1.5 (str2p): Nr. 119 Besprechung mit Abgeordneten des besetzten Gebietes und Vertretern der Länder Bayern, Baden, Hessen und Oldenburg vom 8. Oktober 1923, 11.30 Uhr

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[503] Nr. 119
Besprechung mit Abgeordneten des besetzten Gebietes und Vertretern der Länder Bayern, Baden, Hessen und Oldenburg vom 8. Oktober 1923, 11.30 Uhr

R 43 I /215 , Bl. 309–3151

1

Diese Aufzeichnung wurde der Rkei vom RMinbesGeb. am 10.10.23 zugeleitet. Vom Rheinministerium waren auch die Einladungen zur Besprechung an die Reichsminister und die Ländervertreter am 6. 10. ausgegangen (R 43 I /215 , Bl. 308, 316). Eine Anwesenheitsliste konnte nicht ermittelt werden.

Die vom Herrn Reichstagsabgeordneten Esser vorgelegten Fragen2 wurden wie folgt beantwortet:

2

Die Fragen Essers waren der Einladung beigefügt worden. Sie werden hier in den Anmerkungen aufgeführt. Die am Schluß der Besprechung angekündigte schriftliche Beantwortung wird zu jeder Frage am Schluß des entsprechenden Abschnitts in einer eigenen Anmerkung wiedergegeben. Die Antworten sind im Zusammenhang mit den Kabinettssitzungen vom 10. und 11.10.23 (Dok. Nr. 125 u. 128) zu sehen. Sie wurden außer den Abgeordneten auch den Mitgliedern des RKab., des PrStMin. und den übrigen Landesregierungen sowie den Vertretern der Länder Bayern, Baden, Hessen und Oldenburg in Berlin mitgeteilt (R 43 I /215 , Bl. 345–351).

Zu Frage 1.3 Der Reichskanzler und der Reichsminister Fuchs teilten mit, daß Herr Oberbürgermeister Adenauer und Landeshauptmann Horion bestellt gewesen seien, um mit den Besatzungsbehörden bzw. der Rheinlandkommission zu verhandeln4. Damit hatten sich die Verbände einverstanden erklärt. Die französische Zivilverwaltung hat aber die ganze Angelegenheit an sich gerissen und damit die Verhandlungen in ein ganz neues Stadium gerückt. Gegenwärtig befinden sich französische Militär- und Zivilverwaltung in einem starken Gegensatz, der auch in der Presse seinen Niederschlag findet. Oberbürgermeister Adenauer ist gegenwärtig auf einem Erholungsurlaub. Die Verhandlungen werden und müssen geführt werden, aber in dem gegenwärtigen Augenblick erscheint es inopportun, zu sehr zu drängen. Daß sie gegebenenfalls besser vom besetzten Gebiet oder aus der dortigen unmittelbaren Nähe geführt werden als von Berlin aus, ist selbstverständlich; doch muß die enge Fühlungnahme mit Berlin gewahrt bleiben5.

3

„Kann die Reichsregierung in sichere Aussicht stellen, daß die durch die Beendigung des passiven Widerstandes notwendigen Verhandlungen mit den Franzosen usw. von Berlin aus geführt werden; wenn nicht, ist sie damit einverstanden, daß diese Verhandlungen von legitimierten Vertretern der Bevölkerung an Rhein und Ruhr (Provinzial-Ausschuß, Wirtschaftskreise, politische Parteien) in die Hand genommen werden?“

4

Vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 83; s. außerdem die Ausführungen Vöglers in Dok. Nr. 121 sowie den Bericht des Rot-Kreuz-Delegierten Witte über seine Unterredung in Koblenz, Dok. Nr. 122.

