2.18.1 (sch1p): 1. [Verordnungsbefugnisse]

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1. [Verordnungsbefugnisse]

Reichsminister Erzberger brachte zur Sprache, ob das Ministerium für wirtschaftliche Demobilmachung und Reichsernährungsministerium auf Grund der [dem] Bundesrat übertragenen Befugnisse künftig noch Verordnungen erlassen können1.

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Die Frage wurde offenbar wegen des in P. 3 verhandelten VOEntw. des RMinWiDem aufgeworfen; s. die Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22.5.1916 (RGBl. 1916, S. 402 ) und den Erlaß über die Errichtung des RAmtsWiDem vom 12.11.1918 (RGBl. 1918, S. 1304 ).

Reichsminister Landsberg bejahte die Frage, während von anderer Seite Bedenken geäußert wurden, ob diese Auslegung rechtlich einwandfrei und auch der Nationalversammlung gegenüber mit Erfolg zu vertreten sei. Es bestand jedoch Übereinstimmung, daß andernfalls beide Ministerien praktisch nicht[61] weiterarbeiten könnten. Auch sind im Einvernehmen mit dem Reichsjustizministerium schon mehrere Verordnungen in letzter Zeit in dieser Weise erlassen worden. Es wurde daher beschlossen, es bei diesem Verfahren zu belassen.

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