1.6 (str2p): Nr. 120 Besprechung über die Vorschläge von Hugo Stinnes im Reichstagsgebäude. 8. Oktober 1923

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Nr. 120
Besprechung über die Vorschläge von Hugo Stinnes im Reichstagsgebäude. 8. Oktober 1923

R 43 I /453 , Bl. 43–44

Anwesend: Luther, Koeth, Brauns, Fuchs; StS von Rheinbaben, von Maltzan; Vortr.LegR Ritter; Protokoll: MinR Kiep.

Minister Ritter1 trug die von Herrn Stinnes in seinem Schreiben an den Herrn Reichskanzler am 7. Oktober d. J. gestellten Fragen vor2 und führte[510] dazu aus, daß es in erster Linie auf die grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich der Reparationsleistungen ankomme.

1

Ritter hatte am 14.8.23 die Amtsbezeichnung eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers erhalten (R 43 I /905 , Bl. 282).

2

Das Original des Schreibens von Stinnes war über den RK zum Pressechef MinDir. Kalle gelangt (hs. Notiz des Bürodirektors Ostertag, R 43 I /453 , Bl. 19). Auf Grund der Pressefehde, die wegen der Micum-Verhandlungen begann (s. Dok. Nr. 121 u. 125), wurde der Briefwechsel Stinnes/Stresemann vom 7./12.10.23 durch die Presseabteilung der RReg. an WTB übergeben (13.10.23; R 43 I /453 , Bl. 46–51). Der Stinnes-Brief ist abgedruckt bei H. Spethmann, 12 Jahre Ruhrbergbau III, S. 171 f., sowie in: Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1086 a. Zu Beginn des Schreibens nimmt Stinnes Bezug auf eine Unterredung mit Stresemann und v. Maltzan am 7. 10. und erbittet bis zum 9. 10. nachmittags eine Entscheidung der RReg., ob sie mit der Repko verhandeln wolle oder den Industriellen überlasse, „einen modus vivendi mit den Besatzungsmächten zu treffen, um die Ernährung der Bevölkerung und den Bestand der Werke nach Möglichkeit zu sichern“. Darauf folgen die Fragen: „1.) Ist die Regierung bereit, die beschlagnahmten Kohlen und anderen Materialien einschließlich der Aufladekosten zu bezahlen und die Zechen und Werke zu ermächtigen, darüber möglichst günstige Abkommen mit den Besatzungsbehörden zu treffen? – Nach den erhaltenen Erklärungen werden in diesem Fall, mit Ausnahme der wenigen in Regie genommenen Zechen, die Zechen von der Besatzung freigegeben werden. – 2.) Ist die Regierung bereit, den Zechen die von den Franzosen verlangten à conto-Zahlungen für Kohlensteuern zurückzuvergüten und den Zechen die Ermächtigung zu geben, über Restzahlungen auf Kohlensteuern bestmögliche Abmachungen zu treffen? – 3.) Ist die Regierung ferner bereit, mit rückwirkender Kraft oder mindestens mit sofortiger Wirksamkeit, allgemein und im Besonderen im besetzten Gebiet die Kohlensteuern aufzuheben, um den verhandelnden Zechen und Werksvertretern eine Grundlage für die Verhandlungen mit den Besatzungsbehörden zu geben, die nicht von vornherein ein Wiederaufleben der Kohlen- und sonstigen Wirtschaft im besetzten und unbesetzten Deutschland unmöglich machen? – 4.) Ist die Regierung bereit, die Reparationskohlen an die Zechen zu vergüten in dem Umfange, wie die Zechen Lieferungen mit der Reparationskommission vereinbaren müssen? – 5.) Ist die Regierung mit der bevorzugten Belieferung des besetzten Gebietes nach den Verfügungen der Besatzungsbehörden einverstanden? – 6.) Ist die Regierung mit der Aufhebung des Reichskohlenkommissariats und des Kohlenwirtschaftsgesetzes im Ganzen und für das besetzte Gebiet einverstanden, so daß die Zechenvertreter mit den Besatzungsbehörden unabhängig vom Kohlensyndikat und Reichskohlenkommissar Vereinbarungen treffen können? – 7.) Ist die Regierung damit einverstanden, daß die von der Kohlenindustrie einstimmig gewählte Kommission bestehend aus den Herren Janus, Klöckner, Lübsen, von Velsen, Vögler, Hugo Stinnes, eventuell ergänzt für das rheinische Braunkohlengebiet durch Herrn Dr. Silverberg, die Verhandlungen, soweit nötig, mit den Besatzungsbehörden führt? – 8.) Ist die Regierung damit einverstanden, daß die Kommission oder einzelne Beauftragte Mitglieder sofort mit Herrn Tirard und erneut Fühlungsnahme mit Herrn General Degoutte aufnehmen, um festzustellen, welche Instanzen und Auffassungen in Frankreich zurzeit als die maßgeblichen angesehen werden können? – 9.) Welche Stellungnahme hat die rheinisch-westfälische Kohlenindustrie der Eisenbahnregie gegenüber zu beobachten; inwieweit ist es erwünscht, daß sie der baldigen Umwandlung der Regie in eine Betriebsgesellschaft (Gérance) Vorschub leistet und Einfluß auf diese zu gewinnen sucht, sei es für das Reich, für Preußen oder für Rheinland und Westfalen? – 10.) Können war auf die wohlwollende Unterstützung der Regierung rechnen bei a) der Durchführung der Arbeitszeitverlängerung auf achteinhalb Stunden im besetzten und unbesetzten Gebiet, b) der sofortigen Beseitigung der Demobilmachungsbestimmungen und der Bestimmungen, die aus Anlaß der Besetzung des Ruhrgebiets bezüglich der Kündigung von Arbeitern und Angestellten getroffen sind.“ Zum Schluß hatte Stinnes bemerkt, die finanzielle Lage der Unternehmungen sei sehr kritisch geworden.

