2.182.1 (wir1p): 1. Feststellung der sogenannten Produktionsschäden der Industrie in Oberschlesien.

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1. Feststellung der sogenannten Produktionsschäden der Industrie in Oberschlesien.

Der Reichskommissar von Grolmann erstattete Bericht, worauf das Wiederaufbauministerium[498] die amtliche Feststellung der Produktionsschäden in Oberschlesien beantragte1.

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Der RMWiederaufbau hatte in einem Schreiben vom 17.12.21 an den RK den Standpunkt vertreten, daß es erforderlich sei, gemäß der Forderung der oberschlesischen Industrievertreter die Feststellung der sog. Produktionsschäden der Industrie in Oberschlesien in die amtliche Tätigkeit des R- und StKom. von Grolmann einzubeziehen; Vertreter der oberschlesischen Industrie hätten in einer Sitzung vom 7.12.21<in der Druckfassung: 17.12.21; Anm. der Online-Edition> die ausdrückliche Erklärung abgegeben, daß sie die Frage, wer den festgestellten Schaden bezahlen solle, offenlassen wollten. Demgegenüber hatte der RFM bereits in einem Schreiben vom 9.12.21, das sich auf die Sitzung mit Vertretern der oberschlesischen Industrie vom 7.12.21 bezog, eine amtliche Ermittlung abgelehnt, um nicht „wenn auch scheinbare Hoffnung des Inhalts zu begünstigen, daß das Reich, und zwar ganz außerhalb des Rahmens der bisherigen Entschädigungsgesetzgebung, Milliardenansprüche einer einzelnen Gruppe von Geschädigten“ befriedigen könne. Eine ausführliche Begründung seines Standpunktes ist als Anlage beigefügt. Zur Entscheidung über die gegensätzlichen Auffassungen hatte das RMin.Wiederaufbau die Angelegenheit mit dem oben zitierten Schreiben vom 17.12.21 vor das Kabinett gebracht (zitierte Dokumente in R 43 I /361 , Bl. 283 f., 279-282, 285-287).

Das Reichsfinanzministerium widersprach diesem Antrage, da dadurch in der Bevölkerung die Hoffnung erweckt würde, daß das Reich für diese Schäden aufkommen würde. Das Kabinett schloß sich der Auffassung des Reichsfinanzministeriums an und lehnte eine amtliche Feststellung der Schäden ab.

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