1.166 (mu22p): Nr. 422 Das Bayerische Ministerium des Äußern an den Reichskanzler. München, 22. Januar 1930

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[1384] Nr. 422
Das Bayerische Ministerium des Äußern an den Reichskanzler. München, 22. Januar 1930

R 43 I /1800 , Bl. 195, hier: Bl. 195

[Betrifft: Notlage der bayerischen Ostgrenzgebiete.]

Hochverehrter Herr Reichskanzler!

Anliegend beehre ich mich Ihnen eine Anfrage aus dem Bayerischen Landtage samt der von der Bayerischen Staatsregierung erteilten Antwort mit der ergebensten Bitte zu übersenden, bei den zuständigen Reichsministerien auf die Berücksichtigung der darin zum Ausdruck kommenden Wünsche hinzuwirken1. Die Notlage in dem nördlichen Abschnitte des bayerischen Ostgrenzgebietes ist Ihnen als Vertreter des fränkischen Wahlkreises im Reichstage wohl bekannt. Weiter im Süden, wo allein an der gesamten deutsch-tschechoslowakischen Grenze der tschechische Volksteil unmittelbar an die deutsche Grenze heranreicht, treten die Nöte seit 1918 besonders stark in die Erscheinung. Wenn auch an diesem Teil der Grenze keine eigentliche Grenzveränderung stattgefunden hat, so hat doch das Erstehen eines neuen Grenznachbarn weitgehende Zerreißungen früherer Beziehungen und damit schwere Schädigungen im Gefolge gehabt2. Im allgemeinen Reichsinteresse gilt es hier Maßnahmen namentlich kultureller und sozialer Art zu treffen, um gegenüber der mit den reichsten staatlichen Mitteln ausgestatteten tschechischen Grenzarbeit in der deutschen Bevölkerung das Vertrauen zur Heimat zu erhalten und in ihr nicht das Gefühl aufkommen zu lassen, als ob sie von ihrem Heimatstaat verlassen sei, während über der Grenze die tschechoslowakische Republik ihre Angehörigen im weitesten Maße betreue. Daß es bei dieser Sachlage für die Bevölkerung des bayerischen Ostgrenzgebiets eine schwere Enttäuschung bedeuten würde, wenn dieses bei der Fürsorge des Reichs für den deutschen Osten leer ausginge, brauche ich wohl, hochverehrter Herr Reichskanzler, nicht besonders hervorzuheben.

1

Ob der Bayer. StReg. bekannt sei, daß die RReg. beabsichtige, „eine großzügige, über 10 Jahre sich erstreckende Hilfsaktion für den Osten des Reiches zur Durchführung zu bringen“, war von der BVP-Fraktion am 9. 1. gefragt und hinzugefügt worden, das Programm, für das einige 100 Mio RM vorgesehen seien, solle nur für die dt.-poln. Grenze gelten. Die Fraktion hatte von der StReg. gefordert, darauf hinzuwirken, „daß auch für das bayer. Ostgrenzgebiet künftighin, wie in den früheren Jahren, angemessene Mittel vom Reiche zur Verfügung gestellt werden und zwar zunächst für das Haushaltsjahr 1929 oder 1930“. Das Bayer. StIMin. unterstützte in seiner Antwort vom 22. 1. die Ansicht der BVP-Fraktion, wies aber darauf hin, daß vom Reich wohl wegen seiner Finanzschwierigkeiten für 1929 keine Mittel zur Verfügung gestellt worden seien. (Anlagen zu diesem Schreiben in R 43 I /1800 , Bl. 196-198, hier: Bl. 196-198).

2

Hierzu heißt es in einer nicht vollständig erhaltenen Notiz Müllers unter diesem Schreiben: „Das Ganze ist in erster Linie eine Geldfrage. Die Gebiete an der tschechischen Grenze leiden Not wie alle Grenzgebiete im Westen und Osten. Durch fremde Macht sind sie aber nicht gefährdet. An der polnischen Grenze ist die Gefahr des Vordringens der Polen gegeben. An der bayerischen Grenze wohnen Prodeutsche unter tschechischer Souveränität.“

[1385] Für eine gefällige Mitteilung in der Sache wäre ich Ihnen zu besonderem Dank verbunden3.

3

Das Schreiben sei den zuständigen RMin. zugeleitet, die prüfen würden, ob bei der gespannten Haushaltslage Mittel für 1930 freigemacht werden können, teilte Müller dem MinPräs. am 30. 1. mit (R 43 I /1800 , Bl. 199 f., hier: Bl. 199 f.). Die schwere Finanzlage mache es dem RMin. entgegen seinen Plänen unmöglich, in Etat und Nachtragsetat 1929 Mittel für die bedrängten Ostgebiete aufzunehmen, doch solle das im Haushalt 1930 geschehen, berichtete der RK dem MinPräs. auf der Grundlage eines Entwurfs des RIM und des RFM am 10. 3. Da die Mittel aber gering seien, müßten sie an der Grenze zu Polen verwendet werden. Die RReg. kenne die Not im Bayerischen Wald. „Eine Abhilfe kann jedoch erst erwogen werden, wenn die unvergleichlich größere Not in den durch sinnlose Grenzziehung wirtschaftlich nunmehr an den Rand des Zusammenbruchs gebrachten Gebiete im Osten durch die dringlichsten Hilfsmaßnahmen gelindert wurde. Die RReg. kann daher die im Haushalt 1930 zur Verfügung gestellten Mittel nur für die an Polen angrenzenden Gebiete verwenden. Eine Berücksichtigung des Bayerischen Waldes muß deswegen erst für spätere Haushalte vorbehalten bleiben“ (R 43 I /1800 , Bl. 240 f., hier: Bl. 240 f.).

Mit der Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung verbleibe ich Euer Hochwohlgeboren

ergebenster

Dr. Held

Ministerpräsident

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