5

Die schriftliche Antwort lautete: „Die Reichsregierung hat der Französischen und Belgischen Regierung Verhandlungen zur Wiederherstellung des normalen Wirtschaftslebens im besetzten Gebiet vorgeschlagen. Für den Fall der Ablehnung dieses Vorschlages ist sie damit einverstanden, daß entsprechende Verhandlungen von legitimierten Vertretern der Bevölkerung nach ihren Weisungen in die Hand genommen werden.“

Zu 2.6 Bislang ist von den Beamten kein Treue-Eid verlangt worden, sondern nur eine Art von Eid, der sich auf eine pünktliche Wahrnehmung des[504] Dienstes erstreckt7. Es steht jedenfalls fest, daß die Beamten in ein Arbeitsverhältnis zu den französischen Behörden treten dürfen. Die Schranken für ein Mitwirken der Beamten mit den Besatzungsmächten sind gefallen. Für die Zollbeamten ist noch keine klare Formulierung ergangen. Die Richtlinien für die Beamten sind bedauerlicherweise am vorigen Sonnabend [6. 10.] in der Abendausgabe der „Deutschen Tageszeitung“ erschienen8.

6

„Welche Weisungen gibt die Reichsregierung für das Verhalten der noch im besetzten Gebiet verbliebenen Beamten? (Eidfrage usw.).“

7

S. Anm. 3 zu Dok. Nr. 115.

8

Die schriftliche Antwort gibt die Anweisung Schmids an die Beamten vom 8. 10. (s. Anm. 49 zu Dok. Nr. 125) sowie den Beschluß des Kabinetts vom 5.10.23 zur Arbeitsaufnahme der Eisenbahner wieder (Dok. Nr. 115).

Zu 3.9 Eine absolute Schadloshaltung und unbegrenzte Weiterzahlung aller Bezüge an alle Personen, die irgendwie durch die Besetzung oder den Einbruch gelitten haben, ist unmöglich. Eine Einschränkung muß eintreten. Diejenigen, die ausgewiesen sind oder noch schuldloserweise ausgewiesen werden, müssen natürlich voll versorgt werden.

9

„Wird die Fürsorge für die Ausgewiesenen und Verhafteten weitergeführt, auch für diejenigen, die nach Aufgabe des passiven Widerstandes Opfer der gegnerischen Willkür werden? Sollen die örtlichen Stellen (Stellvertretungen und dergl.) Verhandlungen wegen der Rückkehr der Ausgewiesenen anknüpfen?“

Der Reichskanzler wies im Verlauf der Beantwortung dieser Frage darauf hin, daß eine englische Tat, die erste10, angekündigt sei, indem man verspricht, daß das ganze englische besetzte Gebiet nicht mitwirken werde an der Ausführung der Ordonnanzen und an den Folgen, die sich aus dem illegalen Einbruch ergeben können.

10

S. zur Beurteilung der brit. Deutschlandpolitik durch den RK insbesondere Anm. 2 zu Dok. Nr. 57.

Zu 3 b. Reichsminister Fuchs: Aus Koblenz liegt die Nachricht vor, daß die Ausgewiesenen erst dann zurückkommen werden, wenn die Arbeit auf der ganzen Linie wieder aufgenommen ist. Auf keinen Fall soll jeder für sich Bemühungen unternehmen zurückzukommen. Es muß alles auf behördlichem und legalem Wege geschehen.

Der Reichskanzler teilte mit, daß die Industriellen auf eine entsprechende Anfrage Degouttes11, welche von den Gefangenen sie als besonders befreiungswürdig erachteten, geantwortet hätten, daß nur in Betracht kommen könnte: Entweder alle Gefangenen freizubekommen oder keine12.

