausgehendes Angebot bezüglich der Schweinefleischeinfuhr (200 000 dz). Die Schweinefleischeinfuhr muß im ganzen durch entsprechende Gegenmaßnahmen für die deutsche Landwirtschaft unwirksam gemacht werden. – Eine ev. Auffangorganisation nur unter maßgebendem Einfluß der Landwirtschaft. – Bereitstellung des Zollanfalles des eingeführten Schweinefleisches für den Export einer entsprechenden Menge von Schweinen. Im Falle des Zustandekommens des Vertrages keine Einfuhr von polnischem Schweinefleisch nach Ostpreußen“ (R 43 I /2541 , Bl. 21-23, hier: Bl. 22f).

6

Für Getreide und Mehl war in der Aufzeichnung gefordert worden: „Aufhebung der Verordnungszölle und Wiedereinführung der autonomen Zollsätze. Verstärkung der Mittel der Getreidehandelsgesellschaften. Bevorschussung von Getreide“ (R 43 I /2541 , Bl. 21-23, hier: Bl. 22).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte zu den polnischen Handelsvertragsverhandlungen, daß die geplante Einfuhr von Schweinefleisch zum Weiterexport den deutschen Markt nicht in Mitleidenschaft ziehe, sondern nur auf den Auslandsmärkten der deutschen Ware Konkurrenz machen würde. Die Reichsgetreidestelle könne mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln insgesamt etwa 250 000 t Getreide aufkaufen, müsse dann aber in die Lage versetzt werden, gegebenenfalls einen Verlust von etwa 10 Millionen RM bei dieser Transaktion in Kauf zu nehmen. Unter ähnlichen Voraussetzungen ließe sich auch der Roggenmarkt regulieren.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte hierzu, daß durch das Risiko von 10 Millionen RM voraussichtlich von der Landwirtschaft ein Schaden abgewendet werden könne, der sich auf nahezu 500 Millionen RM belaufe.

Der Reichskanzler stellte in Aussicht, daß das Kabinett demnächst in eingehende Erörterungen über die Agrarprobleme eintreten werde7.

7

Vgl. Dok. Nr. 134, P. 1.

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