2.16.6 (wir1p): 6. Verabschiedung des Reichskommissars von Starck.

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6. Verabschiedung des Reichskommissars von Starck.

Der Reichsminister des Innern trägt vor, daß die Interalliierte Rheinlandkommission mit der Ausweisung des Reichskommissars von Starck gedroht habe, falls nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine Reihe deutscher Angehöriger, die im besetzten Gebiet sich Verfehlungen gegen Angehörige der Interalliierten Mächte hätten zu Schulden kommen lassen und in das unbesetzte Gebiet geflohen waren, ausgeliefert würden. Der Reichsminister des Innern erklärt, die Auslieferung dieser Personen würde voraussichtlich teils aus rechtlichen, teils aus taktischen Gründen nicht möglich sein. Auch sei die Forderung der Auslieferung offenbar nur ein Vorwand, um die Entfernung des Reichskommissars oder sogar die Unterdrückung des ganzen Reichskommissariats herbeizuführen. Der englische Vertreter in der Rheinlandkommission habe dem Vertreter des Auswärtigen Amts in Koblenz vertraulich mitgeteilt, daß es im Interesse des Zusammenarbeitens des Reichskommissariats mit der Rheinlandkommission und im Interesse der Schaffung einer besseren Atmosphäre unbedingt[33] erforderlich sei, daß Herr von Starck seinen Posten verlasse. Auch Herr Guérard habe sich Herrn von Starck gegenüber in diesem Sinne ausgesprochen. Der Reichsminister des Innern fügte hinzu, daß er den Weggang des Herrn von Starck, der sich unter den schwierigsten Verhältnissen große Verdienste erworben habe, aufrichtig bedauern würde. Der in der Sitzung anwesende Reichskommissar von Starck erklärte, daß er es unter den obwaltenden Umständen für richtig halte, sein Amt der Regierung zur Verfügung zu stellen.

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