11

S. Dok. Nr. 111.

12

Die schriftliche Antwort auf beide Teile der Frage 3 ging dahin: „Die Fürsorge für die Verhafteten wird in der bisherigen Weise weiter erfolgen. Bezüglich der Ausgewiesenen wird mit Rücksicht auf die Finanzlage des Reichs unter möglichster Vermeidung von Härten ein Abbau der Fürsorge hinsichtlich derjenigen Ausgewiesenen ins Auge gefaßt werden müssen, bezüglich deren feststeht, daß ihre Rückkehr von den Besatzungsmächten nicht gestattet wird, oder die auf eine Rückkehr verzichten. Das gleiche gilt sinngemäß auch für diejenigen, die nachdem sie gemäß den ihnen erteilten Weisungen [s. o. Anm. 6] den passiven Widerstand aufgegeben haben, Opfer der gegnerischen Willkür werden. – Zur Zeit wird es unbedingt zu vermeiden sein, Anträge auf Rückkehr der Ausgewiesenen bei den Besatzungsbehörden zu stellen, da bei der gespannten und völlig ungeklärten Lage im besetzten Gebiet vorläufig damit gerechnet werden muß, daß die Besatzungsbehörden jetzt noch eine weitgehende Ablehnung erteilen und sich damit ein für allemal festlegen würden. Zu gegebener Zeit erscheint zur Erzielung eines einheitlichen Verhaltens der Ausgewiesenen gegenüber den Besatzungsbehörden und der sich daraus unter Umständen ergebenden unerwünschten Verpflichtungen die Herbeiführung einer Sammlung der Anträge durch die obersten Behörden (Oberpräsidenten, Landesfinanzämter, Oberpostdirektionen, Oberlandesgerichtspräsidenten usw.) zwecks Weitergabe an die Besatzungsmächte angezeigt.“

[505] Zu 4.13 Reichsminister Brauns erwiderte: Was die Kredite für Stahl und Kohle anlangt, so sind die Verhältnisse geordnet. Kredite werden vom Arbeitsminister nicht mehr gegeben14.

13

„Ist das Reich in der Lage und bereit, die zum Wiederaufbau der Wirtschaft im besetzten Gebiet erforderlichen Kredite zu maßvollen Bedingungen zu gewähren?“

14

S. Dok. Nr. 107.

Reichswirtschaftsminister Koeth: 10 Millionen Goldmark stehen noch zur Verfügung. Damit würde sich mancher Kredit gewähren lassen, aber es werden Forderungen kommen, die diese Zahl weit übersteigen. Wir können aber unmöglich über die oben angegebene Summe hinausgehen. Bei den kürzlich getroffenen Abmachungen muß es verbleiben.

Abgeordneter Esser: Es sollen die Kredite auf wertbeständige Basis gestellt werden. Man hat 24% Zinsen für zwei Monate für wertbeständige Kredite gefordert. Beides ist unmöglich.

Geheimrat Trendelenburg: Die Wirtschaft muß wieder in normale Bahnen kommen. Es ist unmöglich, jetzt zu sagen, wir geben keine Kredite mehr, unmöglich aber auch, alle Forderungen noch weiter zu erfüllen. Durch langsamen Übergang müssen wir zu den normalen Verhältnissen zurückkehren15. Alle Kreditanmeldungen müssen bis zum 20. Oktober angemeldet sein, sonst bleiben sie unberücksichtigt. Die Zinsen sind Jahres- nicht Monatszinsen. Der Jahreszinssatz der Banken für wertbeständige Kredite beträgt 120%. Reichskredite stellen sich demnach weit billiger. Bei kürzeren Krediten kann niedrigerer Zinssatz, bei längeren muß höherer berechnet werden. Es wurde ein Protokoll einer Sitzung der Handelskammer Köln überreicht, das alles Nötige enthält16. Die Wirtschaft darf nicht an Reichskrediten hängen, sondern sie muß Privatkredite in Anspruch nehmen17.

