2.86.4 (sch1p): 4. [Flucht des Oberleutnants Vogel]

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4. [Flucht des Oberleutnants Vogel]

Der Ministerpräsident bringt die Befreiung des im Liebknechtprozeß verurteilten Oberleutnants Vogel zur Sprache6. Das Kabinett beschließt einstimmig: Es sollen alle denkbaren Schritte eingeleitet werden, um Vogel wieder in Haft zu bringen und die bei der Befreiung Beteiligten zu ermitteln.

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Der Vorwärts, Nr. 254, 19.5.1919 hatte unter der Überschrift „Flucht des Oberleutnants Vogel“ gemeldet: „Oberleutnant Vogel, der im Mordprozeß Liebknecht - Luxemburg zu 2 Jahren 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden war, ist von Kameraden in aufsehenerregender Weise aus dem Gefängnis befreit worden. Wir erwarten einschneidende Maßnahmen, durch die der Zuchtlosigkeit gewisser Offiziere endlich ein Ziel gesetzt wird. Das Garde-Kavallerie-Schützenkorps teilt mit: Am Sonnabend, dem 17. Mai 1919, nachmittags 3 Uhr 45 ist ein Infanterieoffizier in Mütze und Umhang in einem dunkelblauen, geschlossenen Privatkraftwagen vor dem Zellengefängnis in Moabit […] vorgefahren. Der Offizier hat auf Grund eines gefälschten Ausweises den im Zellengefängnis […] befindlichen Oberleutnant Vogel abgeholt und ist mit ihm 4 Uhr 15 in dem erwähnten Kraftwagen vom Zellengefängnis abgefahren. Für die Ermittlung des flüchtigen Oberleutnants Vogel und des begleitenden Infanterieoffiziers oder für sachdienliche Angaben zu deren Ermittlung wird eine Belohnung von 3000 M ausgesetzt. […]“

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