2.62 (str1p): Nr. 62 Unterredung des Reichskanzlers mit dem französischen Botschafter am 17. September 1923

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Nr. 62
Unterredung des Reichskanzlers mit dem französischen Botschafter am 17. September 19231

1

Die Aufzeichnung datiert vom 18. 9. Daß die Unterredung bereits am 17.9.23 stattfand, geht hervor aus Stresemanns Tagesnotizen vom 17. 9. (Vermächtnis I, S. 124).

R 43 I /215 , Bl. 101–102 Durchschrift

Ich teilte dem Botschafter mit, daß der belgische Gesandte mich gestern besucht hätte und mit mir die Frage der Aufgabe des passiven Widerstandes besprochen hätte. Ich hätte ihm darauf mitgeteilt, welche Voraussetzungen für uns in Betracht kämen, wenn wir an die Aufgabe des passiven Widerstandes herangehen sollten und sagte ihm, daß ich darüber eine schriftliche Aufzeichnung gemacht habe, die ich auch ihm zu überreichen gedenke, damit er darüber informiert sei2. Der Botschafter erwiderte, daß der belgische Gesandte ihm bereits von dem Inhalt des Gesprächs Mitteilung gemacht habe. Was ihn selbst beträfe, so bittet er, ihm zu gestatten, zu bemerken, daß er leider nicht frei ist, sondern an die Instruktionen gebunden sei, die ihm von Paris zugingen3. Herr Poincaré habe ihm die Instruktion gegeben, sich auf die Diskussion von[295] Details nicht einzulassen, solange der passive Widerstand nicht eingestellt sei. Er habe deshalb Bedenken, die schriftliche Aufzeichnung entgegenzunehmen, da ihm dies verdacht werden könnte. Er bäte mich aber, ihm zu gestatten, sie durchzulesen, damit er sie sich in seinen Kopf einhämmern könnte. Im übrigen ließ er durchblicken, daß er wahrscheinlich durch Vermittlung des belgischen Gesandten sich weiter informieren werde.

2

S. Dok. Nr. 61.

3

Zur politischen Stellung de Margeries s. die Äußerungen Tirards gegenüber dem Kölner OB Adenauer am 14.9.23 (Dok. Nr. 58).

Ich erwiderte dem Botschafter darauf, daß es sich bei diesen Verhandlungen mit dem belgischen Gesandten nicht um politische Fragen allgemeiner Natur handle, sondern um einen modus vivendi, wie überhaupt die Basis zu Verhandlungen geschaffen werden könnte4. Ich würde es außerordentlich bedauern, wenn diese Frage an einer Theorie scheitern sollte. Eine bedingungslose Aufgabe des passiven Widerstandes sei für unsere Regierung unmöglich. Selbst die Gewerkschaften hätten ein Programm für die Aufgabe des passiven Widerstandes aufgestellt, das etwa die Voraussetzungen enthielte, die von mir geltend gemacht worden wären, und die Regierung könne unmöglich hinter den Gewerkschaften zurückbleiben5. Schließlich könnten Verhältnisse eintreten, die Frankreich selbst mit der Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Lebens in dem besetzten Gebiet belasten würden, und die anstelle einer Verständigung den jetzigen unerwünschten Zustand zu einem dauernden machen können6. Der Botschafter betonte wiederholt, daß er sich in einer sehr defizilen [!] Lage befände, aber jedenfalls Gelegenheit nehmen werde, den Inhalt der Unterredung zur Kenntnis zu nehmen und mitzuteilen.

4

Wie für das Gespräch mit dem belg. Gesandten ist auch für diese Unterredung eine Ausarbeitung vorbereitet worden, in der darauf hingewiesen wird, gegenüber dem frz. Botschafter sei zu bemerken, daß es sich bei den belg.-frz. Maßnahmen zum Abbau der Ruhrbesetzung nicht um „eine offizielle Abmachung, sondern nur um eine inoffizielle persönliche Abmachung zu handeln brauche“, die aber von der dt. Regierung innenpolitisch benutzt werden könne. Eine Beendigung des passiven Widerstandes durch die RReg. dürfe von Belgien und Frankreich nicht als Anerkennung ihres Rechtes auf Besetzung des Ruhrgebiets ausgelegt werden, sondern als Maßnahme zu Verhandlungen zu gelangen. „Wir dürfen die Franzosen und Belgier über unsere Absicht einer derartigen Darstellung und Motivierung der Aufgabe des passiven Widerstandes nicht im unklaren lassen, weil sonst die Gefahr droht, daß Poincaré nachher einer solchen Darstellung und Motivierung öffentlich widerspricht und möglicherweise eine neue Unterwerfungserklärung von uns verlangt.“ Die seit der Besetzung ergangenen dt. Anordnungen seien zum Teil von der RReg. ergangen und nur diese könnten von ihr aufgehoben werden, die anderen seien von den Ländern aufzuheben. Es müsse eine Amnestierung auch der Saboteure durch Frankreich und Belgien in Aussicht gestellt werden und die Verwaltung sei wieder von deutschen Beamten zu übernehmen. „Die im gestrigen Gespräche mit dem belgischen Gesandten erörterte Erklärung der Alliierten, die Souveränität des Deutschen Reiches innerhalb der Grenzen des Versailler Vertrages achten zu wollen, werden wir im gegenwärtigen Stadium schwerlich fordern können. Die Besetzung des Ruhrgebiets ist ja klare Mißachtung unserer Souveränität, so daß die Erklärung widerspruchsvoll sein würde, solange das Ruhrgebiet nicht geräumt ist. Wir werden uns damit begnügen müssen, unsererseits unwidersprochen erklären zu können, daß durch die Aufgabe des passiven Widerstandes die endgültige Regelung nicht präjudiziert wird, daß dadurch vielmehr die einer endgültigen Regelung entgegenstehenden Hindernisse beseitigt sind. Daß Frankreich und Belgien keine Annexionen wollen, haben sie schon erklärt, und das können wir natürlich erneut festnageln. Das ist aber etwas anderes wie die Achtung unserer Souveränität an Rhein und Ruhr“ (R 43 I /215 , Bl. 99–100).

5

Vgl. Dok. Nr. 32. Der Internationale Gewerkschaftsverband richtete am 18.9.23 an den Völkerbund eine Denkschrift zur Reparationsfrage, in der eine internationale Regelung unter Aufsicht des Völkerbundes und eine Überprüfung der deutschen Zahlungsfähigkeit verlangt wurde („Die Zeit“, Nr. 216 vom 19.9.23).

6

Vgl. hierzu auch Anm. 3 zu Dok. Nr. 61.

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