15

Über die Lage der Wirtschaft im besetzten Gebiet sollten die dt. Vertretungen in Paris und Brüssel nach Weisung des RK vom 7.10.23 die frz. und belg. Regierung dahingehend orientieren, daß die RReg. die Widerstandsverordnungen aufgehoben und die Zahlungen eingestellt habe. In der vergangenen Woche seien nur noch verringerte Unterstützungsbeträge ins besetzte Gebiet geleistet worden, um vor Not zu schützen und die Wiederaufnahme der Arbeit zu erleichtern. Wegen der Ungewißheit über die weitere Entwicklung sei jedoch die Arbeit im besetzten Gebiet noch nicht wiederaufgenommen worden, so daß bei Einstellung weiterer Zahlungen ein akuter Notstand bevorstehe. Nur geringe Lebensmittelvorräte seien vorhanden, wegen der Verkehrseinschränkung seien die Betriebe in ihrer Produktion behindert. Die Entwicklung der sozialen Verhältnisse werde von der RReg. mit großer Sorge verfolgt. Eine Wiederaufnahme der Produktion sei auch für die Lieferung von Reparationskohlen wichtig. Die RReg. schlage angesichts dieser Situation den Regierungen vor, Beratungen über die Methoden zur Wiederaufnahme der Arbeit zu führen. Den dt. Vertretungen wurde in der Weisung aufgetragen, keine dt. Vorbedingungen zu nennen, die sonst als Ablehnungsgrund von der Gegenseite benutzt werden könnten (Pol. Arch.: Büro RM 14–5, Bd. 2).

16

In R 43 I nicht ermittelt.

17

Die schriftliche Antwort zu diesem Komplex lautete: „Für den Bergbau, die Schwerindustrie und die Schiffahrt werden besondere Kredite zur Verfügung gestellt, über die zur Zeit Verhandlungen geführt werden. Im übrigen sind den wirtschaftlichen Außenstellen besondere Mittel überwiesen worden, um aus ihnen den anderen Industriezweigen, insbesondere den kleinen und mittleren Betrieben, Kredite zur Verfügung zu stellen. Endlich ist auch ein gewisser Betrag zur Kreditgewährung an das Handwerk bereitgestellt worden. Selbstverständlich können mit Rücksicht auf die Finanzlage des Reichs und die unbedingt erforderliche Reform der deutschen Währung die Beträge nur in einer solchen Höhe verfügbar gemacht werden, daß nur in wirklich dringenden Fällen und nur, soweit es sich mit der Durchführung der oben erwähnten Währungsreform verträgt, dann, wenn die Beschaffung von Privatkrediten unmöglich ist, geholfen werden kann.“

[506] Zu 5.18 Reichsminister Fuchs: Die Erledigung dieser Angelegenheit hängt im wesentlichen vom Verkehrs- und Postministerium ab, weil die in erster Linie für Aufträge in Betracht kommen. Das Handwerk wird im weitesten Maße berücksichtigt werden19.

18

„Ist die Reichsregierung bereit, in Ausführung des Reichstagsbeschlusses vom 28. September [Antrag Esser usw. RT-Drucks. Nr. 6194 : Wiederbelebung der industriellen und gewerblichen Tätigkeit im Rhein- und Ruhrgebiet; s. dazu RT-Bd. 361, S. 11915 –11917] öffentliche Aufträge in das besetzte Gebiet zu geben und auf die Ländervertretungen in diesem Sinne einzuwirken?“

19

Zur Situation des Handwerks s. Dok. Nr. 136, P. 7.

Reichsminister Brauns: Es hängt wesentlich bei den Bestellungen davon ab, ob die Besatzungsbehörden Reichsaufträge unbehelligt lassen oder aber, wie es gestern in Neuwied geschah, dieselben beschlagnahmen20.

