2.199.1 (wir1p): 1. Nachtragsetat zum Haushaltsplan für 1921.

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1. Nachtragsetat zum Haushaltsplan für 1921.

Vor Eintritt in die Tagesordnung begründet Ministerialdirektor von Schlieben den Nachtragsetat zum Haushaltsplan für 1921 und bittet um die Zustimmung des Kabinetts2. Die Zustimmung wird erteilt.

2

Es handelt sich um den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Feststellung eines fünften Nachtrages zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1921 (R 43 I /1374 , Bl. 88-93).

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