Nachdem die Alliierten die vorhandenen Kohlenbestände beschlagnahmt und in Aussicht gestellt hätten, von den nach der Wiederaufnahme der Arbeit neu produzierten Mengen in erster Linie ihre Reparationsforderungen zu befriedigen, müßte den Zechen eine Entschädigung für die so entnommenen Kohlen gezahlt werden, wenn andernfalls die Wiederaufnahme der Arbeit überhaupt erfolgen solle3. Das Auswärtige Amt sei daher der Ansicht, daß die Wiederaufnahme der Kohlenlieferungen auf Reparationskonto das einzige Mittel darstelle, die Wirtschaft an der Ruhr wieder in Gang zu bringen. Zugleich sei es jedoch auch außenpolitisch erwünscht, daß durch Wiederaufnahme mindestens dieser Reparationsleistungen der französische Einwand vor der öffentlichen Meinung der Welt beseitigt werde, daß Deutschland tatsächlich den passiven Widerstand noch fortsetze4. Stelle sich nach etwa drei bis vier Wochen heraus, daß die Franzosen auf ihrem intransigenten Standpunkt hinsichtlich der[511] Verwaltung und Bewirtschaftung des Ruhrgebiets verharren wollten, so sei es dann möglich und dann auch angebracht, die weiteren Leistungen einzustellen und vor der Welt mit der französischen Haltung zu begründen. Dann sei jedoch die Produktion im Ruhrgebiet im Gange und das Reich von den anderweiten schweren Lasten befreit, welche eine Fortsetzung des gegenwärtigen Zustandes der Untätigkeit unvermeidlicherweise verursachen würden.

3

S. Anm. 15 zu Dok. Nr. 111.

4

S. Anm. 4 zu Dok. Nr. 97.

Schließlich sei jedoch zu berücksichtigen, daß ohne Kohlenlieferungen an Frankreich und Belgien die gegenwärtigen Lieferungen an Italien nicht fortgesetzt werden könnten5; deren Unterbrechung würde jedoch eine neue außenpolitische Belastung für das Reich bedeuten.

5

Zu den Lieferungen an Italien s. Dok. Nr. 97.

Der Reichsminister der Finanzen teilte seine Auffassung dahin mit, daß irgendwelche Zahlungen für Reparationsleistungen im gegenwärtigen Augenblick für das Reich überhaupt nicht in Frage kämen6. Die Gesamtbelastung durch Kohlenlieferungen im Rahmen der vor Beginn des passiven Widerstandes anerkannten Verpflichtung belaufe sich auf eine Goldmilliarde im Jahr. Auch bei Annahme einer Minderbelastung in Höhe von einem Drittel dieses Betrages für die unmittelbare Zukunft sei das Reich nicht in der Lage, diese Geldmengen aufzubringen. Es sei aber auch vollkommen unlogisch, daß das Reich den passiven Widerstand aus Mangel an Mitteln aufgebe, unmittelbar nach dieser Aufgabe jedoch Reparationsleistungen an die Alliierten finanziere.

6

StSRFMin. Schroeder hatte dem RMinWiederaufbau in einem Schreiben vom 2.10.23 mitgeteilt, daß keine rechtliche Pflicht des Reiches bestehe, den Zechen im Ruhrgebiet erzwungene Reparationslieferungen zu erstatten. Eine Zahlungspflicht komme erst in Betracht, wenn eine Gutschrift der Lieferungen auf dem Reparationskonto erfolgt sei. Die wöchentliche Vorauszahlungen, die 1 Mill. GM betragen würden, seien einzustellen, da die finanzielle Lage des Reiches diese Belastung nicht ertrage (R 43 I /215 , Bl. 286). Der RMWiederaufbau erklärte daraufhin, daß er die Zahlungen einstellen werde, machte aber gleichzeitig auch darauf aufmerksam, daß dadurch nicht nur den privatwirtschaftlich orientierten Firmen ernsthafte Schwierigkeiten erwachsen würden, weil der gesamte süddeutsche Raum nicht mehr mit Kohlen versorgt werden könne. Auf Kredite seien Kohlen aus dem Ausland nicht länger zu beziehen; Barmittel stünden nach Einstellung der Vorschußzahlungen nicht mehr zur Verfügung (R 43 I /215 , Bl. 283–284).