20

Schriftliche Antwort: „Die in Betracht kommenden Reichsressorts werden bestrebt sein, öffentliche Aufträge im Rahmen ihres Bedarfs in das besetzte Gebiet zu geben. Auf die Länderregierungen wird im gleichen Sinne eingewirkt. Allerdings muß darauf Bedacht genommen werden, daß gewisse Gegenstände der Gefahr einer Beschlagnahme ausgesetzt sind und daß durch die etwaige Notwendigkeit einer Verzollung eine Verteuerung eintritt, die nicht in allen Fällen tragbar sein wird.“

Zu 6.21 Reichsminister Brauns: Wir haben mit den Interessenten selbst Abmachungen getroffen. Die Verbände und die Organisationen sind einverstanden22. Auf unbegrenzte weitere Forderung können wir uns nicht einlassen. Düsseldorf, das am meisten mit den Geldern geast hat, kommt immer wieder. Bis Ende dieses Monats muß alles geregelt sein. Es sind nur noch organisatorische Schwierigkeiten zu überwinden. Im Augenblick, wo die Betriebe produktiv arbeiten, ist alles geregelt.

21

„Wird der notwendige Abbau der Lohnsicherung und Erwerbslosenunterstützung in einem Ausmaß erfolgen, das auf die Lebensnotwendigkeiten der betr. Volkskreise Rücksicht nimmt?“

22

S. Dok. Nr. 107; vgl. o. Anm. 15.

Oberbürgermeister Dr. Külb [Mainz]: Mit der Kreditgewährung hängt der Separatismus deshalb auf das engste zusammen, weil nur durch Arbeitsschaffung die Arbeitslosigkeit behoben wird und die Leute von der Straße gebracht werden. Frage 6 hängt daher mit Frage 4 auf das engste zusammen.

Reichsfinanzminister Luther: Wir gehen da einig, zehn Millionen Goldmark sind deshalb zur Verfügung gestellt; dieser Betrag genügt. Es werden selbstverständlich große Klagen kommen, es kommt aber darauf an, daß wir straffe Haltung zeigen und an den einmal getroffenen Vereinbarungen festhalten. Über die einmal gezogenen Grenzen kann nicht hinausgegangen werden.

Reichsminister Fuchs: Falls das Reich zu sehr belastet wird, besteht eine große Gefahr für dasselbe. Auf der anderen Seite aber muß ich auch auf die besetzten Gebiete die weiteste Rücksicht nehmen. Mit dieser Rücksicht werde ich die Finanzlage des Reiches in Einklang zu bringen wissen, möchte aber für meine weitere Stellungnahme diese captatio benevolentiae vorwegschicken.

Ein Abgeordneter wies auf die Schwierigkeiten der Ingangsetzung der Betriebe hin und hob auch hervor, daß überall Kurzarbeit eingerichtet würde. Hoesch z. B. läßt nur noch 30 Stunden wöchentlich arbeiten, Phönix habe große[507] Kündigungen vorgenommen. Die Erregung unter den Arbeitern sei groß. Krasse Not stehe bevor, Ausnahmen müßten zugelassen werden.

Reichsminister Luther und Brauns betonten, daß die Kündigungen zurückgenommen seien; die einmal getroffenen Abmachungen können nicht geändert werden. Was im November wird, darf uns heute noch nicht behelligen23.

23

Schriftliche Antwort: „[Verweis auf die Anlage zu Dok. Nr. 107]. Hierdurch wird den Lebensnotwendigkeiten der betreffenden Volkskreise insoweit Rechnung getragen, als es die Finanzen des Reiches irgend gestatten.“

Zu 7.24 Reichsminister Luther: Aus meiner früheren Tätigkeit kann ich sagen, daß das Finanzministerium stets alles in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsministerium gemacht hat. Ich hoffe, daß dies Zusammenarbeiten auch weiterhin bestehen wird. Die spezifische Kreditfürsorge für Rhein und Ruhr wird bleiben. Es werden auch gewisse Beträge für den Kleinhandel zur Verfügung gestellt werden. Die Wege hierfür gehen über die Kommunen. Einer ganzen Reihe von Stellen, die bestimmte Lebensmittel liefern, sind besondere Mittel zur Verfügung gestellt worden. Alle diese Sachen laufen noch heute. Sorge ist daher überflüssig.

