1.26.1 (mu22p): Arbeitslosenversicherungsreform.

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RTF

Arbeitslosenversicherungsreform1.

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Zu diesem Thema hatte der StSRkei am gleichen Tag dem RK berichtet: „Ab heute nachmittag rollt der sozialpolitische Film weiterhin ab, beginnend mit der Parteiführerbesprechung um 4 Uhr mit nachfolgender entsprechender Kabinettssitzung. […] Ich hatte bereits gestern abend Gelegenheit mit Herrn Minister Hilferding unter vier Augen diese Dinge durchzusprechen, wobei sein scharfer Gegensatz zum Arbeitsministerium wieder stark in Erscheinung trat“ (4. 9.; R 43 I /1907 , Bl. 115-117, hier: Bl. 115-117).

Der Reichsarbeitsminister erläuterte die beiliegenden finanziellen Berechnungen2.

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Es handelt sich um die Stellungnahme des RArbMin. zu Anträgen der Parteien zum GesEntw. vom 17. 8. Hier wurde zum Antrag der SPD festgestellt, daß zwar eine Herabsetzung der Unterstützung für Saisonarbeitslose auf die Krisenunterstützung eine Einsparung von 170 Mio RM bedeute, die jedoch aufgehoben werde, wenn die Freigrenze der anzurechnenden Sozialrente von 20 auf 50 RM heraufgesetzt werde. – Zu den Forderungen der DDP, die für die Saisonarbeitslosen gleiche Unterstützungssätze wie die SPD beantragt hatte, stellte das RArbMin. fest, daß bei einer Abkürzung der Wartezeit auf die Unterstützung bei 10% Notfällen sich eine Einsparung von 2,5 Mio ergebe, doch sei die Zahl der Notfälle schwer zu schätzen. Eine Staffelung der Wartezeit von 21 Tagen bei Arbeitslosen ohne Familie bis zu 7 Tagen bei Arbeitslosen mit vier oder mehr zuschlagberechtigten Angehörigen würde eine Gesamtersparnis von 10,3 Mio bedeuten. Wegen der örtlichen Unterschiede sei nicht festzustellen, welche Auswirkung es habe, wenn erst nach 78 Wochen Beitragszahlung bei erstmaliger Arbeitslosigkeit Unterstützung gewährt werde. – Werde nach dem Antrag des Zentrums der Regelsatz der Unterstützung den Arbeitslosen über 50 Jahren gewährt und danach auch der Familienzuschlag gewährt, so sei bei einer Zahl von 1,1 Mio Arbeitslosen die Ersparnis auf 45 Mio RM zu schätzen. Werde der Familienzuschlag nach der niederen Klasse gemäß § 107 Abs. 2 AVAVG gezahlt, betrage die jährliche Einsparung 53,1 Mio RM. – Nach den Vorstellungen der DVP könnten 150 Mio RM eingespart werden, wenn Arbeitslose mit einer Beitragsleistung von nicht mehr als 52 Wochen 75% des Unterstützungssatzes und Arbeitslose mit einer Beitragsleistung von nicht mehr als 39 Wochen 50% des Unterstützungssatzes erhielten. Die Wartezeit von 21 Tagen für Saisonarbeitslose bedeute eine Einsparung von 15,3 Mio RM. Anträge der Wirtschaftspartei und der DNVP auf Unterstützungskürzungen und Verlängerung der Wartezeit hätten nach den Berechnungen des RArbMin. Einsparungen von 134,5 Mio RM bzw. 160 Mio RM zur Folge gehabt (R 43 I /2036 , Bl. 12-27, hier: Bl. 12-27).

[906] Der Abgeordnete Aufhäuser (VSPD) führte aus, eine Ziffer von 1,1 Millionen Arbeitsloser sei zu hoch. Ein Durchschnitt von 1 Million Arbeitsloser werde eher zutreffen. Die Regierungsvorlage lasse ein jährliches Defizit von 47 Millionen M offen, sie berücksichtige jedoch nicht die Ersparnisse, die durch Beseitigung der Mißstände erzielt würden. Wenn wirklich die Mißstände so groß seien, wie von vielen Seiten behauptet werde, dann müßten die Ersparnisse mindestens 50 Millionen M betragen.

Gegen einen allgemeinen Abbau der Leistungen werde die Sozialdemokratie sich stets aussprechen müssen, dagegen werde die Sozialdemokratie bereit sein, einer Sonderregelung für die Saisonarbeiter zuzustimmen.

