1.25 (str2p): Nr. 139 Das Anhaltische Staatsministerium an den Reichskanzler. Dessau, 15. Oktober 1923

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

[587] Nr. 139
Das Anhaltische Staatsministerium an den Reichskanzler. Dessau, 15. Oktober 1923

R 43 I /2703 , Bl. 222

[Betrifft: Umwandlung des militärischen in einen zivilen Ausnahmezustand.]

Eilt sehr!

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Der Herr Oberpräsident Hörsing zu Magdeburg hat uns Abschrift seines Schreibens an den Herrn Reichskanzler vom 7. Oktober d. Js. mitgeteilt, mit welchem er in Anregung bringt, den militärischen Ausnahmezustand in einen zivilen umzuwandeln1.

1

Hörsing hatte sein Ersuchen damit begründet, daß die Provinz Sachsen teils dem Wehrkreis IV, teils dem Wehrkreis V angehöre und daß sich aus dieser Aufteilung eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes Unzuträglichkeiten ergeben würden. Der zivile Ausnahmezustand würde den örtlichen Sicherheitsbedürfnissen angemessen Rechnung tragen (R 43 I /2703 , Bl. 212). Demgegenüber hatte RegR von Stockhausen am 10.10.23 bemerkt: „Dem Vorschlage des Oberpräsidenten kann nicht näher getreten werden. Da der Oberpräsident in letzter Zeit mehrere Eingaben an den Herrn Reichskanzler gerichtet hat, die zumeist unerfüllbar waren, halte ich es für zweckmäßig, auf die bevorstehende Eingabe überhaupt nicht zu antworten. Eine Antwort würde nur einen erneuten Schriftwechsel heraufbeschwören“ (R 43 I /2703 , Bl. 213).

Wir gestatten uns, aus den von Herrn Oberpräsident Hörsing angegebenen Gründen diesen Antrag zu unterstützen und auch unsererseits zu stellen. Die Verhältnisse in Anhalt sind immerhin soweit durchaus als ruhig zu bezeichnen, so daß die Verhängung des militärischen Ausnahmezustandes nicht mehr dringend erforderlich erscheint. Im Gegenteil führt einesteils die Übertragung der vollziehenden Gewalt auf die Militärbefehlshaber zu unnötigen Erregungen, insbesondere des arbeitenden Volkes, und andererseits zu Mißhelligkeiten in der Zivilverwaltung, die dadurch ohne weiteres verständlich sind, daß sonach die Zivilverwaltung Offizieren übertragen ist, die einmal die Zivilverwaltung überhaupt nicht kennen, sodann aber, was jedenfalls für die anhaltischen Verhältnisse zutrifft, denen die Verhältnisse des Landes vollkommen unbekannt sind. Der Generalleutnant Müller in Dresden kann naturgemäß anhaltische Verhältnisse nicht beurteilen; der Standortsälteste zu Dessau, der also in erster Linie für das ganze Land Anhalt in Frage kommt, ist erst vor kurzer Zeit von Berlin nach Dessau versetzt2. Herren, welche die Verhältnisse des Landes, die in Anhalt sicherlich anders als in Sachsen liegen, nicht kennen, sind naturgemäß nicht in der Lage, die örtlichen Bedürfnisse richtig zu übersehen, und es besteht die Gefahr, daß Anordnungen, die durchaus gut gemeint sind, durch nicht genügende Kenntnis der besonderen Verhältnisse im Gegenteil zum Schaden und zu schwerer Beunruhigung ausschlagen. Als Beispiel führen wir dieserhalb das Verbot der republikanischen Notwehr und anderer ähnlicher[588] Organisationen durch den Befehlshaber im Wehrkreis IV vom 13. Oktober d. Js. an, welches vielleicht für die Verhältnisse im Freistaat Sachsen durchaus begründet ist, für Anhalt aber nicht erforderlich erscheint und die Gefahr einer ungeheuren Radikalisierung und unnötigen Erregung der Bevölkerung in sich schließt und das gerade zu einer Zeit, in der die ruhigen Führer der Sozialdemokratie immerhin Schwierigkeiten haben, das Verlangen der Kommunisten auf Eintritt in die Regierung und den dadurch erforderlich werdenden Rücktritt des unterzeichneten demokratischen Regierungsmitgliedes abzulehnen und dies ihren Anhängern gegenüber zu begründen3.

2

Gemeint ist Oberstleutnant von Merkatz, Kommandeur des 1. Bataillons im 12. Infanterieregiment, der bisher im RWeMin. tätig gewesen war.

3

Kempner, der das Schreiben abschriftlich an Büro RPräs., RIM und RWeM am 18.10.23 weiterleitete, bemerkte: „Der Herr Reichskanzler ist der Auffassung, daß die Umwandlung des militärischen in den zivilen Ausnahmezustand zur Zeit nicht in Frage kommt und beabsichtigt, eine dementsprechende Antwort zu erteilen“ (R 43 I /2703 , Bl. 223). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 166.

Anhaltisches Staatsministerium

Dr. Weber

Extras (Fußzeile):