24

„Ist die Reichsregierung bereit, die Versorgung des besetzten Gebietes mit Lebensmitteln auch weiterhin zu fördern und dafür den Kommunalverbänden und sonstigen in Betracht kommenden Stellen ausreichende Kredite zu gewähren?“

Abgeordneter Erkelenz: Können die Preise im besetzten Gebiet nicht gesenkt werden?

Minister Brauns: Das kommt, sobald wir wieder freien Verkehr im besetzten Gebiet haben.

Abgeordneter Hofmann [Ludwigshafen]: Das Muliplikator-System wird rücksichtslos angewendet. Es ist im wesentlichen in sich selbst ungerecht.

Reichsminister Fuchs: An der Westgrenze werden die Preise stets höher bleiben als anderswo. Die Einstrahlung vom Westen bleibt. Gleichwohl muß etwas geschehen für die Preisdrückung. Heute aber kann man unmöglich sagen, wie es und was gemacht werden wird. Das hängt im wesentlichen von der Politik, von der Grenzöffnung und anderen Faktoren ab.

Abgeordneter Erkelenz: Wie ist es mit der Kartoffelversorgung?

Minister Luther: Die Kartoffelversorgung macht für ganz Deutschland große Sorge25. Die Kartoffelkreditbank stellt aber große Mittel zur Verfügung und diese Bank wird geschützt. Mit der Reichsbank ist eine Abmachung getroffen, wonach Unterschriften von Kommunen von der Reichsbank honoriert werden. Damit ist also die Versorgung im wesentlichen gesichert. Die Menge anrollender Kartoffel steigt täglich. Wir dürfen nicht außer acht lassen, daß wir mit der Kartoffelwirtschaft zwei Monate später sind als sonst.

25

Im Bericht des REM über den Stand des Wirtschaftslebens und der Volksernährung im September 1923 wurde ausgeführt, daß die Kartoffelversorgung im September besser als im August gewesen sei, doch seien die Ernteaussichten ungünstiger als 1922 (29.10.23; R 43 I /1263 ).

Abgeordneter Erkelenz: Wie steht es mit der Frage: Kartoffellager an der Grenze des besetzten Gebietes?

Reichsminister Brauns und Luther: Die Sache läßt sich nicht machen, Anträge[508] dieser Art sind im übrigen schriftlich an den Ernährungsminister zu richten26.

26

Schriftliche Antwort: „Die Reichsregierung wird sich um die Versorgung des besetzten Gebietes mit Lebensmitteln im Rahmen des notwendigen Abbaus der Zwangswirtschaft nach Maßgabe ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit auch weiter besonders bemühen. Insbesondere ist zur Beschaffung von Kartoffeln die Kartoffelkreditbank ins Leben gerufen, welche die Anträge aus dem besetzten Gebiet vor allen anderen Anträgen behandelt. Für die Einkellerung von Kartoffeln in den Kommunalverbänden wird die Reichsbank im Rahmen des Möglichen Kredite zur Verfügung stellen.“

Zu 8.27 Reichsminister Fuchs: Die Funktionen sind auf mich übergegangen. Es wird im Prinzip alles geschehen wie früher. Selbstverständlich soll schnell und prompt gearbeitet und ausreichend gegeben werden, aber größte Sparsamkeit ist auch hier geboten.

27

„Werden die Geschäfte der Reichsvermögensverwaltung im besetzten Gebiet in der bisherigen Weise weitergeführt, insbesondere, werden die Quartierleistungen, Requisitionen und Beschlagnahmungen deutschen Eigentums den Betroffenen, namentlich den Gemeinden, auch weiterhin schnell und ausreichend vergütet?“

Abgeordneter Hofmann: Die Gemeinden sind zum Teil gezwungen worden, Bahnbewachung zu stellen, wer bezahlt das Geld?