Der Abgeordnete Dr. Hertz (VSPD) wies darauf hin, daß durch den Young-Plan die Lage der Wirtschaft eine Erleichterung erfahren werde. Dieser Umstand müsse sich auch in den Zahlen der Erwerbslosen auswirken, ihre Anzahl müsse sicherlich künftighin verringert werden. Es sei unmöglich, der Berechnung der voraussichtlichen Zahl der Erwerbslosen die Durchschnittsziffer der letzten 3 Jahre 1926–1928 zugrunde zu legen.

Der Abgeordnete Dr. Cremer (Deutsche Volkspartei) bezweifelte die Möglichkeit, die Durchschnittsziffer von 1,1 Millionen Erwerbsloser zu erschüttern. Diese Ziffer sei von der Sachverständigen-Kommission zugrunde gelegt worden.

Der Abgeordnete Esser (Zentrum) bezeichnete es als notwendig, zunächst die Ansicht der Reichsregierung zu erfahren, wenn man von der Ziffer von 1,1 Millionen Erwerbsloser herunterkommen wolle.

Der Reichsarbeitsminister erwiderte, daß die Reichsregierung von dieser Ziffer nicht abgehen könne. Er führte im übrigen als rein persönliche Auffassung aus, daß, auf das Jahr berechnet, ein Defizit nicht in die Erscheinung treten werde, wenn die Regierungsvorlage Annahme finde. Durch Abstellung[907] der Mißstände müßten sicherlich 50 Millionen erspart werden können, so daß dann kein Defizit vorhanden sein werde.

Der Abgeordnete Dr. Fischer (Demokratische Partei) erklärte, daß man auf diese Weise kaum weiterkommen könne. Die Reichsregierung müsse ihre Vorlage vervollständigen und die vorhandene Lücke ausfüllen3.

3

Gemeint ist die Sonderregelung für Saisonarbeitslose.

Der Abgeordnete Esser (Zentrum) wies auf die Situation in der morgigen (5. 9.) Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichstags hin. Voraussichtlich würden die zur Zeit vorliegenden Anträge keine Mehrheit finden, und es sei damit zu rechnen, daß gerade bei den wichtigsten Bestimmungen des Regierungsentwurfs Lücken entstehen würden.

Der Abgeordnete Leicht (Bayerische Volkspartei) führte aus, daß man nicht nur die Beitragserhöhung, sondern auch die Abbauvorschriften des Regierungsentwurfs zeitlich befristen könne. Dadurch werde vielleicht die Situation taktisch erleichtert werden.

Der Abgeordnete Schneider (Demokratische Partei) erklärte, daß seine Partei die Krisenunterstützungssätze für die Saisonarbeiter einführen wolle. Sie sei mit einer Verlängerung der Wartezeit bei den ledigen Arbeitslosen einverstanden, nicht jedoch mit einer allgemeinen Kürzung der Unterstützungsleistungen. Im übrigen sei seine Partei der Auffassung, daß das Gesetz geschlossen von allen Regierungsparteien angenommen werden müsse.

Der Abgeordnete Wels (VSPD) führte aus, die Sozialdemokratie sei bereit, alle Möglichkeiten für eine Sanierung der Arbeitslosenversicherungs-Anstalt ernsthaft zu prüfen. Die Sozialdemokratie könne jedoch ihr Entgegenkommen nicht noch mehr erweitern, es sei schon die Grenze des Erträglichen erreicht. Wenn irgend möglich, wolle die Sozialdemokratie eine Krise vermeiden.

Es bestand zum Schluß Übereinstimmung darüber, daß die morgige (5.9.) Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichstags unbedingt stattfinden müsse. In der Sitzung müßten die noch fehlenden Abstimmungen der ersten Lesung beendet werden4.

4

In der Sitzung des Sozialpolitischen (9.) Ausschusses wurden vom GesEntw. (Reichsarbeitsblatt 1929, amtl. Teil, S. 199 f.) abgelehnt aus Artikel I die §§ 104, 107 a, 110 a und b, 112 a sowie der Artikel II. Hinzu kamen verschiedene Änderungen im Artikel I, besonders bei den §§ 74 a, 89 a Abs. 1, 261 Satz 1. Neu eingeführt wurden die §§ 165 a und 180 Abs. 1 und 1 a (Vermerk der Rkei vom 6. 9.; Zusammenstellung des RArbMin. vom 9. 9.; R 43 I /2036 , Bl. 40 f., 64-66, hier: Bl. 40 f., 64-66. Vgl. hierzu auch RT-Drucks. Nr. 1311, Bd. 437 ).

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