2.118.12 (sch1p): 12. [Beschwerde über Reichskommissar Stahl]

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12. [Beschwerde über Reichskommissar Stahl]

Reichsminister Gothein beschwert sich über den Abgeordneten Stahl, der den vom Reichsschatzministerium angeordneten Abtransport von Metallen aus den Spandauer Staatsbetrieben als Reichskommissar verhindere. Ein Telegramm an Stahl wird aufgesetzt, in dem zugleich neue Aussprache zwecks Erweiterung der Betriebe vorgeschlagen wird12.

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Der Abg. der NatVers Emil Stahl (MSPD) war Bürgermeister von Spandau und RKom. für die Spandauer Reichsbetriebe. Einem Schreiben zufolge, das er am 28.5.1919 der Rkei übersandt hatte, scheinen zwischen dem RSchMin. und Stahl erhebliche Differenzen bestanden zu haben; das geht aus dem Satz hervor: „Nach meiner Überzeugung kann ich es nicht weiter verantworten, daß von bestimmter Seite alles getan wird, um die jetzigen Reichsbetriebe nicht in dem Sinne auszubauen, wie es die Absicht der Regierung […] war.“ Neben den Worten „von bestimmter Seite“ steht in der Handschrift Brechts: „Schatzamt?“ (R 43 I /720 , Bl. 72). Über die von Gothein geführte Beschwerde vor dem RKab. ist in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln; doch wurde die Kontroverse wieder lebendig, als am 21. und 22.10.1919 die Frage der Militärwerkstätten in der NatVers diskutiert wurde. Gothein erklärte vor dem Plenum: „Ich hatte zu jener Zeit, als es sich darum handelte, für den Fall des Scheiterns der Friedensverhandlungen möglichst rasch Lebensmittel nach Deutschland zu schaffen, von Spandau Metalle, die dort für den Weiterbetrieb des Werkes nicht benötigt wurden, und Eisen, das für die Erzeugung von dort herzustellenden Friedensartikeln nicht benötigt wurde, durch ein Konsortium verkauft. Der Abtransport dieser Metalle wurde gegen meine Anordnung von der Arbeiterorganisation inhibiert; wie ich annehme, unter der Führung des Herrn Kollegen Stahl […] Er motivierte das damit, daß dort Metalle und Maschinen verschoben worden seien, welche zu ganz niedrigen Preisen abtransportiert worden seien. Diese Anzeige hatte er aber nicht mir gemacht, sondern mehrere Wochen vorher, ehe er mir in einer Unterredung mitteilte, an den Herrn RWiM, der mir ebenfalls davon keine Kenntnis gegeben hatte.“ (NatVers Bd. 330, S. 3313 ). Aus der Antwort des Abg. Stahl geht hervor, daß es sich um ein Mißverständnis gehandelt habe (ebd., S. 3338 f.).

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