Reichsminister Fuchs: Bewachung war nur dort erforderlich, wo das Publikum gefährdet war. Es ist aber unmöglich, dort Entschädigungen zu gewähren, wo gegen das Regierungsgebot gehandelt wurde.

Oberbürgermeister Dr. Külb: Wo Gemeinden illegal handeln, müssen sie selbst zahlen. Was soll heute aber ein Bürgermeister mit einem Befehl für Gleisbewachung machen? Dürfen die Bürgermeister patrouillieren lassen oder nicht? Wer übernimmt die Kosten?

Reichsminister Brauns: Jetzt, da mehr Leute in die Betriebe kommen, kann eine solche Forderung kaum noch nötig sein.

Reichsminister Fuchs: Wo Fragen dieser Art wirklich dringlich werden, bitte ich um vorherige schriftliche Anfrage28.

28

Schriftliche Antwort: „Die Reichsvermögensverwaltung arbeitet weiter und die gesetzlich festgelegten Entschädigungen werden weiter gezahlt.“

Der Abgeordnete Erkelenz fügte eine zehnte Frage betreffs der Unterstützungen kultureller Art pp. hinzu29.

29

Es muß sich hier um die schriftlich vorgelegte Frage 9 handeln. Allerdings ist dem Fragekatalog handschriftlich hinzugefügt „Unterstützungen kultureller Art.“ Die neunte Frage lautet: „Ist die Reichsregierung bereit, auch fernerhin die besonders geführten kulturellen, sozialen und caritativen Belange im besetzten Gebiet zu schützen und dafür Mittel bereitzustellen?“

Reichsminister Fuchs: Es ist selbstverständlich, daß die kulturellen Förderungen weitergehen müssen, doch können sie bei uns in einem armen Lande nicht auf der Höhe stehen wie in einem reichen, obschon wir das größte politische Interesse an all diesen kulturellen Förderungen haben.

Abgeordneter Hofmann: Machen Sie keinen Unterschied zwischen der freien und der beruflichen Wohlfahrtspflege, wie es im Kultusministerium geplant ist?

Reichsminister Luther: Es besteht ein Unterschied zwischen dem Westen und Osten in der Wohlfahrtspflege, die im Westen auf Klöstern pp. beruht. Selbstverständlich wird das in Betracht gezogen werden, aber über all diesen Maßnahmen wird das Motto stehen „blutarm“.

[509] Exzellenz von Biegeleben [Hessen]: Die Kulturpropaganda darf nur langsam, wenn überhaupt, abgebaut werden. Wir dürfen hier nicht in ein Extrem verfallen. Was wir mit der Kulturpropaganda erreichen können, sind unsere heiligsten Güter. Wir sollten eher mehr als weniger auf diesem Gebiete tun.

Abgeordneter Erkelenz wies auf zwei Pressenachrichten hin, wonach

1.

Von den Franzosen eine Bekanntmachung angeklebt sei, daß nur ein Teil der Arbeiter wieder eingestellt werde30.

2.

Daß General Degoutte den Zehnstundentag verlange31; heute hört man, daß dies eine ganze falsche Meldung sei.

30

S. Anm. 5 zu Dok. Nr. 83.

31

S. Anm. 4 zu Dok. Nr. 111.

Er bitte um Auskunft, wer der Schuldige gewesen.

Reichsminister Fuchs wird durch die Reichspressestelle alles weitere feststellen lassen32.

32

Schriftliche Antwort zur Frage 9: „Die Reichsregierung ist sich der großen Bedeutung der kulturellen, sozialen und caritativen Belange im besetzten Gebiet gerade jetzt bewußt und wird ihnen ihre Aufmerksamkeit zuwenden.“

Schluß der Sitzung 1 Uhr.

[…]

PS

Es wurde den Abgeordneten eine schriftliche Beantwortung sämtlicher Fragen in Aussicht gestellt33.

33

S. o. Anm. 2.

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