2.183.1 (wir1p): 1. Belgisches Markabkommen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

1. Belgisches Markabkommen1.

1

Zum belgischen Markabkommen siehe Dok. Nr. 87 Anm. 13, 14, 15. Am 1.9.1921 hatten StS Schroeder und Bergmann auf deutscher, Theunis und Delacroix auf belgischer Seite einen Vertragsentwurf ausgehandelt; nach einer Aufzeichnung StS Schroeders über diese Verhandlungen sah der Vertrag folgendes vor: „Der anliegende Entwurf sieht die Umwandlung von 4 Mrd Mark zu 1,25 Franken mit 2% verzinslich vor. Die Tilgung soll nach 5 Jahren beginnen und innerhalb der folgenden 25 Jahre vollendet sein. Der Rest von 2 Mrd Mark wird zu 0,25 Franken umgewandelt und ebenso getilgt. Die Liquidationserlöse werden angerechnet. Das noch nicht liquidierte Eigentum wird mit Ausnahme der Forsten in der Weise freigegeben, daß die deutschen Besitzer es selbst innerhalb eines Jahres veräußern müssen. Die Markbestände werden als Depot der Reichsbank bei der Banque Nationale in Brüssel niedergelegt und entsprechend der fortschreitenden Tilgung an die deutsche Regierung herausgegeben.“ (Aufzeichnung Schroeders vom 1.9.21 in R 43 I /52 , Bl. 206-216, hier: Bl. 207f). Angesichts der Entscheidung des Völkerbundsrats über Oberschlesien hatte das Kabinett am 15.10.21 eine Entscheidung über den Vertrag zurückgestellt (R 43 I /1371 , Bl. 49-51, hier: Bl. 49). Erst am 17.12.21 hatte die dt. Reg. mit einem Schreiben Landsbergs an den belgischen Außenminister Jaspar wie folgt zu dem am 1.9.21 paraphierten Vertragsentwurf Stellung genommen: „Die Deutsche Regierung hat den paraphierten Entwurf über ein Abkommen, betreffend die Zurücknahme der in Belgien verbliebenen 6 Mrd Mark geprüft. Sie ist unter der Voraussetzung, daß es ihr gelingt, die sich aus der gegenwärtigen politischen und parlamentarischen Situation ergebenden Widerstände zu überwinden, bereit, den diesem Entwurf zugrundeliegenden Richtlinien zuzustimmen, glaubt indessen, daß noch einige Fragen, die mit den allgemeinen Grundsätzen in Zusammenhang stehen, jedoch bei mündlichen Verhandlungen unerörtert geblieben sind, der Klärung bedürfen.“ Die noch zu klärenden Fragen (u. a. Verlängerung der Veräußerungsfrist für das deutsche Vermögen auf 3 Jahre) waren in einer Anlage zusammengestellt (R 43 I /52 , Bl. 279-285). Am 2.1.1922 hatte daraufhin Jaspar eine belgische Aufzeichnung an Landsberg übergeben, in der betont wird, daß es weitere Verhandlungen über die von der dt. Reg. benannten Fragen nicht geben könne, da diese Fragen bereits diskutiert und danach paraphiert worden seien. Lediglich einigen kleinen Änderungen, so der Fristverlängerung für die Veräußerung deutschen Vermögens in Belgien, wolle man zustimmen (R 43 I /52 , Bl. 291).

Staatssekretär von Simson trägt das Telegramm des Gesandten Landsberg[499] vom 2. Januar vor2 und teilt mit, daß das Auswärtige Amt für Annahme des Abkommens sei. In einem Telegramm an Landsberg solle etwa folgender Zusatz gemacht werden: „wenn Ergebnis von Cannes uns Zahlung ermöglicht“.

2

Das Telegramm lautet: „Bei Übergabe gleichzeitig mitgeteilter Aufzeichnung [siehe Anm. 1] erklärte Jaspar mir, belgische Haltung in Cannes werde von deutschem Verhalten in Markfrage abhängen, Stellungnahme belgischen Vertreters dort werde große Bedeutung haben. Er wünsche bei Beginn der Verhandlungen unterrichtet zu sein, ob deutsche Regierung sich mit in Aufzeichnung aufgeführten drei Zugeständnissen begnügt und Vertrag Bergmann Schroeder nunmehr annimmt, weiteres Verhandeln sei zwecklos, er bitte telegrafisch ja oder nein zu sagen.“ (R 43 I /52 , Bl. 292).

Reichskanzler Nach einer bereits gestern erfolgten Fühlungnahme mit Abgeordneten des Zentrums und der Demokraten würden diese beiden Parteien bereit sein, das Abkommen anzunehmen. Er sei gleichfalls für Annahme und zwar so, daß man sich durch die Bezugnahme auf Cannes eine Hintertür offen lasse.

Staatssekretär Schroeder: Für die Frage des Abkommens müßten politische und nicht finanzielle Gesichtspunkte maßgebend sein. Deswegen sei er ebenso wie der Minister Hermes grundsätzlich für die Annahme. Seines Erachtens sollte man aber nicht, wie Jaspar wolle, die übrigen in der Anlage zur Note vom 17. Dezember 19213 angeführten Verhandlungspunkte einfach fallen lassen.

3

Siehe Anm. 1.

Staatssekretär Bergmann spricht sich entschieden für die Annahme des Abkommens aus, denn bisher hätten wir infolge Nichtabschlusses die Belgier bei allen Verhandlungen stets im Lager unserer Gegner gesehen. Die von Staatssekretär Schroeder erwähnten Nebenpunkte könnten wir seines Erachtens später durchsetzen, dürften sie aber in der jetzt zu erteilenden Antwort nicht erwähnen.

[500] Der Reichskanzler schließt sich dieser Auffassung Bergmanns an, Minister Schmidt ist für Annahme, da jetzt eine andere Situation vorläge, als noch vor kurzer Zeit. Die Fassung des Auswärtigen Amtes für das zu entsendende Telegramm scheine ihm eher noch zu schwach.

Staatssekretär Dr. Müller tritt der Auffassung des Auswärtigen Amts und des Staatssekretärs Bergmann bei. Die politischen Gesichtspunkte müßten entscheiden. Die Nebenpunkte seien von keiner großen Bedeutung.

Minister Köster: Auch ihm scheine das Telegramm des Auswärtigen Amts noch zu schwach, die Annahme des Abkommens müsse deutlicher betont werden.

Minister Groener tritt gleichfalls der Auffassung des Auswärtigen Amts bei, schlägt aber vor, den positiven Teil des Telegramms voranzusetzen. Im übrigen sei dieser Kreis für die Vornahme der Stilisierung zu groß.

Staatssekretär Schroeder stellt noch zur Erörterung, ob man in dem Telegramm einen Vorbehalt wegen des Reichstags machen wolle.

Es wird beschlossen, daß das Auswärtige Amt dem Reichskanzler sofort eine neue Formulierung des Telegramms vorlegen soll4.

4

Das vom 4.1.1922 datierte Zifferntelegramm (Durchschrift mit handschriftlichen Verbesserungen Kempners) an die deutsche Gesandtschaft in Brüssel lautet: „Bitte Belgischer Regierung zur telegraphischen Weitergabe an Jaspar folgende Erklärung abgeben: Regierung bereit, Abkommen auf der von Jaspar angegebenen Grundlage anzunehmen. Sie geht dabei davon aus, daß das Ergebnis der Reparationsbesprechungen ihr die Erfüllung möglich macht.“ (R 43 I /52 , Bl. 293).

Extras (Fußzeile):