Hinzu kommen jedoch, daß es schwerfallen würde, wenn einmal die Lieferungen wieder aufgenommen wären, den Zeitpunkt der Einstellung zu finden, ohne die Deutsche Regierung mit dem Vorwurf des erneuten Widerstandes zu belasten.

Des weiteren müsse man sich jedoch darüber klar sein, daß die französische Regierung lediglich die Ingangsetzung der Ruhrwirtschaft wünsche, um dann alle Vorteile für sich allein zu beanspruchen. Die Bewirkung der jetzigen geforderten Zahlungen würde somit nichts weiter bedeuten als ein neues zweckloses Opfer zu Gunsten Frankreichs.

Es müsse daher der französischen Regierung erklärt werden, daß irgendwelche finanziellen Leistungen der Deutschen Regierung ausgeschlossen seien, bis sie nicht über die Zoll-, Steuer- und sonstigen Hoheitsrechte des besetzten Gebiets die volle Verfügung wiedererlange.

Staatssekretär v. Maltzan wies nochmals darauf hin, daß nach Auffassung des Herrn Stinnes ohne Bezahlung der Reparationskohle eine Wiederinbetriebnahme[512] der Förderung nicht möglich sei. Eine Ablehnung im Sinne des Vorschlages des Reichsministers der Finanzen würde daher die Zechen zwingen, sich auf eigene Faust mit den Franzosen zu verständigen. Das aber komme einer Derelinquierung des Ruhrgebietes gleich.

Im übrigen seien die deutschen Geschäftsträger in Brüssel und Paris beauftragt worden, noch einmal an die beiden Regierungen formell die Anfrage zu richten, ob sie bereit seien, in Verhandlungen über die wiederaufnahme der Arbeit im Ruhrgebiet einzutreten7.

7

Vgl. Anm. 20, 21 zu Dok. Nr. 125. Die dt. Geschäftsträger in Brüssel und Paris sprachen am 8. bzw. 10. 10. mit AM Jaspar und MinPräs. Poincaré; s. dazu Dok. Nr. 125, P. 6.

Der Reichswirtschaftsminister stimmte der Auffassung des Reichsministers der Finanzen zu, meinte jedoch, daß es untunlich sei, irgendeine Entscheidung zu treffen, bis das Ergebnis der erneuten Anfragen in Paris und Brüssel vorliege.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete wies demgegenüber darauf hin, daß die dortige Bevölkerung die Unterstützung des Reichs bei Ingangsetzung der Wirtschaft unbedingt erwarte, in dieser Erwartung bei der am Morgen des gleichen Tages stattgehabten Besprechung zwischen dem Abgeordneten aus dem besetzten Gebiet und den Vertretern der Reichsregierung bestärkt worden sei8 und sich vollkommen im Stich gelassen vorkommen würde, wenn plötzlich jede Finanzhilfe ausbleibe. Es komme hierbei besonders in Frage die Erstattung der in den Städten beschlagnahmten Gelder; jedenfalls sei der gegenwärtige Zustand im Ruhrgebiet unerträglich und müsse binnen kurzem zu völliger Verwirrung führen.

8

S. Dok. Nr. 119.

Der Reichsarbeitsminister und der Reichsminister der Finanzen waren demgegenüber der Auffassung, daß im Rahmen der bereits bekanntgegebenen Richtlinien über Abbau der bisherigen Unterstützungen9 die Wiederaufnahme des Wirtschaftsbetriebes sich bereits selbständig vollziehe und weiter entwickeln werde. Insbesondere sei überall die Erkenntnis durchgedrungen, daß die Mittel des Reichs zur Unterstützung erschöpft seien, und daß man daher sich selbst helfen müsse. Nur insoweit sei ein weiteres Entgegenkommen gegenüber den Wünschen des besetzten Gebietes möglich, als bei der Erwerbslosenfürsorge der erhöhten Teuerung, die dort herrsche, Rechnung getragen werde.

9

S. Dok. Nr. 107.

Der Reichsminister der Finanzen faßte das Ergebnis der Besprechung dahin zusammen, daß eine Antwort auf die von Herrn Stinnes gestellten Fragen noch nicht erfolgen könne, daß vielmehr das Ergebnis der Anfragen in Paris und Brüssel erst abgewartet werden müssen10.

10

Die Antwort erging am 12.10.23, s. dazu Dok. Nr. 128, P. 3.

Im übrigen ständen sich zwei Auffassungen gegenüber, über die man sich im Rahmen des gesamten Kabinetts unter Leitung des Herrn Reichskanzlers aussprechen müsse, sobald die erforderliche außenpolitische Klarheit gegeben sei11.

11

Zum unmittelbaren Fortgang s. Dok. Nr. 121.

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